SoSe 13  
Studienfach  
Lehrveranstaltung

SoSe 13: Unbekannter Fachbereich

Studienfachberatung

Einzelberatung

Univ.-Prof. Dr. Matthias F. Melzig, Institut für Pharmazie, Königin-Luise-Str. 2 + 4, Raum 481/482
Tel. 030/838-51451
E-Mail: melzig@zedat.fu-berlin.de
Sprechzeiten: im Semester: Fr 10.00-12.00 Uhr (nach voheriger Anmeldung)
in den Semesterferien: nur nach Vereinbarung

Studentische Studienfachberatung

Raffael Oidtmann
Institut für Pharmazie, Königin-Luise-Str. 2+4, Raum 025/026 (Seminarraum 4)
Mobil-Tel.: 0176 / 87048117 (Falls Mailbox: Festnetznummer oder Email-Adresse hinterlassen)
E-Mail: Studienberatung@pharmazie-berlin.de
Sprechzeiten:im Semester freitags bis einschließlich Fr.07.06.12:30-13:30 Uhr, danach 14:30-15:30 und nach Vereinbarung
in den Semesterferien: nur nach Vereinbarung
Die Lehrveranstaltungen im Rahmen des "Studienbegleitenden Lehrangebots" sind für interessierte Studierende offen. Anrechenbare Leistungsnachweise können jedoch in diesen Lehrveranstaltungen nicht erworben werden.
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Wichtiger Veranstaltungshinweis:
Für BA-Studierende im 90er Modul ab dem 5. Semester wird die folgende Veranstaltung angeboten:
Datenerhebung für BA-Studierenden (nur 90er Modul Studierende ab 5. Semester)
Teilnahme nur nach Anmeldung unter e-mail: eksner@gmail.com
Hinweis: Eine Anrechnung dieser Veranstaltung auf BA-Modul 8 ist über die Koordinatorin Karen Büttner, e-mail: Karen.Buettner@fu-berlin.de, möglich.
Leitung: Julia Eksner
Zeiten: Mi 12-14 Uhr (10.04.-10.07.) wöchentlich 2-stündig
Ort: Landoltweg 9-11, Raum 014 (Seminarraum)
Über die hier aufgelisteten Sprachkurse hinaus können von unseren BA-Studierenden auch Sprachangebote anderer Bereiche wahrgenommen werden, z.B. Arabisch, Baskisch, Chinesisch, Koreanisch, Japanisch, Türkisch.

Sprachangebot des Sprachenzentrums
Das Angebot finden Sie auf der Homepage des Sprachenzentrums
Falls Sie aus diesem Angebot Kurse wählen möchten, kümmern Sie sich bitte frühzeitig (teilweise VOR Beginn der Vorlesungszeit) um die Belegung von Sprachkursen.
Anmeldung: Wer an einer Lehrveranstaltung des Sprachenzentrums teilnehmen möchte, meldet sich bitte beim Sprachenzentrum über ein spezielles Formular an. Formular, Fristen und weitere Informationen siehe Sprachenzentrum

Anmeldung in Campus Management
Für die Dokumentation bzw. Übermittlung der Teilnahme und der Noten in Campus Management ist wichtig, dass Sie sich nach Erhalt eines Platzes zusätzlich in Campus Management "anmelden", und zwar unter ABV, damit Teilnahme und Noten eingegeben werden können. Die Anerkennung von Sprachkursen (außereuropäische Sprachen!) in Modul 7 (Sprachen) erfolgt mit der Anmeldung zur BA-Arbeit direkt im Prüfungsbüro.
Fragen dazu beantwortet die Koordinatorin des BA Sozial- und Kulturanthropologie, Frau Karen Büttner, E-mail: karen.Buettner@fu-berlin.de

Arabisch:
Anmeldung über das Sprachenzentrum der FU.

Baskisch
Das Institut für Romanistik bietet regelmäßig Baskisch-Kurse an. Häufig gibt es hier noch freie Plätze. Bei Interesse bitte direkt bei dem Dozenten nachfragen: Mikel Babiano López de Sabando, e-mail: mikelbabiano[at]zedat.fu-berlin.de.


Türkisch
Türkischkurse des ABV-Bereichs; Anmeldung über das Sprachenzentrum der FU: LV-Nummern bitte dort erfragen.

