
Intern
Service-Einrichtung Universitätsarchiv
Das Universitätsarchiv bietet allen Stellen der Freien Universität eine kompetente Beratung bei der Aussonderung und Bewertung von Unterlagen, die für die laufenden Dienstgeschäfte nicht mehr benötigt werden. Zur Dokumentation der FU-Geschichte übernehmen wir Ihre archivwürdigen Unterlagen. Sollten Sie zur Erfüllung Ihrer Aufgaben Informationen aus den an das Archiv abgegebenen Unterlagen aus Ihrem Dienstbereich wieder benötigen, ermitteln wir diese für Sie oder stellen Ihnen die originären Unterlagen zur Verfügung. Darüberhinaus beraten wir Sie gerne in allen Fragen der Schriftgutverwaltung, insbesondere bei der Einführung von elektronischen Schriftgutverwaltungssystemen (Records Management).
Damit wir unsere Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen können und Sie als Einrichtung der Universität optimal unterstützen und entlasten können, nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.
Aussonderung und Anbietung von Registraturgut (Abgabepflicht)
Alle Organisationseinheiten der Universität sind verpflichtet, dem Universitätsarchiv originäre Unterlagen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigen und deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, unverändert anzubieten. Dazu gehören neben der Aktenüberlieferung auch elektronische Dokumente, Karteien und sonstige Organisationsmittel ebenso wie audiovisuelle Medien, Fotos oder Plakate. Die Unterlagen dürfen nach eigenem Ermessen nicht zurückgehalten, veräußert, vernichtet oder der Vernichtung zugeleitet werden (§ 4 Abs. 1 ArchGB, s. u. Link).
Bewertung auf Archivwürdigkeit
Über die Archivwürdigkeit von angebotenen Unterlagen entscheidet das Universitätsarchiv im Benehmen mit den anbietenden Stellen. Zu diesem Zweck ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Universitätsarchivs Einsicht in die Unterlagen und in die Organisationsmittel zu gewähren.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Landes Berlin (Archivgesetz des Landes Berlin - ArchGB) in der Fassung vom 29. November 1993 (GVBl. Berlin 1993, S. 576-578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Oktober 2001 (GVBl. Berlin 2001, S. 541)
- Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz - BlnDSG) in der Fassung vom 17. Dezember 1990 (GVBl. Berlin 1991, S. 16, 54), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2007 (GVBl. Berlin 2007, S. 598)
- Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) in der Fassung vom 15. Oktober 1999 (GVBl. Berlin 1999, S. 561), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juli 2006 (GVBl. Berlin 2006, S. 819)
- Organisations- und Benutzungsordnung des Universitätsarchivs der Freien Universität Berlin
- Entgeltregelung für zusätzliche Dienstleistungen des Universitätsarchivs der Freien Universität Berlin
