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Abgabe von Dokumenten / Mobilitätszuschuss

Alle Studierenden, die einen Erasmus-Studienaufenthalt im Ausland verbringen, müssen folgende Unterlagen/Dokumente beim Erasmus-Team abgeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Annahme des Erasmus-Studienplatzes, unabhängig davon, ob ein Mobilitätszuschuss gezahlt wird oder nicht.

Vor dem Auslandsaufenthalt:

beim zentralen Erasmus-Team einzureichende Unterlagen

Termine/Fristen

Hinweise

Online Learning Agreement  (OLA)

(PDF per E-Mail)

Vor Beginn des Auslandsstudiums

Studierende müssen alle Unterschriften einholen (Studierende/r, Heimathochschule, Partnerhochschule). Nur vollständig ausgefüllte und vollständig unterschriebene LA's einreichen.
Einen ausführlichen Leitfaden finden Sie hier.

Grant Agreement / Zuschussvereinbarung (unterzeichnete Papierversion im Original)

 

die Zuschussvereinbarungen werden Ihnen so bald wie möglich per E-Mail zugeschickt

(WiSe ca. August/September

SoSe: ca. Ende November)

OLS-Sprachtest (online)

Vor dem Aufenthalt, unmittelbar nach Erhalt einer automatischen Aufforderung per E-Mail (ab Juli)

Abzulegen in der Sprache, in der studiert wird (Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Niederländisch). Aufforderung erfolgt durch das OnlineLanguageSupport-Tool.

  Während des Auslandsaufenthalts:

beim zentralen Erasmus-Team einzureichende Unterlagen

Termine/Fristen

Hinweise

Online Learning Agreement "OLA

(PDF-Datei per Mail)

innerhalb von 4 Wochen nach Studienbeginn an der Partnerhochschule

Studierende müssen alle Unterschriften einholen (Studierende/r, Heimathochschule, Partnerhochschule). Nur vollständig ausgefüllte und vollständig unterschriebene LA's einreichen.
Einen ausführlichen Leitfaden finden Sie hier.

Ggf. Antrag auf Verlängerung des Auslandsstudiums stellen

formloser Antrag der/des Studierenden spätestens 1 Monat vor dem ursprünglich geplanten Studienende an der Partnerhochschule

Formlose schriftliche Zustimmungen vom Erasmus-Koordinator/-in und der Partnerhochschule einreichen. Verlängerung nur vom WiSe auf SoSe möglich.

Bescheinigung über Ihren tatsächlichen Studienzeitraum (Confirmation) von der Partnerhochschule vor Ort ausstellen lassen

Ausstellung frühestens 1 Woche vor Ihrem letzten tatsächlichen Prüfungs-/Studientag vor Ort an der Partnerhochschule

Angabe Ihres ersten und Ihres letzten Studientags inkl. Orientierungstage und Prüfungen Tag genau. Original per Post ans Erasmus-Team senden oder E-Mail der Gasthochschule vollständig weiterleiten inkl. Anhang.

 Nach dem Auslandsaufenthalt:

Beim zentralen Erasmus-Team einzureichende Unterlagen

Termine/Fristen

Hinweise

Bescheinigung über Ihren tatsächlichen Studienzeitraum / Confirmation of Stay (Original in Papierform oder E-Mail von der Partnerhochschule inkl. Anhang)

Unmittelbar bei Beendigung des Auslandsstudiums, maximal 4 Wochen danach

Original in Papierform mit Originalunterschrift und Stempel der Gasthochschule oder E-Mail der Gasthochschule vollständig weiterleiten inkl. Anhang.
Bescheinigungen, die zu früh ausgestellt wurden oder kein Ausstellungsdatum aufweisen, werden nicht akzeptiert.

Ausformulierter Erfahrungsbericht

Unmittelbar bei Beendigung des Auslandsstudiums, maximal 4 Wochen danach

PDF-Datei über ein Online-Formular im Outgoing-Portal hochladen. Siehe Hinweise zum Erstellen des Berichts sowie zum Hochladen.

Immatrikulationsbescheinigung der FU Berlin aus dem Sommersemester (Kopie oder Original in Papierform oder PDF per E-Mail)

Unmittelbar bei Beendigung des Auslandsstudiums, maximal 4 Wochen danach

Betrifft nur Studierende, die zwei Semester im Ausland waren oder ihr Auslandssemester im SoSe begonnen haben.

