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Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen sollten Bewerber*innen erfüllen:

Studierendenstatus
  • Die Bewerber*innen müssen unbefristet und vollimmatrikuliert an der Freien Universität Berlin sein.
Ausnahmen stellen Masterstudierende dar, die ihr Bachelor-Zeugnis erst im Laufe des ersten Mastersemesters erhalten. Bitte reichen Sie in diesem Fall Ihre 2/3-Bescheinigung ein. Das Bachelor-Zeugnis muss bei einer Zusage umgehend nachgereicht werden.
Teilzeitstudierende können sich bewerben, müssen allerdings ihren Studierendenstatus für das Direktaustauschsemester in ein Vollzeitstudium ändern.
  • Nur Studierende, die ein Präsenzstudium durchführen, dürfen sich bewerben.
  • Neben- und Gasthörer*innen dürfen sich nicht bewerben. 
  • Bewerber*innen dürfen vor Stipendienantritt ihr Studium nicht abgeschlossen haben.
  • Die Studierenden sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung idealerweise im 3. Fachsemester ihres Bachelorstudiums bzw. im 1. Fachsemester ihres Masterstudiums sein.
Einschränkungen bestimmter Fachrichtungen

Der Direktaustausch steht Studierenden aller Fachrichtungen offen mit Ausnahme folgender Fächer:

  • Veterinärmedizin, Humanmedizin & Pharmazie: Studierende erkundigen sich bitte an der Charité (Medizin) bzw. an ihrem Fachbereich nach Austauschmöglichkeiten.
  • Studierende der Rechtswissenschaften können unter bestimmten Voraussetzungen am Direktaustausch und Erasmus+ weltweit Programm teilnehmen, siehe: https://www.jura.fu-berlin.de/international/studierendenaustausch/outgoings/zentrale_progr/index.html
  • Psychologie, Betriebswirtschaftslehre, Journalismus: Studierende haben Einschränkungen in der Kursbelegung an bestimmten Partneruniversitäten. Genauere Informationen erhalten Sie auf den einzelnen Programmseiten sowie in einem persönlichen Gespräch zu unseren Sprechzeiten.
Fachliche Qualifikation
  • Es sollten gute bis sehr gute Studienleistungen vorliegen (i. d. R. eine Durchschnittsnote von ≤ 2,4).  Der vorausgesetzte Mindestdurchschnitt kann je nach Partneruniversität stark variieren. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich vor einer Bewerbung über die genaueren Voraussetzungen Ihrer Wunschuniversität(en) zu informieren.

  • Ausreichend gute Sprachkenntnisse des Ziellandes bzw. der Unterrichtssprache sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung nachgewiesen werden (i. d. R. B2-Niveau). Bei vielen Programmen wird eine Mindestpunktzahl in einem standardisierten Sprachtest (z.B. TOEFL) vorausgesetzt. Diese Tabelle gibt Ihnen einen ersten Überblick der erforderlichen Sprachqualifikation. Auch das Sprachenzentrum der FU Berlin vergibt Termine für einen Sprachtest (kein TOEFL oder IELTS Test).

Hinweis für internationale reguläre Studierende, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben und an der FU mit einem Visum / einer befristeten Aufenthaltserlaubnis studieren

Wenn Sie einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt außerhalb Deutschlands antreten und Deutschland für über 6 Monate verlassen, müssen Sie dies umgehend und vor Antritt Ihrer Mobilität dem Landesamt für Einwanderung (LEA) melden.

Bitte fordern Sie bei uns eine Bescheinigung über den geplanten Auslandsaufenthalt an und reichen Sie diese mit der Bitte um Genehmigung beim LEA ein. 

Anderenfalls droht ein Verlust Ihres Visums / Ihres Aufenthaltsstatus in Deutschland nach der Rückkehr vom Auslandsaufenthalt!