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Vor der Abreise

Vor Beginn des Auslandsstudiums müssen Sie den OLS-Sprachtest online absolvieren sowie das Online Learning Agreement "OLA" vollständig ausgefüllt und vollständig unterschrieben einreichen. Sie erhalten von uns das Grant Agreement (Fördervereinbarung) als PDF-Datei per E-Mail, welches Sie mit Ihrer Unterschrift im Original bei uns einreichen müssen. Eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen finden Sie hier.

Erasmus-Studenten sind nicht verpflichtet, ein Urlaubssemester zu beantragen. Dennoch wird es häufig in Anspruch genommen, da das Urlaubssemester zwar als Hochschul-, nicht aber als Fachsemester gezählt wird und somit keine Studienzeit „verloren“ geht. Die Beurlaubung beantragen Sie bei der Studierendenverwaltung, einen entsprechenden Nachweis über Ihr Auslandsstudium erhalten Sie im Erasmus-Team.

Mehr Informationen zum Urlaubssemester finden Sie hier.

In vielen Ländern weichen die Semesterzeiten von den deutschen ab. Das Wintersemester endet beispielsweise bereits im Dezember oder Januar und das Sommersemester beginnt dann gleich im Anschluss im Januar/Februar. An einigen britischen Universitäten ist das akademische Jahr auch nicht in Semester, sondern in Trimester unterteilt. Bitte erkundigen Sie sich darüber frühzeitig auf den Internetseiten der Partnerhochschulen. Informieren Sie sich bei Ihrem Erasmus-Koordinator am Fachbereich, wann und in welchem Semester ein Auslandsstudium empfehlenswert ist.

Ja – ein Aufenthalt ist auch mit Kindern möglich. Sie sollten sich bereits bei der Auswahl der Wunschhochschulen über Angebote der Partnerhochschulen für Studierende mit Kindern und die Betreuungsmöglichkeiten/ das Schulwesen im jeweiligen Gastland informieren. Eine hilfreiche Seite zur Vorbereitung ist: http://www.auslandsstudium-mit-kind.de/.

Für Studierende mit Kindern gibt es spezielle Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen finden Sie unter "Finanzielles" und am besten während der Sprechzeiten im Büro des Erasmus-Teams der Internationalen Studierendenmobilität.

Nachweise über die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes, die Höhe des Erasmus-Zuschusses etc. erhalten Sie beim Erasmus-Team im Büro für Internationale Studierendenmobilität.

Das Online Learning Agreement muss von folgenden Personen unterschrieben werden:

- den Studierenden
- den für die Anerkennung zuständigen Personen des Instituts/ Fachbereichs der FU
- den Koordinatoren der Partnerhochschule

Nur wenn all diese Unterschriften vorliegen und Tabelle A und Tabelle B ausgefüllt sind, ist das Learning Agreement vollständig. Grundsätzlich sind die Studierenden selbst für das Einholen der Unterschriften zuständig. Dem zentralen Erasmus-Team der FU sollte das Learning Agreement möglichst vor Antritt des Auslandsstudiums als PDF vorliegen.

30 ECTS-Punkte pro Semester gelten als Richtwert der EU. Sie müssen jedoch mindestens Kurse im Umfang von 15 ECTS pro Semester an der Partnerhochschule vollständig absolvieren, das heißt inklusive Prüfungsleistungen der Partnerhochschule.

Um sich auch im Alltag in Ihrem Gastland verständigen zu können, empfehlen wir sich vor Studienantritt wenigstens Grundkenntnisse anzueignen – am besten fangen Sie schon in Berlin damit an. Hierfür gibt es unter anderem folgende Möglichkeiten:

 

·         Sprachenzentrum der FU: http://www.sprachenzentrum.fu-berlin.de/

·         Sprachtandem des Internationales Clubs der FU: http://www.internationalerclub.de/

·         Volkshochschulen: http://www.berlin.de/vhs/kurse/sprachen/

·         Sprach- und Kulturbörse der TU: http://www.skb.tu-berlin.de/

 

Viele Partnerhochschulen bieten auch Sprachkurse vor Semesterbeginn und/oder Semester begleitende Kurse an. Nähere Informationen hierzu erteilen die Erasmus-Koordinatoren oder die Internetseiten der Partnerhochschulen.

 

Mit dem ERASMUS-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die Freie Universität Berlin noch die Europäische Kommission oder der DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit ERASMUS-Aufenthalten entstehen.

Die Studierenden verpflichten sich mit Annahme des Zuschusses, dass sie selbst für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz (Auslandskranken- und Haftpflichtversicherung) Sorge tragen.

Krankenversicherung
Wie in Deutschland, so müssen Sie auch im Ausland zur Immatrikulation an Ihrer Gasthochschule nachweisen, dass Sie eine Krankenversicherung haben, die im Gastland anerkannt ist. Mit diesem Nachweis können Sie sich oft, aber nicht immer von der obligatorischen Krankenversicherung vor Ort befreien lassen. Gegebenenfalls sollten Sie in Deutschland eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport abschließen, die z. B. die medizinischen Behandlungskosten in Nicht-EWR-Staaten übernimmt, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, und notfalls auch Ihren Rücktransport nach Deutschland finanziert. Ein Sozialversicherungsabkommen

besteht z. B. mit Kroatien und der Türkei (https://www.dvka.de/de/informationen/rechtsquellen/f_bilaterales_abkommen/bilaterales_abkommen.html). 

Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung
Für Studienaufenthalte und Praktika in Staaten, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, kann auch der Abschluss einer zusätzlichen Unfallversicherung und einer Haftpflichtversicherung sinnvoll sein, vor allem dann, wenn Ihre Gasthochschule Sie nicht gegen Unfälle versichert.

Über den DAAD kann man eine „Gruppenversicherung“ abschließen, die sowohl eine Auslandskranken- als auch eine Unfall- und Privathaftpflichtversicherung umfasst. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des DAAD unter https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/daad-versicherungen/versicherung-im-ausland/.

Bevor Sie eine neue Versicherung abschließen, erkundigen Sie sich bei Ihren bisherigen Versicherern nach dem Umfang Ihres Versicherungsschutzes während des geplanten Auslandsaufenthaltes und lassen Sie sich ggf. unabhängig beraten. (http://www.bundderversicherten.de/)

Wenn Sie einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt außerhalb Deutschlands antreten und Deutschland für über 6 Monate verlassen, müssen Sie dies umgehend und vor Antritt Ihrer Mobilität dem Landesamt für Einwanderung (LEA) melden.

Bitte fordern Sie bei uns eine Bescheinigung über den geplanten Auslandsaufenthalt an und reichen Sie diese mit der Bitte um Genehmigung beim LEA ein.

Anderenfalls droht ein Verlust Ihres Visums / Ihres Aufenthaltsstatus in Deutschland nach der Rückkehr vom Auslandsaufenthalt!

Online-Studienfachwahl-Assistenten der Freien Universität
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