Springe direkt zu Inhalt

Kann ich für EinS@FU Bafög erhalten?

Ja. Sie sind ordentlich immatrikuliert und können daher BAföG beantragen. Bitte nutzen Sie vorher die BAföG-Beratung des Studierendenwerks Berlin.

Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzt wird das BAföG nicht für EinS@FU bewilligt, sondern für die Studiengänge, in denen die EinS@FU Studierenden immatrikuliert sind. Dieser Studiengang steht auf der Immatrikulationsbescheinigung. Wenn es in der BAföG Beratung des Studierendenwerks Missverständnisse hierüber gibt, können Studierende und Beratende gemeinsam auf die zentrale Datenbank zugreifen, in der alle förderfähigen Studiengänge Berlins gelistet sind:

http://asv.studentenwerk-berlin.de/

Wenn man hier in die Suchmaske EinS@FU eingibt, erscheinen unsere drei tragenden Fachbereiche (EinS@FU: Phil/Geist, EinS@FU:Gesch/Kult, EinS@FU: Mathe/Inf). Wenn man diese anklickt, erscheinen dahinter die Studiengänge, in die immatrikuliert wird und für die das BAföG bewilligt wird.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen der Wechsel von EinS@FU in ein reguläres Studium (unabhängig davon, ob an der Freien Universität Berlin oder an einer anderen Hochschule) als Fachwechsel im Sinne der BAföG-Verordnung ausgelegt wird. Der erste Fachwechsel von EinS@FU zu Ihrem gewählten Studiengang ist nach der BAföG-Verordnung in der Regel problemlos, aber sollten Sie dann noch einmal das Fach wechseln wollen, müssen Sie wichtige Gründe nachweisen können.