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Aufgaben

Zu den Aufgaben der Dienststelle Arbeitssicherheit und des Betriebsärztlichen Dienstes gehören u. a.:

  • Beratung der Universitätsleitung, der verantwortlichen Vorgesetzten und der Mitarbeiter zu Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen

  • Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie, der Beurteilung der Arbeitsbedingungen

  • Begehung von Arbeitsstätten, Meldung festgestellter Mängel an die verantwortlichen Personen und Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken

  • Mitwirkung bei der Betrieblichen Gesundheitsförderung

Spezielle zusätzliche Aufgaben der Dienststelle Arbeitssicherheit und Aufgaben, die nicht durch das Arbeitssicherheitsgesetz vorgegeben werden, sind u. a.:

  • Schulung der Sicherheitsbeauftragten

  • Schulung von verantwortlichen Vorgesetzten und Mitarbeitern

  • Organisation des Arbeitssicherheitsausschusses

  • Erfassung und Dokumentation der Arbeits- und Wegeunfälle sowie Unfalluntersuchungen

  • Beratung in Fragen des Brandschutzes und Schulung von Personen mit Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz (Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer)

  • Mitarbeit bei der Einführung eines Umweltmanagements an der Freien Universität Berlin, Begehung, Auditierung und Beratung der zu zertifizierenden Bereiche

  • Koordinierung der Abfragen des Umweltamtes zum Gefahrenbeherrschungsgesetz (Störfallverordnung)

  • Betreuung eines elektronischen Gefahrstoffkatasters an der Freien Universität Berlin

Spezielle Aufgaben des Betriebsärztlichen Dienstes sind u. a.:

  • Beratung und Untersuchung der Beschäftigten

  • Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

  • Reisemedizinische Beratung bei Dienstreisen

  • Durchführung von arbeitsplatzrelevanten Schutzimpfungen

  • Prävention und Analyse arbeitsbedingter Erkrankungen

  • Beratung bei der Beschäftigung von besonders schutzwürdigen Personen (z. B. Jugendliche, Schwangere/Stillende und Schwerbehinderte)

  • Mitwirkung bei der Organisation der Ersten Hilfe

  • Hilfe bei Wiedereingliederung oder Arbeitsplatzwechsel