Ostasiatische Sprachen: Chinesisch, Japanisch, Koreanisch
Die Fächer Sinologie, Japanologie und Koreanistik der FU bieten über das Sprachzentrum der FU Sprachkurse an, die bei Bedarf auch von einer begrenzten Zahl von Studierenden des BA Sozial- und Kulturanthropologie besucht werden können.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass es sich hier um Sprachíntensivkurse handelt, deren Umfang viel höher ist als die vom BA Sozial- und Kulturanthropolgie geforderten 2 SWS für Sprachkurse pro Semester, nämlich z.B. 8 (!) Wochenstunden! Interessenten, die zu diesem Arbeitsaufwand bereit sind, müssen sich beim Sprachenzentrum der FU anmelden. Fragen dazu beantwortet auch die Koordinatorin des BA Sozial- und Kulturanthropologie, Frau Karen Büttner, E-mail: karen.Buettner@]fu-berlin.de.
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Der Masterstudiengang Sozial- und Kulturanthropologie wurde zum WiSe 08/09 neu an der Freien Universität Berlin eingeführt. Bewerbungen sind nur jeweils zu einem Wintersemester möglich.

Einzelberatung Master Sozial- und Kulturanthropologie
Angelika Wolf M.A., Institut für Ethnologie, Landoltweg 9-11, 14195 Berlin, Raum 015, Tel. 838 50583, E-Mail: masteranthro@zedat.fu-berlin.de

Allgemeine Informationen über diesen Studiengang sind erhältlich auf der Homepage: http://www.polsoz.fu-berlin.de/ethnologie/studium/master_ska/index.html
Der weiterbildende Master-Studiengang Visual and Media Anthropology wurde zum WiSe 08/09 neu an der Freien Universität eingeführt. Bewerbungen sind nur zu Wintersemestern möglich.

Studienberatung Master Visual and Media Anthropology
Termine können über Tel. 838 56868 oder e-mail: mainfo@fu-berlin.de vereinbart werden, ansonsten können auch Beratungstermine mit den einzelnen Mitarbeitern abgesprochen werden:

Beratung:

Tobias Becker M.A., Wiss. Mitarbeiter, Koordinator, Landoltweg 9-11, 14195 Berlin, Tel. 838 57459/56868, E-Mail: tobecker@zedat.fu-berlin.de

Kristian Petersen M.A., Wiss. Mitarbeiter, Landoltweg 9-11, 14195 Berlin, Tel. 838 56868, E-Mail: kristianpetersen@gmx.de

Leitung:
Prof. Dr. Undine Frömming, Landoltweg 9-11, 14195 Berlin, Tel. 838 56865, E-Mail: u.froemming@fu-berlin.de

Office Management:
Nadja Klier, Office Management Visual Anthropology, Institut für Ethnologie, Landoltweg 9-11, 14195 Berlin, Tel. 838 50582, E-Mail: ng.klier@fu-berlin.de


Informationen zu diesem Studiengang erhalten Sie auf der Homepage des Studiengangs: http://www.master.fu-berlin.de/visual-anthropology/
Die Promotionskandidat/innen der Hochschullehrer des Faches Ethnologie nehmen in der Regel an dem jeweiligen Doktorandencolloquium ihrer Betreuerin/ihres Betreuers teil.

Nähere Informationen über das Promotionsverfahren im Fach Ethnologie finden Sie auf der Institutshomepage:
http://www.polsoz.fu-berlin.de/ethnologie/studium/promotionen/index.html

Zugangsvoraussetzungen:

Keine

Inhalte:

Das Modul behandelt die allgemeinen Lehren des Schuldrechts (§§ 241 bis 853 BGB), die grundlegende Bedeutung für alle im BGB und anderen Gesetzen geregelten Pflichten und Ansprüche haben. Insbesondere geht es um Begriff und Inhalt von Schuldverhältnissen, um Entstehung und Fortfall von Ansprüchen, um Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Leistungsstörungen und Vertragsverletzungen, um Rücktritt und Rücktrittsfolgen sowie das Recht des Schadensersatzes. Behandelt werden weiterhin Dritthaftung und Drittschutz im Schuldverhältnis sowie die Gesamtschuld.

Qualifikationsziele:

Die Studierenden sollen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, um anhand des Gesetzes, der hierzu entwickelten Dogmatik sowie der einschlägigen Rechtsprechung Entstehung und Fortfall der im Allgemeinen Schuldrecht geregelten Ansprüche methodisch und inhaltlich überzeugend beurteilen zu können. Durch die Fallbesprechungen soll den Studierenden vermittelt werden, wie im Aufbau der Anspruchsgrundlagen die verschiedenen Regelungsgebiete des Allgemeinen Schuldrechts ineinander greifen.

Lehr- und Lernformen:

  • Vorlesung
  • Anwendungskurs

Modulprüfung:

  • Abschlussklausur (4 Std.)

