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Lehrveranstaltung

SoSe 23: Rechtswissenschaft

Rechtswissenschaft (SPO 2015)

0479a_k240
  • Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz A

    0479aK1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten besitzen Sprachfähigkeiten auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Sie können sich einfach und zusammenhängend im Rahmen rechtswissenschaftlicher/juristischer Kontexte äußern sowie kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

    Inhalte:

    Die Studentinnen und Studenten können zwischen einem rechtswissenschaftlichen Sprachkurs oder einer fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung wählen. Diese werden regelmäßig angeboten, bitte beachten Sie das Vorlesungsverzeichnis für das jeweilige Semester. Der Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz gemäß § 5 a Abs. 2 Satz 2 DRiG in Verbindung mit § 5 Abs. 3 JAG, der spätestens vor dem Ablegen der letzten universitären Prüfungsleistung gegenüber der Universität nachzuweisen ist, kann im Rahmen dieses Moduls erworben werden.

    Lehr- und Lernformen

    Sprachpraktische Übung

    Modulprüfung

    Klausur (120 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    englisch, französisch oder spanisch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Semester Schließen
  • Schlüsselqualfikation A

    0479aK1.5

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können je nach angebotener Veranstaltung Techniken aus den Bereichen Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit sowie und Gender- und Diversity-Kompetenzen praktisch anwenden.

    Inhalte:

    Welche Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikation führen können, wird von Semester zu Semester im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gemacht. Der Nachweis des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen ist gemäß § 5 a Abs. 3 Satz 1 DRiG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Ziffer 6 JAG Zulassungsvoraussetzung für die Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung und kann im Rahmen dieses Moduls erworben werden.

    Lehr- und Lernformen

    Übung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    in der Regel deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja, für Teilnahmebescheinigung

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Semester Schließen
  • Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz B

    0479aK1.6

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten besitzen Sprachfähigkeiten auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Sie können sich einfach und zusammenhängend im Rahmen rechtswissenschaftlicher/juristischer Kontexte äußern sowie kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

    Inhalte:

    Die Studentinnen und Studenten können zwischen einem rechtswissenschaftlichen Sprachkurs oder einer fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung wählen. Diese werden regelmäßig angeboten, bitte beachten Sie das Vorlesungsverzeichnis für das jeweilige Semester. Der Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz gemäß § 5 a Abs. 2 Satz 2 DRiG in Verbindung mit § 5 Abs. 3 JAG, der spätestens vor dem Ablegen der letzten universitären Prüfungsleistung gegenüber der Universität nachzuweisen ist, kann im Rahmen dieses Moduls erworben werden.

    Lehr- und Lernformen

    Sprachpraktische Übung

    Modulprüfung

    Klausur (120 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    englisch, französisch oder spanisch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Semester Schließen
  • Schlüsselqualifikation B

    0479aK1.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können je nach angebotener Veranstaltung Techniken aus den Bereichen Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit sowie und Gender- und Diversity-Kompetenzen praktisch anwenden.

    Inhalte:

    Welche Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikation führen können, wird von Semester zu Semester im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gemacht. Der Nachweis des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen ist gemäß § 5 a Abs. 3 Satz 1 DRiG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Ziffer 6 JAG Zulassungsvoraussetzung für die Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung und kann im Rahmen dieses Moduls erworben werden.

    Lehr- und Lernformen

    Übung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    in der Regel deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja, für Teilnahmebescheinigung

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Semester Schließen
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