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Schwangerschaft, Mutterschutz und Stillzeit

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG) zum 01.01.2018 gelten die besonderen Schutzvorschriften dieses Gesetzes nunmehr auch für Studierende der Freien Universität Berlin.

Ziel des Gesetzes ist es, gesundheitliche Gefährdungen für Mutter und Kind auszuschließen, wie z.B. durch gefährliche Stoffe, Krankheitserreger, Strahlung, Unfallgefahr oder besondere körperliche Belastung.

Wir bitten daher um Anzeige der Schwangerschaft bzw. Anzeige der Stillzeit in der Studierendenverwaltung anhand des entsprechenden Formulars, insbesondere wenn eine bevorzugte Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und/oder eine Beurlaubung aufgrund von Mutterschutz gewünscht ist.

Schutzfristen, Nacht-/Sonn-/Feiertagsarbeit

Schwangere Studierende dürfen 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung (12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten) nicht an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen, es sei denn Sie erklären sich schriftlich ausdrücklich dazu bereit. Diese Erklärung kann widerrufen werden.

Innerhalb der Schwangerschaft und ggf. in der nachfolgenden Stillzeit dürfen Studierende nicht an Lehrveranstaltungen und Prüfungen nach 20 Uhr oder an Sonn-/und Feiertagen teilnehmen. Auch hier kann dieses aber aufgrund einer ausdrücklichen Erklärung ermöglicht werden. Auch diese ist widerrufbar.

Ansprechperson dafür sind die entsprechenden Zuständigen in den Fachbereichen entsprechend des Kern-/Hauptfachs.

Verfahrensablauf

  1. Beratung und Anzeige der Schwangerschaft bzw. Anzeige der Stillzeit in der Studierendenverwaltung mit Nachweis über den voraussichtlichen Entbindungstermin, einfache Kopie des Mutterpasses mit Nachweis der Geburt, einfache Kopie der Geburtsurkunde
  2. Prüfung des individuellen Studienverlaufs durch die Ansprechperson zum Mutterschutz im jeweiligen Fachbereich (Koordination durch das Kern-/Hauptfach)
    a) ggf. dabei auch Festlegung von Maßnahmen, um das Studium weiter zu ermöglichen
    b) Nachteilsausgleiche müssen rechtzeitig beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragt werden
  3. Rückmeldung an den Bereich Zentral Services des Referats für Studienangelegenheiten und Benachrichtigung an das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)
  4. Mitteilung über den tatsächlichen Entbindungstermin, ggf. Mitteilung über die Stillzeit an die Ansprechperson im jeweiligen Fachbereich oder an die Studierendenverwaltung
  5. ggf. erneute Prüfung des individuellen Studienverlaufs bei Änderungen oder falls die Schutz-/Stillzeiten auch in das Folgesemester fallen

Weitere Informationen zum Thema

FAQ zum Mutterschutz

  • Rechtlicher Rahmen
  • Beratung/Anzeige
  • Studienverlauf unter Mutterschutz (Schwangerschaft/ggf. Stillzeit)
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Studieneinstieg
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