Formen der aktiven Teilnahme:

Lösung von Übungsfällen

Dauer des Moduls:

1 Semester

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Sommersemester
Allgemeine Informationen zum Studium
Die Tierärztliche Ausbildung wird durch die Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) vom 27.07.2006 geregelt. In Übereinstimmung hiermit hat der Fachbereich Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin eine Studienordnung für das Studium der Veterinärmedizin erlassen.
Die Lehrveranstaltungen des 6.-8. Fachsemesters finden zum Teil in Organmodulen statt, wobei klinische und paraklinische Fächer integriert werden.
  • Block 01: Einführung, Allgemeine Krankheitslehre;
  • Block 02: Fortpflanzung I: Gynäkologie und Andrologie;
  • Block 03: Gastroenterologie;
  • Block 04: Leber, Pankreas;
  • Block 05: Niere und ableitende Harnwege;
  • Block 06: Fortpflanzung II: Geburtshilfe);
  • Block 07: Atmungsapparat);
  • Block 08: Herz- Kreislaufsystem;
  • Block 09: Blut, blutbildende Organe, Lymphsystem;
  • Block 10: Bewegungsapparat;
  • Block 11: Nervensystem;
  • Block 12: Labor- und Heimtiere;
  • Block 13: Stoffwechsel und endokrine Organe:
  • Block 14: Euter und Gesäuge;
  • Block 15: Haut, Schleimhäute, Hautanhangsorgane;
  • Block 16: Systemkrankheiten;

In den Fachsemestern 9 und 10 finden klinische Rotationen statt, in denen die Studierenden in den Kliniken und der Pathologie mitarbeiten und an Lehrveranstaltungen teilnehmen.
Aktuelle Änderungen in den Stundenplänen werden durch Aushang bekannt gegeben. Informationen zum Studium der Veterinärmedizin erhalten Sie unter der Internetadresse: http://www.vetmed.fu-berlin.de/studium.

Zugangsvoraussetzungen:

Keine

Inhalte:

Gegenstand des Moduls ist das dritte Buch des BGB. Die Darstellung betrifft die Grundlagen und die Institute unserer Eigentumsordnung. Es geht um Besitz und Besitzschutz, das Eigentum und Fragen des Nachbarrechts, das allgemeine Grundstücksrecht, den Eigentumserwerb an Grundstücken und an beweglichen Sachen, das Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer und um beschränkt dingliche Rechte, wie die Dienstbarkeiten und die Sicherungsrechte (Hypothek, Grundschuld, Pfandrecht).

Qualifikationsziele:

Die Studierenden sollen die im Allgemeinen Teil und im Schuldrecht erworbenen zivilrechtlichen Kenntnisse vertiefen und erweitern. Sie sollen ein Verständnis für die Strukturprinzipien des Sachenrechts entwickeln (Abstraktionsprinzip, Publizitätsgrundsatz, Spezialitätsgrundsatz u. a.) und das Verhältnis zum Schuldrecht (Abgrenzung und Rückbindung) verinnerlichen. Außerdem sollen die Studierenden Kenntnisse über die Besonderheiten des Immobiliarsachenrechts und die Funktion des Grundbuchs erwerben ebenso wie über die Funktion der dinglichen Sicherheiten und die Struktur der Haftung daraus. Sie sollen darüber hinaus die spezifische Technik der Falllösung bei sachenrechtlichen Gestaltungen erlernen.

Lehr- und Lernformen:

  • Vorlesung
  • Anwendungskurs

Modulprüfung:

  • Abschlussklausur (4 Std.)

Formen der aktiven Teilnahme:

Lösung von Übungsfällen

Dauer des Moduls:

1 Semester

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Sommersemester

Zugangsvoraussetzungen:

Keine

Inhalte:

Das Modul hat diejenigen Grundlagen des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Gegenstand, die für das Pflichtfach von Bedeutung sind. Aus dem Handelsrecht werden insbesondere der Kaufmannsbegriff, die Firma, die Publizität des Handelsregisters, die Vertretung des Kaufmanns sowie einige der im HGB geregelten Vertragstypen (Handelskauf, Kommission) behandelt. Im Gesellschaftsrecht liegt der Schwerpunkt auf dem Recht der Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG). Es wird jedoch auch ein Überblick über das Recht der Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) gegeben.

