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Beschäftigungsdauer

Wie lange darf ich als studentische Hilfskraft beschäftigt sein?

Die Arbeitsverhältnisse werden in der Regel für vier Semester abgeschlossen und können in der Regel um weitere vier Semester verlängert werden.Nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) ist in  Ausnahmefällen eine Verlängerung von bis zu sechs Jahren möglich. Hierzu wendet euch mit konkreten Fragen bitte an uns.

Ein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung besteht nicht.