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1. Wann und wie kann ich meinen Mietvertrag kündigen?

Die Mietverträge zwischen der Mietperson und der vermietenden Partei werden für den jeweiligen Mietzeitraum befristet geschlossen. Eine Kündigung des Mietvertrages seitens der Mietperson vor Ablauf des im Mietvertrag vereinbarten Mietendes ist grundsätzlich nicht möglich oder verhandelbar. Die Studierenden müssen daher vor der Anmeldung ihre Studienlaufzeit genau prüfen.

 Eine Untervermietung ist ebenfalls ausgeschlossen.