Qualifikationsziele:

Die Studierenden sollen einen Überblick über das im HGB geregelte Sonderrecht für Kaufleute und dessen typische Fragestellungen erhalten. Außerdem sollen sie die wesentlichen Strukturen des Gesellschaftsrechts erlernen. Die Studierenden sollen den Umgang mit Gesellschaften in der juristischen Praxis vermittelt bekommen, insbesondere im Hinblick auf relevante Fragen der Innen- und Außenhaftung. Das Modul soll die Studierenden befähigen, ihre erlangten Kenntnisse auch in der Lösung praktischer Fälle anzuwenden.

Lehr- und Lernformen:

  • Vorlesung
  • Anwendungskurs

Modulprüfung:

  • Abschlussklausur (4 Std.)

Formen der aktiven Teilnahme:

Lösung von Übungsfällen

Dauer des Moduls:

1 Semester

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Sommersemester

Zugangsvoraussetzungen:

Keine

Inhalte:

Das Modul bietet den Studierenden eine knappe Darstellung des deutschen Arbeitsrechts. Behandelt werden die Begründung von Arbeitsverhältnissen, die wichtigsten aus Arbeitsverhältnissen resultierenden Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Folgen von Leistungshindernissen wie z. B. der Erkrankung von Arbeitnehmern oder Produktionsstörungen, Haftungsfragen sowie die Beendigung von Arbeitsverhältnissen insbesondere durch Kündigung von Seiten des Arbeitgebers. Im Vordergrund steht zwar das Individualarbeitsrecht, soweit dies aufgrund der vielfältigen Verflechtungen erforderlich ist, werden aber auch Fragen des Betriebsverfassungs- und des Tarifvertragsrechts behandelt.

Qualifikationsziele:

Die Studierenden sollen einen Überblick über das noch immer nicht einheitlich kodifizierte, sondern in einer Vielzahl unterschiedlicher Regelungen enthaltene und stark durch die Rechtsprechung geprägte Arbeitsrecht erhalten. Sie sollen neben Normkenntnissen insbesondere ein Verständnis für die gerade für das Arbeitsrecht bedeutsamen und prägenden sozialpolitischen Fragen bzw. Gegensätze entwickeln. Außerdem sollen die Studierenden auf die arbeitsrechtliche Praxis vorbereitet werden, insbesondere sollen sie die gerichtliche Durchsetzbarkeit arbeitsrechtlicher Ansprüche kennen lernen.

Lehr- und Lernformen:

  • Vorlesung
  • Anwendungskurs

Modulprüfung:

  • Abschlussklausur (2 Std.)

Formen der aktiven Teilnahme:

Lösung von Übungsfällen

Dauer des Moduls:

1 Semester

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Sommersemester

Zugangsvoraussetzungen:

Keine

Inhalte:

Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über Entwicklung, Stellung und Funktion des Familien- und Erbrechts im Rahmen des Bürgerlichen Rechts.

Im Familienrecht ist Schwerpunkt das materielle Ehe-, Verwandtschafts- und insbesondere Kindschaftsrecht sowie die unterhaltsrechtlichen Strukturen und Probleme, die sich daraus ergeben. Vormundschaft und Betreuung, die Aufgaben des Vormundschaftsgerichts sowie das Familienverfahrensrecht werden gestreift.

Beim Erbrecht steht die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, darunter insbesondere das Testament im Vordergrund, das Pflichtteilsrecht und die spezifisch erbrechtlichen Ansprüche. Auch das Erbschaftssteuerrecht wird gestreift.

Qualifikationsziele:

Ziel des Moduls ist die Vermittlung von Grundkenntnissen in den speziellen, an konkreten Lebensgestaltungen anknüpfenden Materien des Familien- und Erbrechts, welche die in den Modulen "Einführung in das Bürgerliche Recht", "Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht", "Besonderer Teil des Schuldrechts" und "Sachenrecht" erworbenen Kenntnisse ergänzen sollen. Die Studierenden sollen dadurch auf die praktische juristische Tätigkeit vorbereitet werden, in der sowohl im außerforensischen Bereich, aber auch innerhalb von Prozessen insbesondere in der anwaltlichen Tätigkeit der Bereich des Familien- und Erbrechts eine hervorgehobene Rolle spielt.

Lehr- und Lernformen:

  • Vorlesung Familienrecht
  • Anwendungskurs Familienrecht
  • Vorlesung Erbrecht
  • Anwendungskurs Erbrecht

Modulprüfung:

  • Abschlussklausur (4 Std.)

