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Flexible Projektförderung / Flexible Funds

Die Abteilung Internationales fördert die Internationalisierung von Forschung und Lehre an der Freien Universität Berlin. Hierzu gibt es über die Fördermaßnahme „Flexible Projektförderung / Flexible Funds“ die Möglichkeit, Gelder für internationale Projekte zu beantragen.

Daneben schreibt die Freie Universität Berlin in unregelmäßigen Abständen Programme mit strategischen Partnern sowie spezielle Förderformate, bspw. im Rahmen des Universitätsverbunds Una Europa, aus. Hierzu werden weitere Details im Newsletter der Abteilung Internationales angekündigt und auf der Webseite https://www.fu-berlin.de/international/index.html veröffentlicht.

Ziele der Förderung

Die Förderung in diesem Programm dient der weiteren Internationalisierung der Freien Universität Berlin, insbesondere der Kontaktanbahnung und Etablierung von Forschungs- und Lehrkooperationen mit Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen weltweit. Hierzu können Maßnahmen durchgeführt werden, die wichtigen Internationalisierungszielen der Freien Universität Berlin dienen:

  • Anbahnung neuer Kontakte (bilateral, multilateral und im Rahmen von Una Europa),
  • Anschubfinanzierung für Projekte in der Forschung,
  • Anschubfinanzierung für Projekte in der Lehre, bspw. COIL-Formate (Collaborative Online International Learning, mehr Information unter https://www.fu-berlin.de/international/profile/teaching/coil/index.html)
  • Projekte zur Verbesserung der Services im internationalen Bereich,
  • Konferenz- und Tagungsförderung bis zu max. 5.000€ als zusätzliche Unterstützung für Konferenzen an der Freien Universität Berlin, die primär (zu min. 60%) durch Drittmittel finanziert werden (bspw. durch Fördermittel der DFG).

Förderfähig sind bspw. kurzzeitige forschungs- und lehrbezogene Auslandsaufenthalte von Wissenschaftler*innen der Freien Universität Berlin zur Anbahnung und zum Ausbau von Kooperationsbeziehungen oder Gasteinladungen für ausländische Forschende und Lehrende, die Teil nachhaltiger internationaler Kooperationen sind.

Auslandsaufenthalte von Promovierenden können nur gefördert werden, wenn ihr Aufenthalt belegbar der Etablierung oder Unterstützung eines vom Fachbereich getragenen, nicht-individuellen Forschungsprojektes ist. Weitere Informationen zur Förderung von Promovierenden finden Sie auf den Seiten der Dahlem Research School.

Nicht förderfähig sind

  • Teilnahme an Konferenzen und Tagungen ohne konkreten Projektzusammenhang,
  • Übersetzungen von wissenschaftlichen Publikationen,
  • Konferenzzuschüsse für Promovierende, und
  • Honorare für Wissenschaftler*innen.

Wissenschaftler*innen mit einer Anbindung an einer anderen deutschen Universität oder Forschungseinrichtung können an Projekten teilnehmen, müssen aber alle anfallenden Kosten selbst tragen.

Antragsverfahren

Antragsberechtigt sind Professor*innen, Nachwuchsgruppenleitungen sowie Leitungen der Zentraleinrichtungen, Einrichtungen der Zentralen Universitätsverwaltung und der Bibliotheken der Freien Universität Berlin.

Anträge können jederzeit gestellt werden, sollten aber mindestens zwei Monate vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht werden. Bei kürzerer Antragstellung können wir eine rechtzeitige Aussage zur Förderung nicht garantieren.

> Antragsformular Flexible Funds

Antragsteller*innen verpflichten sich, sechs Wochen nach Projektende einen Projektbericht bei der Abteilung Internationales einzureichen, der die Ergebnisse zu den im Antrag benannten Zielen klar adressiert.

Hinweise:

  • Reisen von Universitätsangehörigen ins Ausland: Für die Abschätzung der zu beantragenden Übernachtungskosten orientieren Sie sich bitte maximal an den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes. Im Falle einer Bewilligung wird die exakte Summe der Ihnen zustehenden Mittel von der Reisekostenstelle berechnet.
  • Einladungen internationaler Wissenschaftler*innen: Die Abteilung Internationales kann im Falle einer Bewilligung Übernachtungskosten von bis zu 70,00 EUR pro Person und Nacht ohne die Kosten für das Frühstück ohne weitere Begründung übernehmen. Sind die Kosten höher können sie nur bei entsprechender Begründung erstattet werden. Bitte beachten Sie, dass Honorarkosten und Tagegelder grundsätzlich nicht übernommen werden.
  • Bewirtungskosten können nur in begrenztem Maße übernommen werden (Pausenverpflegung). Bitte begründen Sie in Ihrem Antrag, warum die Übernahme von Bewirtungskosten erforderlich ist. Es gilt die Bewirtungsrichtlinie der Freien Universität Berlin. Der Anteil der Bewirtungskosten sollte 30% der Förderung nicht überschreiten.

Bitte beachten Sie, dass die Abteilung Internationales Ihren Antrag eingehend prüft und evaluiert. Im Falle eines positiven Bescheids erhalten Sie die bewilligten finanziellen Mittel, die Abteilung Internationales kann sich jedoch nicht organisatorisch oder inhaltlich an der Durchführung der zugesagten Maßnahme beteiligen.

Kontakt:

Bertram Welker
+49 30 838 739 42
bertram.welker@fu-berlin.de