Wahlrechtliche Zuordnung
Studierende, die an den Wahlen z.B. zu den Institutsräten, teilnehmen wollen, können ihre wahlrechtliche Zuordnung ihrer Immatrikulationsbescheinigung entnehmen. Entsprechend dieser Angabe werden Studierende in das Wähler:innenverzeichnis eingetragen.
Die wahlrechtliche Zuordnung ergibt sich aus der Zuständigkeit eines Fachbereichs (FB) bzw. Zentralinstituts (ZI) für den an erster Stelle genannten Studiengang, also das Hauptfach bzw. das Kernfach.