Formen der aktiven Teilnahme:

Lösung von Übungsfällen

Dauer des Moduls:

1 Semester

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Sommersemester

Zugangsvoraussetzungen:

Keine

Inhalte:

Das Modul bietet den Studierenden einen ersten Einblick, wie in der Bundesrepublik Deutschland in einem rechtsförmigen Verfahren Rechtsbeziehungen des Privatrechts erkannt und Rechtsansprüche durchgesetzt werden. Gegenstand des Moduls sind die Beteiligten des Rechtsstreits (Parteien, Nebenintervention, auch: Streitgenossenschaft), Streitgegenstand und Klagearten, Zuständigkeit des Gerichts, allgemeine Verfahrensgrundsätze, Verfahren im ersten Rechtszug, Beendigung des Rechtsstreits (Urteil, Vergleich, Erledigung der Hauptsache, Rücknahme der Klage), Rechtskraftlehre, Parteiwechsel, Fragen des Beweisrechts, Prozessaufrechnung, Mahnverfahren, Rechtsmittel, Voraussetzungen und Arten der Zwangsvollstreckung, Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung, Arrest und einstweilige Verfügung.

Qualifikationsziele:

Die Studierenden sollen einen Überblick über die wesentlichen Rechtsfiguren der ZPO erhalten und den Ablauf eines Zivilprozesses verstehen lernen und Rückbezüge des Zivilverfahrensrechts zum Verfassungsrecht erkennen. Die Studierenden sollen außerdem im Hinblick auf die spätere juristische Tätigkeit durch Übung am praktischen Fall mit einzelnen Anwendungsproblemen des Verfahrensrechts vertraut gemacht werden.

Lehr- und Lernformen:

  • Vorlesung
  • Anwendungskurs

Modulprüfung:

  • Abschlussklausur (2 Std.)

Formen der aktiven Teilnahme:

Lösung von Übungsfällen

Dauer des Moduls:

1 Semester

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Sommersemester

Zugangsvoraussetzungen:

Keine

Inhalte:

Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über die Entwicklung, Bedeutung und Funktionsweise der Grund- und Menschenrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Anhand einzelner Grundrechte wird den Studierenden die deutsche Grundrechtsdogmatik näher gebracht; Schutzbereiche einzelner Grundrechte und staatliche Eingriffsmöglichkeiten werden unter Einbeziehung wegweisender Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts besprochen. Ferner werden die europäischen Menschenrechte, ihre Verankerung in der EMRK und ihr Verhältnis zu den Grund- und Menschenrechten des Grundgesetzes behandelt. Gegenstand des Moduls ist außerdem das Verfassungsprozessrecht, soweit es für die Durchsetzung von Grund- und Menschenrechten von Bedeutung ist. Im Mittelpunkt steht dabei die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht.

Qualifikationsziele:

In dem Modul sollen die Studierenden die Funktionen der Grund- und Menschenrechte als subjektive Freiheits-, Leistungs- und Teilhaberechte des Individuums gegenüber dem Staat, zugleich als staatliche objektive Wertentscheidungen verstehen lernen. Die Studierenden sollen außerdem das zur Durchsetzung der Grundrechte relevante Prozessrecht (insbesondere die Individualverfassungsbeschwerde) lernen und in die Lage versetzt werden, praktische Fälle prozessual zu beurteilen. Dabei sollen die Technik der Falllösung und der Gutachtenstil erlernt werden.

Lehr- und Lernformen:

  • Vorlesung
  • Anwendungskurs

Modulprüfung:

  • Abschlussklausur (4 Std.)

Formen der aktiven Teilnahme:

Lösung von Übungsfällen

Dauer des Moduls:

1 Semester

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Sommersemester

Zugangsvoraussetzungen:

Keine

Inhalte:

Das Modul bietet den Studierenden einen Überblick über das Besondere Verwaltungsrecht unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Berliner Landesrechts. Der Schwerpunkt liegt dabei in den Bereichen Baurecht, Polizei- und Ordnungsrecht und Kommunalrecht und in dem für die betreffenden Materien relevanten Verwaltungsprozessrecht. Darüber hinaus wird das System der Verfahrensarten im Verwaltungsprozessrecht behandelt. Schwerpunkte sind der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg, Verfahrensarten (einschließlich vorläufiger Rechtsschutz) und Verfahrensgrundsätze, Zuständigkeitsfragen sowie der Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Qualifikationsziele:

Das Modul soll die Studierenden mit den Grundzügen des Besonderen Verwaltungsrechts vertraut machen. Im Bereich des Besonderen Verwaltungsrechts sollen die Studierenden auf die juristische Tätigkeit in den wichtigsten Bereichen des öffentlichen Baurechts (Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht), des Polizei- und Ordnungsrechts (einschließlich der Verwaltungsvollstreckung und des Versammlungsrechts) sowie des Kommunalrechts vorbereitet werden. Außerdem sollen die Studierenden mit den Voraussetzungen und rechtlichen Problemen der wichtigsten verwaltungsgerichtlichen Verfahrensarten derart vertraut gemacht werden, dass sie einen konkreten Fall aus dem Bereich des Besonderen Verwaltungsrechts auch in prozessualer Hinsicht beurteilen können.

