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Was ist ein Auslandspraktikum?

Ein Auslandspraktikum findet außerhalb Deutschlands statt und soll Ihnen Einblicke in die betrieblichen Abläufe innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens im Ausland ermöglichen. Sie lernen berufspraktische Anforderungen eines für Sie relevanten Berufsfeldes kennen und können Ihr im Studium erworbenes Fachwissen auf die Praxis des internationalen Arbeitsmarktes transferieren und anwenden. 

In vielen Ländern ist ein Praktikum aus rechtlichen Gründen nur möglich, wenn es Bestandteil eines Studiums oder einer Ausbildung ist (Pflichtpraktikum), d. h. Qualifikationsziele, Inhalte und Anforderungen sind in einer Studien- und Prüfungsordnung geregelt. Oft wird vom Praktikumsgeber ein  Nachweis der Hochschule über das Pflichtpraktikum verlangt.

Wenn Sie während Ihres Studiums ein Praktikum absolvieren, das nicht verpflichtend vorgeschrieben ist, handelt es sich um ein freiwilliges Praktikum. In diesem Fall erhalten Sie von Ihrer Hochschule keinen Nachweis über den Pflichtcharakter des Praktikums, was u. U. bedeutet, dass Sie vom Praktikumsgeber keine Zusage für das Praktikum erhalten. An der Freien Universität Berlin trifft das v. a. auf viele Masterstudierende zu, aber auch auf Studierende, die ihr Pflichtpraktikum bereits beendet haben, aber noch zusätzliche Praktika machen möchten.

Internationale Studierende, die an der Freien Universität Berlin studieren und in ihrem Heimatland ein Praktikum  im Rahmen der Allgemeinen Berufsvorbereitung (ABV) machen möchten, sollten vor Antritt des Praktikums unbedingt mit dem zuständigen Praktikumsbeauftragen klären, ob eine Anerkennung als Auslandspraktikum möglich ist. Hier sind die fachspezifischen Regelungen unterschiedlich.