Zur Einführung in die Lektüre lateinischer Texte: Cicero, Pro Cluentio Habito
Melanie Möller
Kommentar
Der römische Ritter Aulus Cluentius Habitus soll seinen Schwiegervater Oppianicus vergiftet haben. Dieser Vorwurf wiegt noch schwerer vor dem Hintergrund der Anklage, die Cluentius acht Jahre zuvor gegen eben jenen Oppianicus erhoben hatte, weil dieser seinerseits ihn, Cluentius, mit Gift habe aus dem Weg räumen wollen. Cluentius war damals mit seiner Anklage erfolgreich, der lästige Schwiegervater wurde schuldig gesprochen und in die Verbannung geschickt. Aber war das Verfahren korrekt? Cluentius muss sich nun nicht nur des Vorwurfs erwehren, sich des Alten gewaltsam entledigt, sondern auch dessen, das Gericht seinerzeit bestochen zu haben. Cicero verteidigt ihn und brilliert mit einer kühnen, überlegenen Strategie. Quintilian bezeugt eine Äußerung Ciceros, mit dieser Rede habe er den Richtern bewusst Sand in die Augen gestreut (inst. 2, 17, 21).
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