Lehr- und Lernformen:

  • Vorlesung
  • Anwendungskurs

Modulprüfung:

  • Abschlussklausur (4 Std.)

Formen der aktiven Teilnahme:

Lösung von Übungsfällen

Dauer des Moduls:

1 Semester

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Sommersemester

Zugangsvoraussetzungen:

Keine

Inhalte:

Dieses Modul knüpft nahtlos an das Modul "Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person" an und beendet die allgemeinen Lehren des Strafrechts mit Schwerpunkt Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Unterlassen, Fahrlässigkeit und Konkurrenzen. Auch die Behandlung der Auslegungsmethoden wird fortgesetzt. Bei der Darstellung des Besonderen Teils liegt der Schwerpunkt auf den Eigentumsdelikten, insbesondere Diebstahl, Unterschlagung und Raubdelikte. Es werden Schritt für Schritt die Grundlagen des Strafrechts entwickelt und nach didaktischen Kriterien ausgewählte Fälle besprochen.

Qualifikationsziele:

Die Studierenden sollen die Funktion des Strafrechts zur Verhinderung zukünftiger Verbrechen und Vergehen verstehen lernen. Außerdem sollen sie einen Überblick über die wichtigsten Eigentumsdelikte erhalten, ihren Deliktsaufbau und den systematischen Zusammenhang innerhalb des Besonderen Teils des StGB verstehen lernen. Die Studierenden sollen darüber hinaus mit den Techniken der Falllösung im Strafrecht vertraut gemacht werden.

Lehr- und Lernformen:

  • Vorlesung
  • Anwendungskurs

Modulprüfung:

  • Abschlussklausur (4 Std.)

Formen der aktiven Teilnahme:

Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung

Dauer des Moduls:

1 Semester

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Sommersemester

Zugangsvoraussetzungen:

Keine

Inhalte:

Das Modul führt in die juristische Methodenlehre ein. Es geht insbesondere um die systematische Darstellung der Suche nach Methoden rechtlicher Entscheidungsbegründungen. Dabei spielen z. B. die Abgrenzung von Entscheidungsgründen und Entscheidungsbegründungen, die "Subsumtion", Ziele und Methoden der Auslegung von Rechtsgrundsätzen sowie juristische Schlusstechniken eine bedeutende Rolle.

Qualifikationsziele:

Die Studierenden sollen befähigt werden, juristische Methoden der Auslegung und Argumentationsstrukturen anzuwenden. Die Kommunikationsfähigkeit, die Fähigkeit zur Strukturierung komplexer Probleme sowie der Gerechtigkeitssinn der Studierenden sollen geschärft werden.

Lehr- und Lernformen:

  • Vorlesung
  • Lektürekurs

Modulprüfung:

  • Abschlussklausur (4 Std.)

Formen der aktiven Teilnahme:

Lektüre von Primärtexten und Gruppendiskussionen

Dauer des Moduls:

1 Semester

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Sommersemester

Zugangsvoraussetzungen:

Keine

Inhalte:

Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über zentrale Probleme der Rechts- und Staatsphilosophie. Behandelt werden rechtsphilosophische Themen wie beispielsweise Norm und Faktum, Rechtsquellen, Apriorität und Geschichtlichkeit des Rechts, Naturrecht und positives Recht, Recht, Sittlichkeit und Moral, Rechtssystem, Einheit der Rechtsordnung, Menschenrechte, Gerechtigkeit, Staat und Gesellschaft, Rechtsstaat, Staatsformen, Rechtsgeltung und -wirksamkeit sowie Rechtsgestaltung. Diese werden entweder systematisch oder exemplarisch anhand ausgewählter klassischer rechtsphilosophischer Texte erörtert.

Qualifikationsziele:

Durch das Modul sollen den Studierenden die Grundzüge der Rechts- und Staatsphilosophie vermittelt werden. Die Studierenden sollen dabei lernen, auch in Zeiten weitgehender Spezialisierung die allgemeinen Grundlagen der Rechtsordnung zu reflektieren. Speziell durch den Lektürekurs sollen die Studierenden an das eigenständige Arbeiten mit philosophischen Texten herangeführt werden.

