Springe direkt zu Inhalt

BAföG-Förderung für Auslandspraktika

Zielgruppe

Studierende aller Fachrichtungen, die im Rahmen ihres Studiums ein in der Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum von mindestens zwölf Wochen ableisten müssen.

Leistungen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende für ihren praxisbezogenen Auslandsaufenthalt eine Förderung durch Auslands-BAföG erhalten. Zuständig sind besondere, von den Bundesländern bestimmte kommunale Auslandsämter. Aufgrund der zusätzlichen Kosten eines Studien- bzw. Praktikumsaufenthalts im Ausland können auch Studierende eine Förderung erhalten, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keinen Anspruch auf Förderung haben. Die Sätze für das Auslands-BAföG entsprechen denen im Inland zuzügllich Zuschlägen für Reisekosten und Krankenversicherung.

Voraussetzungen

Auslandspraktika können nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden! Bitte lassen Sie sich diesbezüglich von der zuständigen Stelle beraten.

Bewerbungshinweise

Der Antrag auf Auslands-BAföG sollte spätestens sechs Monate vor Antritt des geplanten Auslandsaufenthalts beim für die Region zuständigen zentralen Auslandsamt eingereicht werden.

Kontakt

Welches Amt für Ihr Zieland zuständig ist, erfahren Sie über die Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum neuen BAföG.