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Bescheinigung von Studienzeiten für die gesetzliche deutsche Rentenversicherung

Die Studienzeitbescheinigung dient zum Nachweis Ihrer für die gesetzliche Rente anrechenbaren Studienzeiten gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger. Diese Bescheinigung wird zusammen mit der Exmatrikulationsbescheinigung ausgestellt.

Wenn Sie eine erneute Bescheinigung benötigen (z.B. zur Klärung Ihres Rentenkontos) können Sie diese bei der Studierendenverwaltung schriftlich per Post, Fax oder E-Mail beantragen.

Teilen Sie uns hierfür bitte folgende Daten mit:

- Name, ggf. Geburtsname, Vorname

- Geburtsdatum

- aktuelle Anschrift

- Matrikelnummer, wenn vorhanden

- Zeiten der Immatrikulation (es genügt notfalls auch der ungefähre Zeitraum)

 Die Bescheinigung wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt.

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