WiSe 17/18  
Rechtswissensch...  
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Lehrveranstaltung

WiSe 17/18: Rechtswissenschaft

Rechtswissenschaft (SPO 2015)

0479a_k240
  • Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht mit Vorlesung

    0479aD1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten sind mit den Rechtsvorschriften vertraut, die den Inhalt des Moduls ausmachen. Sie besitzen vertiefte Kenntnisse über die Voraussetzungen verbraucherschützender Widerrufsrechte und die Rechtsfolgen ihrer Ausübung. Sie verstehen die Mechanismen, mit deren Hilfe geschäftlich unerfahrene oder wirtschaftlichen Sachzwängen unterworfene Wirtschaftssubjekte vor der Überlegenheit ihres Kontrahenten geschützt werden. Sie beherrschen die rechtlichen Schranken der Verwendung von AGB sicher. Sie sind in der Lage, auch komplexere Fälle aus dem Themenbereich des Moduls zu lösen. Sie können in diesem Zusammenhang die nationalen Vorschriften im Lichte der ihnen zugrunde liegenden gemeinschaftsrechtlichen Richtlinien auslegen. Sie vernetzen das bereits im Grund- und Hauptstudium erworbene Wissen in den ersten drei Büchern des BGB, insbesondere im Leistungsstörungsrecht und im Recht der besonderen Vertragstypen, mit den Vorschriften, die den Gegenstand des Moduls bilden. Sie sind in der Lage, den Gerechtigkeitsgehalt von privatrechtlichen Vorschriften ganz grundsätzlich zu hinterfragen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet eine vertiefte Darstellung der rechtlichen Behandlung von Konstellationen, in denen wirtschaftlich unterschiedlich starke Akteure des privaten Wirtschaftsverkehrs miteinander in vertragliche Beziehung treten und bei denen sich daher die Frage nach eventuellen Schranken der Privatautonomie zum Schutz des Unterlegenen stellt. Gegenstand des Moduls sind der Schutz des Verbrauchers vor nicht ausreichend reflektierter vertraglicher Bindung sowie das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Da die einschlägigen Vorschriften des nationalen deutschen Rechts in erheblichem Maße durch Vorschriften des EU-Gemeinschaftsgesetzgebers überformt sind, werden die Studentinnen und Studenten auch mit diesen Vorschriften und mit deren Einwirkung auf die Handhabung des nationalen deutschen Rechts vertraut gemacht.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht mit Methodenkurs

    0479aD1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten sind mit den Rechtsvorschriften vertraut, die den Inhalt des Moduls ausmachen. Sie besitzen vertiefte Kenntnisse über die Voraussetzungen verbraucherschützender Widerrufsrechte und die Rechtsfolgen ihrer Ausübung. Sie verstehen die Mechanismen, mit deren Hilfe geschäftlich unerfahrene oder wirtschaftlichen Sachzwängen unterworfene Wirtschaftssubjekte vor der Überlegenheit ihres Kontrahenten geschützt werden. Sie beherrschen die rechtlichen Schranken der Verwendung von AGB sicher. Sie sind in der Lage, auch komplexere Fälle aus dem Themenbereich des Moduls zu lösen. Sie können in diesem Zusammenhang die nationalen Vorschriften im Lichte der ihnen zugrunde liegenden gemeinschaftsrechtlichen Richtlinien auslegen. Sie vernetzen das bereits im Grund- und Hauptstudium erworbene Wissen in den ersten drei Büchern des BGB, insbesondere im Leistungsstörungsrecht und im Recht der besonderen Vertragstypen, mit den Vorschriften, die den Gegenstand des Moduls bilden. Sie sind in der Lage, den Gerechtigkeitsgehalt von privatrechtlichen Vorschriften ganz grundsätzlich zu hinterfragen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet eine vertiefte Darstellung der rechtlichen Behandlung von Konstellationen, in denen wirtschaftlich unterschiedlich starke Akteure des privaten Wirtschaftsverkehrs miteinander in vertragliche Beziehung treten und bei denen sich daher die Frage nach eventuellen Schranken der Privatautonomie zum Schutz des Unterlegenen stellt. Gegenstand des Moduls sind der Schutz des Verbrauchers vor nicht ausreichend reflektierter vertraglicher Bindung sowie das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Da die einschlägigen Vorschriften des nationalen deutschen Rechts in erheblichem Maße durch Vorschriften des EU-Gemeinschaftsgesetzgebers überformt sind, werden die Studentinnen und Studenten auch mit diesen Vorschriften und mit deren Einwirkung auf die Handhabung des nationalen deutschen Rechts vertraut gemacht.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Internationales Privatrecht mit Vorlesung

    0479aD3.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können jene rechtlichen Problematiken darstellen, die entstehen, wenn ein Sachverhalt Bezugspunkte zu mehreren Rechtsordnungen aufweist. Die Studentinnen und Studenten können zudem das deutsche Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (unter Einschluss europäischer Harmonisierungsbestrebungen) darstellen sowie divergierende ausländische Rechtsfiguren und Wege zu deren Koordination mit dem deutschen Recht interpretieren.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt den "Allgemeinen Teil" des Internationalen Privatrechts und dessen Grundbegriffe wie Qualifikation, Rück- und Weiterverweisung und ordre public. Ferner wird für die einzelnen Rechtsinstitute untersucht, anhand welcher Kriterien das anwendbare Recht zu ermitteln ist. Gegenstände sind neben dem internationalen Familien- und Erbrecht etwa das internationale Vertrags- und Sachenrecht sowie das Kollisionsrecht der außervertraglichen Schuldverhältnisse. Hinzu kommen Ausführungen zum internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht sowie eine Einführung in das Internationale Zivilverfahrensrecht. In Fallbesprechungen werden die Aspekte des Internationalen Zivilverfahrensrechts, des allgemeinen und besonderen Teils des Internationalen Privatrechts miteinander verknüpft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Internationales Privatrecht mit Methodenkurs