Lehr- und Lernformen:

  • Vorlesung
  • Lektürekurs

Modulprüfung:

  • Abschlussklausur (4 Std.)

Formen der aktiven Teilnahme:

Lektüre von Primärtexten und Gruppendiskussionen

Dauer des Moduls:

1 Semester

Häufigkeit des Angebots:

Jedes Sommersemester

Allgemeine Hinweise

Studierende der Freien Universität Berlin können am Lateinamerika-Institut ihre fachspezifischen Kenntnisse durch einen Lateinamerikaschwerpunkt wie folgt erweitern:

- 30-Leistungspunkte Modulangebot Lateinamerikastudien im Rahmen anderer Studiengänge
- Masterstudiengang Interdisziplinäre Lateinamerikastudien
- Promotionsstudium:
- a) Lateinamerikastudien aus vergleichender und transregionaler Perspektive (in Kooperation mit der Dahlem Research School)
- b) Graduiertenkolleg Entre Espacios
- c) Kompetenznetz desiguALdades.net

Darüber hinaus bestehen weitere Angebote in Kooperation mit anderen Studiengängen an der FU Berlin

Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften, Institut für Romanische Philologie
- Bachelorstudiengang Spanische Philologie mit Lateinamerikanistik
- 60-Leistungspunkte-Modulangebot Portugiesisch-Brasilianische Studien
Ausführliche Informationen und Lehrangebot: Informationen

Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften, Institut für Ethnologie und Seminar für Vergleichende Musikwissenschaften
- Bachelorstudiengang Sozial- und Kulturanthropologie
Ausführliche Informationen und Lehrangebot: hier

Vor Vorlesungsbeginn muss die aktualisierte Fassung im Netz bzw. der Institutsaushang im 2. OG., rechts neben Hs 201, beachtet werden!

Die Lehrveranstaltungen finden überwiegend im Lateinamerika-Institut (LAI), Rüdesheimer Str. 54-56, im II. OG und im Keller (K-Räume) statt.

Studienfachberatung

Einzelberatung

s. Sprechzeiten bzw. Aushang im Institut
  • Altamerikanistik/Kulturanthropologie
    Univ.-Prof. Dr. Ingrid Kummels, Tel. 838-55574
  • Literaturen und Kulturen Lateinamerikas
    Univ.-Prof. Dr. Susanne Klengel, Tel. 838-55575
  • Geschichte
    Univ.-Prof. Dr. Stefan Rinke, Tel. 838-55588
  • Politikwissenschaft
    Univ.-Prof. Dr. Marianne Braig, Tel. 838-53094
  • Soziologie
    Univ.-Prof. Dr. Sérgio Costa, 838-55446
    Univ.-Prof. Dr. Manuela Boatca, Tel. 838-55115
  • Ökonomie
    Univ.-Prof. Dr. Barbara Fritz, Tel. 838-53063

Studentische Studienfachberatung

s. Sprechzeiten bzw. Aushang im Institut
  • stud. phil. Ricardo Amigo (Tutor B.A. SozKultAnth), Tel. 838-55137
  • stud. phil. Theresa König (Tutorin Altamerikanistik), Tel. 838-55137
  • stud. phil. Jennifer Petzl (Tutorin M.A./B.A), Tel. 838-55137
  • stud. phil. Annika Vajen (M.A./B.A.), Tel. 838-55137
  • stud. phil. N.N. (Tutorin Altamerikanistik), Tel. 838-55137

Die Lehrbeauftragten haben keine festen Sprechzeiten; sie sind jeweils nach ihren Veranstaltungen anzutreffen bzw. in der vorlesungsfreien Zeit telefonisch oder per E-Mail erreichbar.

ECTS Credit Points

Erläuterungen zu den Credit Points (cr) unter http://fu-berlin.de/studium/ects/
Der Institutsrat des LAI hat in seiner Sitzung am 27.04.2010 beschlossen, die ECTS-Vergabe für Erasmus-Studierende folgendermaßen zu regeln:
Für LV im M.A. bzw. Hauptstudium
V: Teilnahme = 3 ECTS
V: Teilnahme + Klausur* = 5 ECTS
V: Teilnahme + Hausarbeit* = 8 ECTS
S, HS, Ü, T, PK: aktive Teilnahme (ggf. inkl. Referat*) = 5 ECTS
S, HS, Ü, T, PK: aktive Teilnahme + Klausur* = 7 ECTS
S, HS, Ü, T, PK: aktive Teilnahme + Hausarbeit* = 10 ECTS

