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Was ist bei der Begutachtung durch den MDK zu beachten?

Es empfiehlt sich, dass Sie als Pflegeperson bei dieser Begutachtung anwesend sind, damit auch Sie Auskunft über Art und Umfang der benötigten Hilfe geben können. Da es pflegebedürftigen Menschen oftmals unangenehm ist, anderen den Grad ihrer Hilfebedürftigkeit zu offenbaren, kommt es immer wieder vor, dass sie gegenüber dem Gutachter angeben, Dinge selbstständig tun zu können, für die sie tatsächlich Unterstützung benötigen. Hierdurch können sie einen geringeren Pflegegrad erhalten oder werden nicht als pflegebedürftig anerkannt. Besprechen Sie deshalb mit ihrer oder ihrem Angehörigen im Vorfeld das Gutachterverfahren und machen Sie deutlich, dass von der Einstufung die Bezahlbarkeit der Pflege abhängig ist. Link zur Pflegebegutachtung des MDK