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Bin ich im Ausland über die FU versichert und gilt meine Krankenversicherung auch im Gastland?

Mit dem ERASMUS-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die Freie Universität Berlin noch die Europäische Kommission oder der DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit ERASMUS-Aufenthalten entstehen.

Die Studierenden verpflichten sich mit Annahme des Zuschusses, dass sie selbst für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz (Auslandskranken- und Haftpflichtversicherung) Sorge tragen.

Krankenversicherung
Wie in Deutschland, so müssen Sie auch im Ausland zur Immatrikulation an Ihrer Gasthochschule nachweisen, dass Sie eine Krankenversicherung haben, die im Gastland anerkannt ist. Mit diesem Nachweis können Sie sich oft, aber nicht immer von der obligatorischen Krankenversicherung vor Ort befreien lassen. Gegebenenfalls sollten Sie in Deutschland eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport abschließen, die z. B. die medizinischen Behandlungskosten in Nicht-EWR-Staaten übernimmt, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, und notfalls auch Ihren Rücktransport nach Deutschland finanziert. 

Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung
Für Studienaufenthalte und Praktika in Staaten, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, kann auch der Abschluss einer zusätzlichen Unfallversicherung und einer Haftpflichtversicherung sinnvoll sein, vor allem dann, wenn Ihre Gasthochschule Sie nicht gegen Unfälle versichert.

Über den DAAD kann man eine „Gruppenversicherung“ abschließen, die sowohl eine Auslandskranken- als auch eine Unfall- und Privathaftpflichtversicherung umfasst. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des DAAD https://www.daad.de/de/der-daad/was-wir-tun/versicherung/.

Bevor Sie eine neue Versicherung abschließen, erkundigen Sie sich bei Ihren bisherigen Versicherern nach dem Umfang Ihres Versicherungsschutzes während des geplanten Auslandsaufenthaltes und lassen Sie sich ggf. unabhängig beraten. (http://www.bundderversicherten.de/)