Aus welchen Gründen kann ich eine Beurlaubung beantragen und was muss ich einreichen?
Dem Online-Antrag auf Beurlaubung sind je nach Grund die entsprechenden Nachweise beizufügen. Die Nachweise können direkt im Self-Service im Reiter „Anlagen“ hochgeladen werden.
- Studienaufenthalt / Praktikum im Ausland: Nachweis über Ihren Studienaufenthalt im Ausland mit Angabe der Dauer (bspw. Zulassungsbescheid der ausländischen Hochschule) oder einen Nachweis über Ihr Auslandspraktikum
- Praktikum im Inland: Absolvierung eines Praktikums im Inland, aber außerhalb Berlins, unabhängig der Dauer des Praktikums: Praktikumsbescheinigung mit Angabe des Namens und Ortes
- Praktikum in Berlin: Absolvierung eines Praktikums innerhalb Berlins, unabhängig der Dauer des Praktikums: Praktikumsbescheinigung mit Angabe des Namens und Ortes
- Mutterschutz: Die Beurlaubung aufgrund von Mutterschutz (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung bzw. 12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten) kann nur beantragt werden, wenn die Anzeige auf Schwangerschaft/Stillzeit bereits bei der Studierendenverwaltung eingegangen ist. Das Dokument zur Anzeige und weitere Hinweise finden Sie auf unserer Webseite. Im Self-Service laden Sie bitte die Kopie des Mutterpasses hoch, aus dem der errechnete Entbindungstermin hervorgeht.
- Betreuung Kind: Betreuung eines Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres: Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger: kurze schriftliche Erklärung zusammen mit einem ärztlichen Attest über den Pflegebedarf der*des Angehörigen
- Vollerwerbstätigkeit: Kopie des Arbeitsvertrags. Eine Vollzeitbeschäftigung beträgt mindestens 35 Stunden pro Woche. Sollte Ihre Wochenstundenanzahl darunter liegen, können Sie alternativ auch gerne einen Antrag auf Teilzeitstudium (direkt im Self-Service) stellen.
- Freiwilligendienst: Bei einem mindestens sechsmonatigen Freiwilligen- oder Entwicklungsdienst: Nachweis über den Dienst
- Krankheit: ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass Sie aufgrund Ihrer Krankheit in diesem Semester nicht studierfähig sind.
- Anderer schwerwiegender Grund: Der Grund muss nachvollziehbar im Self-Service angegeben. Ggf. wird durch die Studierendenverwaltung ein Nachweis nachgefordert.