Springe direkt zu Inhalt
Mitglieder des Präsidiums: Prof. Petra Knaus, Prof. Verena Blechinger-Talcott, Prof. Georg Bertram, Prof. Sven Chojnacki, Prof. Günter M. Ziegler, Kanzlerin Andrea Güttner (v.l.n.r.).

Mitglieder des Präsidiums: Prof. Petra Knaus, Prof. Verena Blechinger-Talcott, Prof. Georg Bertram, Prof. Sven Chojnacki, Prof. Günter M. Ziegler, Kanzlerin Andrea Güttner (v.l.n.r.).
Bildquelle: Bernd Wannenmacher

Hochschulleitung

Die Freie Universität Berlin wird durch ihr Präsidium geleitet. Es setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, der Ersten Vizepräsidentin als Vertreterin des Präsidenten, drei weiteren Vizepräsident*innen (VP2, VP3 und VP4) mit eigenen Geschäftsbereichen sowie der Kanzlerin.

Das Präsidium billigt unter anderem den Haushaltsplanentwurf, erlässt Richtlinien für Haushalts- und Wirtschaftsführung, macht Vorschläge für die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Organisationseinheiten sowie für Struktur- und Entwicklungspläne der Universität und vollzieht die Beschlüsse des Akademischen Senats über die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen.

Aktuelles

Verantwortung und Zusammenarbeit

Das Präsidium arbeitet nach dem Kollegialprinzip, wobei der Präsident über die Richtlinienkompetenz innerhalb des Präsidiums verfügt. Innerhalb der Richtlinien leiten die Vizepräsidentinnen und -präsidenten sowie die Kanzlerin ihre Geschäftsbereiche selbstständig und unter eigener Verantwortung.

Die Kanzlerin unterstützt den Präsidenten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Sie führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und ist dabei an die Richtlinien des Präsidenten gebunden; sie ist die Beauftragte für den Haushalt.

Wahlverfahren

Der Präsident / Die Präsidentin und der Erste Vizepräsident / die Erste Vizepräsidentin werden mit Mehrheitswahl vom erweiterten Akademischen Senat der Freien Universität gewählt. Die Kandidat*innen werden vom Akademischen Senat vorgeschlagen und hiervon unabhängig vom Kuratorium beschlossen.

Weitere Vizepräsident*innen können der Präsident und der Akademische Senat vorschlagen. Die Amtszeit von Präsident und Vizepräsident/innen und Präsident/in beträgt in der Regel vier Jahre. Der Kanzler / Die Kanzlerin wird auf Vorschlag des Präsidenten vom Kuratorium gewählt und vom Senat von Berlin für eine Amtszeit von zehn Jahren bestellt.