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Mietvertrag für Austauschstudierende

Die Mietverträge zwischen der Mietperson und der vermietenden Partei werden für den jeweiligen Mietzeitraum befristet geschlossen. Eine Kündigung des Mietvertrages seitens der Mietperson vor Ablauf des im Mietvertrag vereinbarten Mietendes ist grundsätzlich nicht möglich oder verhandelbar. Die Studierenden müssen daher vor der Anmeldung ihre Studienlaufzeit genau prüfen.

 Eine Untervermietung ist ebenfalls ausgeschlossen.

Verlängerungen bzw. Erneuerungen des Mietvertrages im Studentendorf Schlachtensee bei Neon Wood und bei The Student Hotel werden direkt zwischen der Mietperson und der vermietenden Partei besprochen und sind je nach Verfügbarkeit möglich.

 

Verlängerungen der Mietverträge des Studierendenwerks sind nicht möglich.