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Urlaub

Wie viele Urlaubstage stehen mir jährlich zu?

Wieviel Urlaub steht mir zu?

Studentische Hilfskräfte haben nach dem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte (TV Stud III) Anspruch auf Erholungsurlaub. Dieser beträgt bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche 30 Arbeitstage also insgesamt 6 Wochen. 

Achtung: Einige SHKs haben ihre wöchentliche Arbeitszeit auf 6 Tage pro Woche verteilt, da verändert sich der Anspruch entsprechend. Meldet euch bei Fragen direkt bei uns.

Voller Urlaubsanspruch

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Wer also beispielsweise am 1. August 2018 als studentische Hilfskraft zu arbeiten beginnt, hat frühestens ab Februar 2019 Anspruch auf vollen Urlaub.

Anteiliger Urlaubsanspruch

Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses haben die Arbeitnehmer*innen:

- für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erworben wurde;
- wenn vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden wird;
- wenn nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausgschieden wird.

Bis wann muss ich Resturlaub aus dem letzten Jahre nehmen?

Die kurze Antwort lautet: bis zum 30.09. des Folgejahres. Das ist zumindest die gängige Verwaltungspraxis der Freien Universität. Sollte es nicht möglich sein, sprecht euren Vorgesetzten an oder tretet mit uns in Kontakt . 

Krankheitstage werden nicht auf den Urlaub angerechnet. Voraussetzung dafür ist eine unverzügliche Krankmeldung an die Personalstelle.

Auch Feiertage zählen nicht als Urlaubstage.

Eine Anrechnung von Freizeitausgleich für Überstunden auf den Erholungsurlaub ist ebenfalls nicht zulässig.

Die Anrechnung des Urlaubsanspruches erfolgt meistens nach Stunden:

 

Übersicht über die Urlaubsstunden bei verschiedenen Monatsstunden:

Monatsstunden
Arbeitszeit
Urlaubsstunden
pro Jahr
Stunden pro Urlaubstag (gerundet)
20 26  0,9
40 55  1,8
41 57  1,9
60 83  2,8
80 110  3,7

Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:

30 Urlaubstage / 261 (Feiertage werden nicht berücksichtigt)  Arbeitstage im Jahr 2019 * Anzahl der Monatsstunden * 12 Monate

Der Urlaubsanspruch kann auch tageweise oder wochenweise (5 Tage pro Woche) berechnet werden.



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