EU-Survey/Teilnehmerbericht (online)

Nach dem Aufenthalt, unmittelbar nach Erhalt einer automatischen Aufforderung per E-Mail


Aufgrund technischer Schwierigkeiten ist die Teilnahme am EU-Survey derzeit ausgesetzt. Studierende werden ggf. nachträglich direkt angeschrieben und erhalten weitere Informationen.

Transcript of Records (Ausdruck/Kopie in Papierform oder PDF per E-Mail)

Unmittelbar nach Ausstellung von der Gasthochschule (kann nachgereicht werden).

Wenn das Transcript direkt von der Gasthochschule an das Erasmus-Team geschickt wird, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.

Hinweis:

Wenn zu den genannten Terminen weder die geforderten Unterlagen noch eine Rückmeldung vorliegen, werden Sie von der Auszahlung weiterer Raten ausgeschlossen und müssen den gesamten bereits gezahlten Mobilitätszuschuss zurückzahlen. Laut Erasmus+ Bestimmungen dürfen nur Studierende, die alle verpflichtenden Unterlagen eingereicht haben, eine Förderung erhalten.

Erasmus+ Mobilitätszuschuss

Mit einem Studienaufenthalt im Ausland sind gegenüber den Lebenshaltungskosten an der Heimathochschule gewöhnlich Mehrkosten verbunden. Einen Teil dieser Mehrkosten soll der Erasmus-Mobilitätszuschuss auffangen.
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Programmländern.

Die Europäische Kommission teilt die Programmländer in drei Gruppen ein. Die Nationale Agentur für Erasmus in Deutschland (DAAD) legt die monatliche finanzielle Förderung für die drei Gruppen fest.

Die finanzielle Förderung besteht mindestens aus der Förderrate je Land. Zusätzlich sind Aufstockungsbeträge für Geringere Chancen und Nachhaltiges Reisen möglich.

Gruppe

Programmländer

2022/23, 2023/24

1 Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg,
Norwegen, Schweden
600 Euro/Monat
(20 Euro/Tag)
2 Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande,
Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
540 Euro/Monat
(18 Euro/ Tag)
3 Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen,
Republik Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei,
Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

490 Euro/Monat
(16,33Euro/Tag)

*Studienaufenthalte im Vereinigten Königreich werden nur noch im akademischen Jahr 2022/23 über Erasmus+ Europa gefördert (450 Euro/Monat).

Der Erasmus+ Förderzeitraum wird von uns vor Beginn des Auslandsstudiumsermittelt und entspricht der Studiendauer an der Gasthochschule. Die regulären Semesterdaten werden für Startdatum und Enddatum herangezogen (siehe https://fuberlin.moveon4.de//publisher/2/deu).

  • Einführungs-/Begrüßungstage
  • Vorlesungszeitraum
  • regulärer Prüfungszeitraum
  • ggf. Zeitraum für Wiederholungsprüfungen, sofern diese nicht nach den Semesterferien stattfinden

Der Erasmus+ Förderzeitraum setzt sich aus einem Teil mit finanziellem Zuschuss und einem Teil ohne finanziellen Zuschuss (Zero-Grant-Förderung) zusammen. Die Dauer der finanziellen Förderung bzw. Zero-Grant-Förderung wird von der FU Berlin für jedes akademische Jahr neu festgelegt.

Besonderheiten in den Erasmus+ Projekten 2020 und 2021 (akademisches Jahr 2020/21 & 2021/22)

Der Erasmus+ Förderzeitraum kann bestehen aus:

(a) einem physischen Aufenthalt im Gastland

  • tatsächliche Reise ins Gastland
  • mit finanzieller Förderung

(b) einem virtuellen Studium an der Gasthochschule von Deutschland aus

  • keine Reise ins Gastland
  • ohne finanzielle Förderung (Zero Grant-Förderung)

(c) einem virtuellen Studium an der Gasthochschule von Deutschland aus in Kombination mit einem physischen Aufenthalt im Gastland

  • tatsächliche Reise ins Gastland nach Beginn des Auslandssemesters (Voraussetzung: physischer Aufenthalt beträgt mindestens 3 Monate, Mindestförderdauer)
  • anteilige finanzielle Förderung: nur für den physischen Aufenthalt im Gastland
  • keine finanzielle Förderung für das virtuelle Studium an der Gasthochschule von Deutschland aus (Zero Grant-Förderung)

Aufstockung Geringere Chancen

Studierende mit Geringeren Chancen können zusätzlich zur Förderrate je Land eine monatliche Pauschale in Höhe von 250 Euro (8,33 Euro/Tag) erhalten.

