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Lehrveranstaltung

SoSe 15: Rechtswissenschaft

Rechtswissenschaft (StO/PO 2007)

E15a

Liebe Studierende, bei dem nachstehenden Vorlesungsverzeichnis handelt es sich um eine vorläufige Version. Es können sich kurzfristige Änderungen ergeben. Bitte überprüfen Sie vor dem Vorlesungsbeginn noch einmal die zugeteilten Räumlichkeiten und Termine der Veranstaltungen und achten Sie auf die Ankündigungen auf der Webseite des Fachbereichs Rechtswissenschaft.

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  • Fremdsprachenfachkompetenz

    E15aC1.1

    Fremdsprachenfachkompetenz

    d.h. rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz gemäß § 5 a Abs. 3 S. 1 DRiG

    Für die Fremdsprachenkompetenz ist laut DRiG grundsätzlich der erfolgreiche Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses nachzuweisen.
    Der Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz gemäß § 5 Abs. 3 JAG in Verbindung mit § 5 a Abs. 2 Satz 2 DRiG kann laut § 15 der Studienordnung erworben werden:
    1. in rechtswissenschaftlichen Sprachkursen des Fachbereichs im Umfang von mindestens 2 SWS mit einer zweistündigen Abschlussklausur oder gleichwertigem Nachweis der aktiven und erfolgreichen Teilnahme der Studierenden (Über das Vorliegen der Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.),
    2. in fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen des Fachbereichs im Umfang von mindestens 2 SWS mit einer zweistündigen Abschlussklausur oder gleichwertigem Nachweis der aktiven und erfolgreichen Teilnahme der Studierenden (Über das Vorliegen der Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.),
    3. während eines mindestens einsemestrigen rechtswissenschaftlichen Auslandsstudiums durch Nachweis der aktiven und erfolgreichen Teilnahme an fremdsprachlichen Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 2 SWS.
    Der Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz setzt voraus, dass die Studierenden in den Sprachkursen und Lehrveranstaltungen Sprachfähigkeiten nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen: Lernen, Lehren, Beurteilen Stufe B 1 (Threshold) erworben haben.
    Die Leistungsnachweise zur Fremdsprachenfachkompetenz können aufgrund bestehender Kooperationsvereinbarungen auch in rechtswissenschaftlichen Sprachkursen und fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen der Juristischen Fakultäten der Humboldt-Universität zu Berlin und der Universität Potsdam erworben werden. Über das Vorliegen der Gleichwertigkeit dieser Nachweise entscheidet der Prüfungsausschuss. Über die aktuellen Kooperationsvereinbarungen und künftige Änderungen informiert der Fachbereich im Studienführer.
    Welche Veranstaltungen zum Erwerb der Fremdsprachenfachkompetenz führen können, wird von Semester zu Semester im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gemacht. Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
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