Schlüsselqualifikationen
gemäß § 5 a Abs. 3 S. 1 DRiG
Schlüsselqualifikationen sind laut DRiG: Verhandlungsmanagement, ... Lesen Sie weiter
Schlüsselqualifikationen
Schlüsselqualifikationen sind laut DRiG: Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit.
Der Erwerb eines Leistungsnachweises "Schlüsselqualifikation" ist unter anderem Zulassungsvoraussetzung für die Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung;
vgl. § 6 Abs. 1 Ziffer 6 JAG!
Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zum Erwerb einer Schlüsselqualifikation kann in Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 2 SWS (30 Std.), in denen die in
§ 5a Abs. 3 S. 1 DRiG beispielhaft genannten Schlüsselqualifikationen oder gleichwertige Qualifikationen vermittelt werden und die durch aktive Teilnahme der Studierenden gekennzeichnet sind, erworben werden.
Welche Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikation führen können, wird von Semester zu Semester im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gemacht.
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