Zu Studierenden mit Geringeren Chancen zählen

  • Studierende mit Kind/ern,
  • Studierende mit Behinderung (ab GdB 20),
  • Studierende mit chronischer Erkrankung,
  • Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus (beide Elternteile oder Bezugspersonen haben keinen Abschluss einer Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie, Auf der Webseite der Stiftung Akkreditierungsrat kann geprüft werden, ob ein Abschluss als akademischer Studienabschluss gilt.),
  • erwerbstätige Studierende (mind. 6 Monate fortlaufend beschäftigt vor Beginn des Auslandsaufenthalts, monatliches Nettogehalt über 450€ und unter 850€, Tätigkeit pausiert im Ausland bzw. ist beendet > Verdienstausfall).

Sollten mehrere Zielgruppenmerkmale zutreffen (beispielweise Erstakademiker/in und erwerbstätige/r Studierende/r): der Aufstockungsbetrag kann nur für ein Zielgruppenmerkmal gezahlt werden, ist also nicht kombinierbar.

Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Teilnehmende mit Kind/ern können Realkosten geltend machen.

Aufstockungsbetrag Nachhaltiges Reisen (Green Travel)

Für die Nutzung von nachhaltigen, emissionsarmen Transportmitteln für den Hauptteil der Anreise ins/Abreise aus dem Ausland (Zug, Bus, Fahrgemeinschaften, Fahrrad) kann zusätzlich zur Förderrate je Land eine einmalige Pauschale in Höhe von 50 Euro gezahlt werden.

Außerdem können Erasmus+ Teilnehmende, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen, bis zu 4 zusätzliche Reisetage im Rahmen der individuellen Unterstützung Fördermittel erhalten (Förderrate je Land).

Erasmus+ Teilnehmende müssen ihre Förderfähigkeit durch belegende Dokumente nachweisen können. Sie müssen im Besitz folgender Nachweise sein:

  • Nachhaltiges Reisen/Green Travel: Reiseunterlagen (Fahrscheine, Bordkarten, Buchungsbestätigungen etc.)
  • Kind/er: Geburtsurkunde/n sowie Reiseunterlagen Kind/er
  • Behinderung/GdB: Schwerbehindertenausweis, Bescheid Landessozialamt
  • Chronische Erkrankung: ärztliches Attest, welches bestätigt, dass auf Grund der vorliegenden chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht
  • Erstakademiker*in: formlose Angaben zu den Bildungsabschlüssen der Eltern, ehrenwörtliche Erklärung der Eltern
  • Erwerbstätigkeit: Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen

Zahlungsmodalitäten

Grundlage für die Auszahlung des Mobilitätszuschusses ist das vom Erasmus+ Team Outgoings auszustellende Grant Agreement (Fördervereinbarung) im Original. Alle Erasmus-Studierenden bekommen dieses individuell per E-Mail zugestellt und erhalten darin Informationen über die Zahlungsmodalitäten des Mobilitätszuschusses sowie über die damit verbundenen Pflichten.

Die Auszahlung des Zuschusses durch das Erasmus+ Team Outgoing erfolgt im Allgemeinen in zwei Raten. Die Erasmus+ Studierenden erhalten innerhalb der ersten Wochen des Auslandsstudiums etwa 75% des voraussichtlichen, nach Ländergruppen gestaffelten Gesamtzuschusses als erste Rate.
Die Restsumme wird erst nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen (Learning Agreement, Erasmus+ Confirmation of Stay, Erfahrungsbericht, Immatrikulationsbescheinigungen, EU-Survey, Trancscript of Records) ausgezahlt.
 

BAföG

BAföG-berechtigte Studierende müssen für den Erasmus-Aufenthalt an der Partnerhochschule einen Antrag auf Auslands-BAföG beim für das Gastland zuständigen BAföG-Amt stellen. Die Antragstellung sollte wegen relativ langer Bearbeitungszeiten frühzeitig erfolgen.

Online-Studienfachwahl-Assistenten der Freien Universität
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