    0479aD3.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können jene rechtlichen Problematiken darstellen, die entstehen, wenn ein Sachverhalt Bezugspunkte zu mehreren Rechtsordnungen aufweist. Die Studentinnen und Studenten können zudem das deutsche Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (unter Einschluss europäischer Harmonisierungsbestrebungen) darstellen sowie divergierende ausländischer Rechtsfiguren und Wege zu deren Koordination mit dem deutschen Recht interpretieren. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Internationalen Privatrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt den "Allgemeinen Teil" des Internationalen Privatrechts und dessen Grundbegriffe wie Qualifikation, Rück- und Weiterverweisung und ordre public. Ferner wird für die einzelnen Rechtsinstitute untersucht, anhand welcher Kriterien das anwendbare Recht zu ermitteln ist. Gegenstände sind neben dem internationalen Familien- und Erbrecht etwa das internationale Vertrags- und Sachenrecht sowie das Kollisionsrecht der außervertraglichen Schuldverhältnisse. Hinzu kommen Ausführungen zum internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht sowie eine Einführung in das Internationale Zivilverfahrensrecht. In Fallbesprechungen werden die Aspekte des Internationalen Zivilverfahrensrechts, des allgemeinen und besonderen Teils des Internationalen Privatrechts miteinander verknüpft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Privatversicherungsrecht mit Vorlesung

    0479aD2.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Privatversicherungsrechts und die wichtigsten Versicherungszweige darstellen. Durch die Vermittlung desjenigen allgemeinen Grundlagenwissens aus dem Bereich des Privatversicherungsrechts können die Studentinnen und Studenten für privatversicherungsrechtliche Fälle jeweils eine praxisgerechte Lösung entwickeln.

    Inhalte:

    Das Modul umfasst insbesondere die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts, wie es im VVG kodifiziert und durch die Rechtsprechung konkretisiert und fortentwickelt worden ist. Dazu gehören insbesondere die im Privatversicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten des Vertragsschlusses, die Rolle und Haftung von Versicherungsvertretern und Maklern, die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie der Eintritt des Versicherungsfalls und seine Rechtsfolgen. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus das Recht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Über diesen "Allgemeinen Teil" des Privatversicherungsrechts hinaus werden exemplarisch einzelne besonders bedeutsame Versicherungszweige (insbesondere: Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung) behandelt. An verschiedener Stelle wird auch auf Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts und des Internationalen Versicherungsvertragsrechts eingegangen. Zudem werden die aktuellen Themen der Europäisierung des Privatversicherungsrechs behandelt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Privatversicherungsrecht mit Methodenkurs

    0479aD2.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Privatversicherungsrechts und die wichtigsten Versicherungszweige darstellen. Durch die Vermittlung desjenigen allgemeinen Grundlagenwissens aus dem Bereich des Privatversicherungsrechts können die Studentinnen und Studenten für privatversicherungsrechtliche Fälle jeweils eine praxisgerechte Lösung entwickeln. Insbesondere durch die Teilnahme an dem Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Privatversicherungsrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul umfasst insbesondere die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts, wie es im VVG kodifiziert und durch die Rechtsprechung konkretisiert und fortentwickelt worden ist. Dazu gehören insbesondere die im Privatversicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten des Vertragsschlusses, die Rolle und Haftung von Versicherungsvertretern und Maklern, die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie der Eintritt des Versicherungsfalls und seine Rechtsfolgen. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus das Recht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Über diesen "Allgemeinen Teil" des Privatversicherungsrechts hinaus werden exemplarisch einzelne besonders bedeutsame Versicherungszweige (insbesondere: Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung) behandelt. An verschiedener Stelle wird auch auf Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts und des Internationalen Versicherungsvertragsrechts eingegangen. Zudem werden die aktuellen Themen der Europäisierung des Privatversicherungsrechts behandelt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Verbraucherprivatrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht 0479aD4.1
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Verbraucherprivatrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht 0479aD4.2
    • Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht mit Kolloquium 0479aD1.2
    • Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht mit Übung 0479aD1.4
    • SB-Modul Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht 0479aD1.7
    • Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht A 0479aD1.8
    • Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht B 0479aD1.9
    • Abschlussmodul Internationales Privatrecht mit Kolloquium 0479aD3.2
    • Abschlussmodul Internationales Privatrecht mit Übung 0479aD3.4
    • SB-Modul Internationales Privatrecht 0479aD3.7
    • Abschlussmodul Internationales Privatrecht A 0479aD3.8
    • Abschlussmodul Internationales Privatrecht B 0479aD3.9
    • Abschlussmodul Privatversicherungsrecht mit Kolloquium 0479aD2.2
    • Abschlussmodul Privatversicherungsrecht mit Übung 0479aD2.4
    • SB-Modul Privatversicherungsrecht 0479aD2.7
    • Abschlussmodul Privatversicherungsrecht A 0479aD2.8
    • Abschlussmodul Privatversicherungsrecht B 0479aD2.9
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