Intern

Intern

Service-Einrichtung Universitätsarchiv

Das Universitätsarchiv bietet allen Stellen der Freien Universität eine kompetente Beratung bei der Aussonderung und Bewertung von Unterlagen, die für die laufenden Dienstgeschäfte nicht mehr benötigt werden. Zur Dokumentation der FU-Geschichte übernehmen wir Ihre archivwürdigen Unterlagen. Sollten Sie zur Erfüllung Ihrer Aufgaben Informationen aus den an das Archiv abgegebenen Unterlagen aus Ihrem Dienstbereich wieder benötigen, ermitteln wir diese für Sie oder stellen Ihnen die originären Unterlagen zur Verfügung. Darüberhinaus beraten wir Sie gerne in allen Fragen der Schriftgutverwaltung, insbesondere bei der Einführung von elektronischen Schriftgutverwaltungssystemen (Records Management).
Damit wir unsere Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen können und Sie als Einrichtung der Universität optimal unterstützen und entlasten können, nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.

Aussonderung und Anbietung von Registraturgut (Abgabepflicht)

Alle Organisationseinheiten der Universität sind verpflichtet, dem Universitätsarchiv originäre Unterlagen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigen und deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, unverändert anzubieten. Dazu gehören neben der Aktenüberlieferung auch elektronische Dokumente, Karteien und sonstige Organisationsmittel ebenso wie audiovisuelle Medien, Fotos oder Plakate. Die Unterlagen dürfen nach eigenem Ermessen nicht zurückgehalten, veräußert, vernichtet oder der Vernichtung zugeleitet werden (§ 4 Abs. 1 ArchGB, s. u. Link).

Bewertung auf Archivwürdigkeit

Über die Archivwürdigkeit von angebotenen Unterlagen entscheidet das Universitätsarchiv im Benehmen mit den anbietenden Stellen. Zu diesem Zweck ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Universitätsarchivs Einsicht in die Unterlagen und in die Organisationsmittel zu gewähren.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 21.11.2011

News

Termine