WiSe 17/18  
Rechtswissensch...  
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Lehrveranstaltung

WiSe 17/18: Rechtswissenschaft

Rechtswissenschaft (SPO 2015)

0479a_k240
  • Einführung in das Bürgerliche Recht

    0479aA1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Funktion des Zivilrechts als Instrument insbesondere zur privatautonomen Gestaltung des Wirtschaftslebens veranschaulichen. Ausgehend von Materien des Allgemeinen Teils sind die Studentinnen und Studenten zudem in der Lage, Kriterien der Rechtsanwendung im Bereich der Rechtsgeschäftslehre zu diskutieren. Außerdem können Studentinnen und Studenten mit den Techniken der Falllösung im Zivilrecht (insbesondere beim Anfertigen von juristischen Gutachten) umgehen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen einführenden Überblick über die Stellung und Funktion des Bürgerlichen Rechts im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland und führt in die Methode der Interpretation von Gesetzestexten ein. Die Systematik des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wird erläutert. Im Mittelpunkt steht dabei der Allgemeine Teil des BGB (§§ 1 bis 240), der – in hoher Abstraktion – wesentliche Materien zur Regelung des privatautonomen Rechtsverkehrs regelt. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtsgeschäftslehre, deren Kenntnis Grundlage für das Verständnis der übrigen Teile des BGB und des Zivilrechts überhaupt ist.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (90 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Einführung in das Öffentliche Recht

    0479aA1.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die tragenden Staatsprinzipien sowie die Funktionsweisen und Kompetenzen der Staatsorgane sowie die staatlichen Funktionen als Grundlage für das weitere Verständnis des gesamten Öffentlichen Rechts veranschaulichen.

    Inhalte:

    Das Modul beginnt mit einer Darstellung der Grundlagen des Öffentlichen Rechts und behandelt insoweit vor allem die Begriffe von „Staat“ und „Rechtsordnung“. Den Schwerpunkt bildet die im Anschluss erfolgende Behandlung des Staatsorganisationsrechts der Bundesrepublik Deutschland, dessen Erörterung sich in drei Hauptteile gliedert: Zunächst werden die Staatsstrukturprinzipien (Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat, Republik und Sozialstaat) und Staatsziele (Umweltschutz und Tierschutz) vermittelt. Daran schließt sich eine Darstellung der Staatsorgane an (Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht). Überdies werden die Staatsfunktionen erörtert, also Gesetzgebung, Verwaltung sowie Rechtsprechung und Gerichtsverfassung.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (90 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person

    0479aA1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Funktion des Strafrechts als Instrument insbesondere zur Sicherung der elementaren Werte des Gemeinschaftslebens (Rechtsgüter) veranschaulichen. Anhand der Materien des Allgemeinen Teils sowie mit Beispielen einfacher Strafrechtsnormen können die Studentinnen und Studenten mit Kriterien der Rechtsanwendung umgehen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen einführenden Überblick über die Entwicklung, Stellung und Funktion des Strafrechts im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland und führt in die Methode der Interpretation von Gesetzestexten ein. Die Systematik des Strafgesetzbuches wird erläutert. Schwerpunkt des Moduls ist die Behandlung der Grundlagen des Strafrechts, insbesondere die Lehren von Norm und Tatbestand (einschließlich Vorsatz und Fahrlässigkeit), Rechtswidrigkeit, Irrtum und Schuld sowie die Konkurrenzlehre. Diese Themenfelder werden vornehmlich anhand der Tötungs- und Körperverletzungsdelikte veranschaulicht.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (90 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte

    0479aA1.4

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Durch Auseinandersetzung mit historischen Erscheinungsformen des Rechts können die Studentinnen und Studenten die Kontinuität und den Wandel von Fragestellungen, die Grundlagen der eigenen Rechtsordnung und die Einbettung unseres Rechts in einen europäischen Zusammenhang interpretieren. Durch Vertiefung in der Exegese können die Studentinnen und Studenten zudem kritisch mit den Quellen umgehen und sich wissenschaftlich mit dem Recht beschäftigen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen umfassenden, wenn auch kursorischen Einblick in die Europäische Rechtsgeschichte. Schwerpunkte sind das Römisches Recht und die deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte. Das Römische Recht behandelt die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen des Rechts ebenso wie grundlegende Elemente des römischen Privatrechts einschließlich ihrer Wirkungen auf das geltende Recht und die Rezeptionsgeschichte mit ihren europäischen Folgen. Über die deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte wird ein punktuell vertiefter Überblick über die Rechtsgeschichte der fränkischen Zeit, im Übrigen ab dem 12. Jahrhundert bis zum Jahr 1990 gegeben. In den Übungen steht die für die Exegese charakteristische Beschäftigung mit den Quellentexten im Vordergrund.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (120 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
    • Zwischenprüfung 0479aA1.10
    • Fakultatives Lehrangebot im Einführungsbereich 0479aA1.11
    • Allgemeines Schuldrecht 0479aA1.5
    • Grund- und Menschenrechte 0479aA1.6
    • Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte 0479aA1.7
    • Rechtstheorie - Grundlagen 0479aA1.8
    • Fakultatives Lehrangebot im Einführungsbereich 0479aA1.9
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