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Rechtsgrundlagen

Die Nutzung des Universitätsarchivs erfolgt auf der Grundlage des Archivgesetzes des Landes Berlin sowie gemäß § 17 Abs. 1 bis 4 Berliner Datenschutzgesetz. Weiteres regelt die Organisations- und Benutzungsordnung des Universitätsarchivs. Bei der Veröffentlichung von Archivalien ist zudem das Urheberrechtsgesetz zu beachten. Die Akteneinsicht bei Registraturgut bzw. Zwischenarchivgut unterliegt dem Informationsfreiheitsgesetz.