Strafrechtsvergleichung Deutschland / USA
Carsten Momsen, Sarah Zink
Hinweise für Studierende
In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier
Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen
Anmeldung zu der Veranstaltung
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Alle Themen sind vergeben. Weitere Anmeldungen sind nicht mehr möglich.
Im Sommersemester 2025 veranstalten wir ein Seminar zu "Strafrechtsvergleichung Deutschland/USA".Das Seminar wird zum Ende der Vorlesungszeit als Blockveranstaltung abgehalten, der Termin wird in der Vorbesprechung festgelegt.
Die Themenvergabe beginnt ab jetzt. Themenwünsche (bitte mit Erst- und Zweitwunsch) können per Email lsmomsen@zedat.fu-berlin.de an den Lehrstuhl von Prof. Dr. Momsen (Sekretariat) übermittelt werden.
Anmeldungen sollten verbindlich sein.
Am 11.2.2025 (Dienstag) findet um 18 Uhr in Raum 4403 eine Einführungsveranstaltung statt bei der auch die Themen endgültig vergeben werden.
Themenliste (Stand: 20.1.25, 11.24 Uhr)
Grundlagen, Wirtschaftsstrafrecht und StrafverfahrensrechtGrundlagen
1. Rechtsvergleichung – Konzepte, Methoden, Nutzen und Kritik
Hinweis zur Bearbeitung: Neben einführender Literatur, mithilfe derer die Grundlagen der Rechtsvergleichung, insbesondere im Strafrecht, dargelegt werden sollen, kann hier z.B. den Fragen nachgegangen werden, ob Rechtsvergleichung eine eigene Disziplin sein sollte, hierzu z.B. Günter Frankenberg, Comparative law as a discipline, online abrufbar unter https://www.elgaronline.com/monochap/9781785363931.00006.pdf, und welcher Kritik sich die Rechtsvergleichung ausgesetzt sieht, hierzu z.B. Sherally Munshi, Comparative Law and Decolonizing Critique, The American Journal of Comparative Law, Vol. 65, S. 207 ff. (Text kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden)
2. Konzepte von „Wahrheit“ im US-amerikanischen und im deutschen Strafprozess - vergeben
3. Zur Funktion des Tatbestands im US-amerikanischen und deutschen Strafrecht – gibt es eine limitierende Funktion eines Bestimmtheitsgebots im amerikanischen Strafrecht?
4. Gesetzgeber und Gerichte – wer setzt das (Straf-) Recht in den Vereinigten Staaten und in Deutschland?
Strafrecht AT/materielles Strafrecht
5.Strafbarkeit von Unternehmen in den USA und in Deutschland - vergeben
6.Vergleichen Sie das Konzept von „Justification and Excuse“ mit dem der Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe (Fletcher / MPI-Sammelband) - vergeben
7.Strafzumessung in Verfahren gegen Unternehmen – vergleichen Sie die Praxis der Bemessung einer Unternehmensgeldbuße mit der Sanktionsfestsetzung auf Basis der US-Sentencing-Guidelines (Ch.VIII) und der DoJ-Principles.
Strafverfahrensrecht
8. Konzepte des „adversatorischen“ und „inquisitorischen“ Verfahrenssystems in den USA und in Deutschland
9.Beweiserhebung im Strafverfahren in den USA und in Deutschland – ggf. beschränken auf „durch die Verteidigung“ -vergeben
10.„Plea Bargaining“ im Strafverfahren in den USA und in Deutschland – (ggf. beschränkt auf Wirtschaftsstrafverfahren)
11. Behandlung von „Whistleblowern“ im US-amerikanischen und im deutschen Strafverfahren - vergeben
12. „Legal Aid“ und das Recht auf Selbstverteidigung im US-amerikanischen und im deutschen Strafverfahren - vergeben
13. „Attorney-Client-Privilege“, insbesondere in „Internal Investigations“ im US-amerikanischen und im deutschen Strafverfahren
Hybride Systeme
14.Prozessuale „Transplantate“ und hybride Strafverfahrensordnungen, insbesondere vor internationalen Strafgerichten
Hinweis zur Bearbeitung: Hier kann darauf eingegangen werden, wie einzelne Verfahrenselemente in andere Rechtsordnungen „implantiert“ werden, bspw. auf die These einer „Amerikanisierung“ des Strafprozesses, hierzu z.B. Máximo Langer, From Legal Transplants to Legal Translations: The Globalization of Plea Bargaining and the Americanization Thesis in Criminal Procedures, Harvard International Law Journal 2004, Vol. 45, S. 1 ff. (Text kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden); außerdem kann beleuchtet werden, wie vor internationalen Strafgerichten wie dem Internationalen Strafgerichtshof verschiedene Verfahrensordnungen verschmelzen, hierzu z.B. Claus Kress, The Procedural Law of the International Criminal Court in Outline: Anatomy of a Unique Compromise, Journal of International Criminal Justice 2003, Vol. 1, S. 603 ff. (Text kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden)
15. Verwertung von Beweisen im jeweils anderen Rechtssystem – wo liegen die Grenzen eines Beweistransfers?
Wir freuen uns auf anregende Diskussionen und spannende Seminararbeiten.
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