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Kranken- und Pflegeversicherung

Für wen gilt der Studententarif der Kranken- und Pflegeversicherung?

Für die Krankenversicherung als studentische Beschäftigte gibt es mehrere Optionen:

Familienversicherung

Wenn ihr weniger als 538 Euro brutto im Monat verdient (bzw. 666,16 Euro, wenn ihr die jährliche Werbekostenpauschale dazu rechnet) und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet habt, könnt ihr weiter in der Familienversicherung eines Elternteils verbleiben. Dabei müssen keine eigenen Beiträge gezahlt werden. Habt ihr einen Freiwilligendient, Wehr- oder Zivildienst abgeleistet, verlängert sich der Anspruch über das 25. Lebensjahr hinaus.

Studentische Krankenversicherung

Wenn ihr diese Bedingungen nicht mehr erfüllt, müsst ihr euch selbst versichern.

Der studentische Tarif der Krankenversicherung variiert je nach Krankenkasse und gilt nur für studentische Hilfskräfte, deren wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet. Ausnahmen sind in den Semesterferien, bei kurzen Beschäftigungszeiten und bei Wochenend- und Nachtarbeit möglich (siehe hierzu auch das Beratungsblatt zur Werkstudentenregelung der TK). Im Einzelfall entscheidet eure Krankenkasse. Zusätzlich werden Beiträge zur Pflegeversicherung fällig.

Ihr könnt längstens studentisch versichert sein bis zum Ende des Semesters, in dem ihr 30 Jahre alt werdet. Eine Verlängerung über das 30. Lebensjahr hinaus ist möglich, wenn die Art der Ausbildung, familiäre oder persönliche Gründe vorliegen, die die Überschreitung der Altersgrenze rechtfertigen, z.B.:

  • Erkrankung
  • Behinderung
  • Geburt eines Kindes
  • Betreuung behinderter oder erkrankter Angehöriger
  • Mitarbeiter im Gremium der Hochschule
  • Nichtzulassung zum Studium
  • Grundwehr-/Zivildienst
  • Freiwilliges soziales Jahr
  • Zweiter Bildungsweg
  • Bundesfreiwilligendienst (BFD)
  • Vergleichbare anerkannte Freiwilligendienste (zum Beispiel Internationaler Jugendfreiwilligendienst)
  • Besuch eines Studienkollegs als zwingende Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums
  • Teilnahme an einem studienvorbereitendem Sprachkurs als zwingende Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums

Die Entscheidung trifft im Einzelfall die zuständige Krankenkasse.

Freiwillige Krankenversicherung

Wenn ihr die Kriterien für die studentische Krankenversicherung nicht mehr erfüllt, fallt ihr unter die freiwillige Krankenversicherung, den "Normaltarif".

Private Krankenversicherung

Besondere Bedingungen gelten für Studierende, die privat versichert sind.

Bei weiteren Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung wendet euch bitte an eure Krankenkassen.