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Praktikum

Praktikum

Ein Praktikum an der Freien Universität Berlin bietet Schülerinnen und Schülern, Studierenden, Auszubildenden und Berufsanfängerinnen und -anfängern die Gelegenheit, berufliche Kenntnisse und Erfahrungen zu erlangen. Es trägt dazu bei, betriebliche Abläufe kennenzulernen und eine Vorstellung von der Arbeit in einem bestimmten Berufsfeld zu bekommen. Daneben spielt der Erwerb von Soft Skills eine wichtige Rolle. Ein Praktikum bietet die Gelegenheit, um auch außerfachliche Qualifikationen wie Teamfähigkeit, Motivation oder Stressresistenz zu erwerben oder zu vertiefen.

Folgende Arten von Praktika lassen sich unterscheiden:

  • Freiwilliges Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums
  • Freiwilliges Praktikum begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung
  • Pflichtpraktikum auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie

Freiwillige Praktika werden vor, während oder nach der Schul- oder Berufsausbildung oder Studium in einem Betrieb, einer Behörde oder in einer anderen Einrichtung absolviert und sind in keiner Schul-, Ausbildungs- oder Stu­dienordnung vorgeschrieben. Im Vordergrund steht die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen und nicht die erbrachte Arbeitsleistung. Das Praktikum dient der Gesamtausbildung und erfolgt ohne eine systematische Berufsausbildung. Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Praktikumsvereinbarung und mit Einschränkungen aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Für Studierende, die ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum absolvieren, gelten die Bestimmungen des BBiG nicht. Es handelt sich um praktizierende Studierende, die den Regelungen der Studien- und Praktikumsordnungen und anderer landesrechtlichen Vorschriften unterliegen. Das gleiche gilt für verpflichtende Schülerpraktika. Hier handelt es sich um eine Schulveranstaltung, die in einem Unternehmen oder Behörde als Unterrichtsort durchgeführt wird. Die Schülerinnen und Schüler behalten ihren Status und unterliegen dem Schulrecht. Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt Schülerpraktika.

Zentrales Kriterium für ein Praktikum ist demnach die Vermittlung beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen.

Bitte wenden Sie sich in allen Fragen an:

Abteilung I – Personal
I C 3 - Ausbildung
Rudeloffweg 25-27
14195 Berlin
Tel. 030/838 54997, 838 56568
E-Mail: ausbildungsleitung@fu-berlin.de