095062 Seminar

Whistleblowing in Deutschland und den USA

Kim Böttcher, Carsten Momsen, Michaela Möhlenbeck

Hinweise für Studierende

In dieser Lehrveranstaltung besteht Teilnahmepflicht. Weitere Hinweise lesen Sie bitte hier

Zusätzl. Angaben / Voraussetzungen

Anmeldung zu der Veranstaltung

Keine selbständige Anmeldung über Campus Management! Bitte wenden Sie sich direkt an die/den Dozierenden bzw. die Kontaktperson!

Kommentar

Allgemeine Hinweise

Im Wintersemester 2025/2026 bietet Prof. Momsen mit Frau Dr. Möhlenbeck und Frau WM Böttcher ein Seminar zu

Whistleblowing in Deutschland, Eurpa und USA

an. ACHTUNG ALLE THEMEN SIND VERGEBEN!!!

Die Vorbesprechung findet am 11. Juli 2025 um 12 Uhr s.t. in Raum 3302 statt. Die Themenliste finden Sie unten stehend. Zur Anmeldung schreiben Sie bitte eine Mail an lsmomsen@zedat.fu-berlin.de unter Nennung des Erstwunschthemas und eines Zweitwunsches, bitte nutzen Sie für die Anmeldung Ihre Zedat-Adresse. Endgültig vergeben werden die Themen in der Vorbesprechung.

Themenliste Seminar Whistleblowing in Europa und USA

Wintersemester 2025/2026
Nummer Thema
1 Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern in Deutschland und USA - VERGEBEN
2 Europäischer Hinweisgeberschutz (Ausgewählte Darstellung und Analyse einer Rechtsordnung in Europa (außer Deutschland)) - VERGEBEN
3 Europäischer Hinweisgeberschutz (Ausgewählte Darstellung und Analyse einer Rechtsordnung in Europa (außer Deutschland)) - VERGEBEN
4 Möglichkeit der Übertragung der Meldestellenfunktion auf Dritte in den Umsetzungsgesetzen der europäischen Länder (national und international) - VERGEBEN
5 Wann greift der Hinweisgeberschutz nach den Umsetzungsgesetzen der europäischen Länder (persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich)?
Gehen Sie hier insbesondere auf folgende Urteile ein: ArbG Hamm, Urteil vom 16.02.2024, 2 Ca 1229/23; LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.11.2024, 7 SLa 306/24; LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2025, 3 SLa 537/24 - VERGEBEN
6 Schaffung von Anreizen zur Nutzung der internen Meldestellen in der EU Whistleblowing Richtlinie sowie in den Umsetzungsgesetzen der europäischen Länder - VERGEBEN
7 Das Spannungsfeld zwischen Hinweisgeberschutz und Schutz der vom Hinweis betroffenen Personen (Ansätze und Regelungen in den Umsetzungsgesetzen der europäischen Länder und den USA) - VERGEBEN
8 Das Spannungsfeld zwischen dem Schutz des Hinweisgebers und den Vorschriften der DSGVO am Beispiel eines möglichen Auskunftsanspruchs über die Person des Hinweisgebers nach Art. 14 DSGVO
Erläutern Sie das Thema anhand des Urteils: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.2018, 17 Sa 11/18 - VERGEBEN
9 Möglichkeiten der Nutzung von durch einen Hinweisgeber zur Verfügung gestellten, aber rechtswidrig erlangter Informationen/Beweismittel durch die Mitarbeiter der internen Meldestelle im Rahmen der Aufklärung des Hinweises - VERGEBEN
10 Garantenstellung der Mitarbeiter von Meldestellen für die künftige Verhinderung von Straftaten - VERGEBEN
11 Whistleblowing als Handlungsphänomen - Motivation von Hinweisgebern, sich an interne oder externe Meldestellen oder die Öffentlichkeit zu wenden - VERGEBEN
12 Whistleblowing als Handlungsphänomen - Motivation von Hinweisgebern, sich für oder gegen eine Meldung zu entscheiden - VERGEBEN
13 Einsatzmöglichkeiten von KI bei der Bearbeitung und Aufklärung von Hinweisen - VERGEBEN
14 Ethische Aspekte der Belohnung von Hinweisgebern (Vor- und Nachteile, historische Betrachtung der Regelungen in den USA und Europa, Zubilligung auch an Tatbeteiligte) - VERGEBEN
15 Möglichkeiten sowie Chancen und Risiken interner "Amnestieregelungen" für tatbeteiligte Hinweisgeber - VERGEBEN
16 Anforderungen an die Qualität (anonymer) Hinweise für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, speziell für die Anordnung von strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen
(vgl. LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 14.04.2024, 18 Qs 49/23 sowie die aktuelle presseöffentliche Diskussion um die Forderung der StA Fulda nach Nennung des Namens eines Hinweisgebers) - VERGEBEN
17 Das Vertraulichkeitsgebot in § 8 HinSchG - Was tun, wenn der Hinweisgeber mit einer Weitergabe der Informationen zur Aufklärung nicht einverstanden ist?
(Abwägung zwischen den Interessen des Hinweisgebers auf Schutz seiner Identität und dem Aufklärungs-/Abhilfeinteresse des Unternehmens) - VERGEBEN
18 Vergleich der Sanktionsvorschriften der Umsetzungsgesetze der europäischen Länder bei Verstoß gegen die, die zwingenden Vorgaben der EU Whistleblowing Richtlinie umsetzenden, nationalen Vorschriften (z.B. § 40 HinSchG) - VERGEBEN
19 Die Rolle von Ombudspersonen als Zeugen in Strafverfahren - VERGEBEN
20 Stellen Sie die Relevanz des Themas Whistleblowing anhand der Analyse der prominenten Fälle B. Birkenfeld und M. Porwoll oder B. Heinisch dar - VERGEBEN
21 WhistleblowerInnen als KlägerInnen im US-amerikanischen qui tam-Verfahren nach dem False Claims Act - VERGEBEN
22 Inwieweit kann das Thema Whistleblowing als fester Bestandteil von Corporate Governance in deutschen und US-amerikanischen Unternehmen bezeichnet werden? Hat die Einführung des HinSchG dies für deutsche Unternehmen beeinflusst? - VERGEBEN
23 WhistleblowerInnen als InformantInnen für Strafverfolgungsbehörden in Deutschland und den USA -VERGEBEN
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Zusätzliche Termine

Fr, 23.01.2026 09:00 - 18:00

Dozenten:
Kim Böttcher
Univ.-Prof. Dr. Carsten Momsen

Räume:
HFB/K III Konferenzraum (Garystr. 35-37)

Sa, 24.01.2026 09:00 - 18:00

Dozenten:
Kim Böttcher
Univ.-Prof. Dr. Carsten Momsen

Räume:
3302/04 Übungsraum (Boltzmannstr. 3)

Studienfächer A-Z