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Wichtige Änderung bei der Allgemeinen Berufsvorbereitung (ABV)

News vom 04.02.2014

 Zum Wintersemester 2013/14 ist eine neue Studien- und Prüfungsordnung für die ABV in Kraft getreten. Zum einen wurden viele Module überarbeitet, um den Erfahrungen der vergangenen Semester gerecht zu werden. Zum anderen wurde die Art der Benotung der Prüfungsleistungen in den Modulen auf „undifferenziert“ umgestellt, d.h. die Prüfungsleistungen werden zukünftig nicht mehr mit einer Ziffernnote, sondern mit „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ bewertet.

Warum diese Änderung? Das Berliner Abgeordnetenhaus hat im Sommer 2011 ein neues Hochschulgesetz beschlossen, das im Bereich der Benotung von Prüfungsleistungen zwei neue Regelungen getroffen hat:

  • Alle differenziert (also mit Ziffernnoten) bewerteten Leistungen gehen in die Gesamtnote ein.
  • Des Weiteren sollen 25 % aller Leistungen i.d.R. undifferenziert benotet werden.

Die erste Änderung hat zur Folge, dass die bisherige Regelung, wonach ABV-Leistungen nicht für die Gesamtnote relevant sind, nicht mehr gesetzeskonform ist. Die zweite Änderung hat zur Folge, dass in jedem Studiengang Module benannt werden mussten, die in Zukunft undifferenziert benotet werden sollen. Mit der Verabschiedung der neuen Studien- und Prüfungsordnung für die ABV hat der Akademische Senat diese Anforderung zum Teil erfüllt.

Bei allen Studierenden, die vor dem WS 2013/14 schon ABV-Module abgeschlossen hatten, werden die Modulnoten dieser ABV-Module von Ziffernnoten auf die Bewertung „bestanden“ umgestellt. Dies betrifft nur die Modulnoten – die von Ihnen erlangten Prüfungsnoten werden nicht geändert und können im Noten- und Punktekonto oder auf der Modulbescheinigung nach wie vor eingesehen werden. 

Alle Modulanmeldungen ab dem WS 2013/14 folgen dann den neuen Regelungen.

 

 

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