Für LV im B.A. bzw. Grundstudium
V: Teilnahme = 2 ECTS
V: Teilnahme + Klausur* = 5 ECTS
V: Teilnahme + Hausarbeit* = 7 ECTS
S, PS, Ü, GK, T: aktive Teilnahme (ggf. inkl. Referat*) = 4 ECTS
S, PS, Ü, GK, T: aktive Teilnahme + Klausur* = 6 ECTS
S, PS, Ü, GK, T: aktive Teilnahme + Hausarbeit* = 8 ECTS
* Die möglichen Prüfungsformen sind von der Zustimmung der Dozentin / des Dozenten abhängig.
Die Erasmus-Studierenden müssen sich nicht an die Modulbindung halten.

Informationen zu den Sprachkursen

Spanisch- und Portugiesisch-Sprachkurse für Studierende des Lateinamerika-Instituts finden unter der Verantwortung der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum der FU statt, s. Sprachenzentrum
Zum Spracherwerb Indigene Sprachen gibt es ausführliche Informationen hier.
Studierende nicht-modularisierter Studiengänge wenden sich für eine Teilnahme an einem Sprachkurs bitte vorab an die/den Kursleiter/in.

Die Seminare und Colloquien an der Friedrich Schlegel Graduiertenschule für literaturwissenschaftliche Studien sind den Doktorandinnen und Doktoranden im Promotionsstudium "Literaturwissenschaftliche Studien - Literary Studies" vorbehalten. Weitere Informationen: fsgs@fu-berlin.de
Studienfachberatung Griechische und Lateinische Philologie Einführungsveranstaltung

Semesterauftaktveranstaltung für alle Studierenden der Griechischen und Lateinischen Philologie, insbesondere für Studienanfänger/innen


Gastvortrag:


Gräzistik Einführungsveranstaltung

An die Stelle einer einzelnen Einführungsveranstaltung tritt eine aufeinander abgestimmte Serie einführender und orientierender Elemente in den Pflichtveranstaltungen für Erstsemester.

Einzelberatung

Obligatorische Studienfachberatung:

Mo 13.00-14.00 Prof. Dr. Norbert Blößner (2. OG, Raum JK 31-324),
83852212
Latinistik

(N.N.)

Einführungsveranstaltung für Studierende der Latinistik


Einzelberatung

Obligatorische Studienfachberatung:


Mi 14.00-15.00
PD Dr. Nikolaus Thurn (1. OG, Raum JK 30-206),
01736052247
Beratung für Latinum

Mi 14.00-15.00
PD Dr. Nikolaus Thurn (1. OG, Raum JK 30-206),
01736052247
Byzantinistik und Neogräzistik Einzelberatung Byzantinistik:

Prof. Dr. Johannes Niehoff-Panagiotidis (2. OG, Raum JK 31-306), 83852944 -
Sprechstunde Mi 18 - 19 Einzelberatung Neogräzistik:

Prof. Dr. Miltos Pechlivanos (2. OG, Raum JK 31-308), 83852933 - Sprechstunden Di 14 - 15 und Mi 15 - 16

Mittellatein Einführungsveranstaltung:

Einzelberatung:

Prof. Dr. Bernd Roling (2. OG, Raum JK 31-313), 83852897 - nach Vb per Mail

Indogermanistik Einführungsveranstaltung:

Vorbesprechung für alle Lehrveranstaltungen: Jeweils in der ersten Lehrveranstaltung

Einzelberatung:

Nach Vereinbarung mit den Dozenten

Allgemeine Hinweise
Griechische und Lateinische Philologie
  1. Soweit nicht anders angegeben, finden die Lehrveranstaltungen und die Sprachkurse für Studierende aller Fachbereiche der Griechischen und Lateinischen Philologie in der Rostlaube, Habelschwerdter Allee 45, statt.
    Geschäftszimmer, Frau Davis (keine Studien- oder Zulassungsberatung), 2. OG, Raum JK 31-302, E-Mail: r.davis@fu-berlin.de;
    Sekretariat (Gräzistik), Frau Schütz (keine Studien- oder Zulassungsberatung), 2. OG, Raum JK 31-304, E-Mail: aschuetz@zedat.fu-berlin.de;
    Sekretariat (Latinistik), Frau Brandt (keine Studien- oder Zulassungsberatung), 2. OG, Raum JK 31-325, E-Mail: gebra@zedat.fu-berlin.de;

  2. Vorlesungsbeginn: 8.4.2013
    Vorlesungsfrei: 1. Mai (Tag der Arbeit), 9. Mai (Christi Himmelfahrt), 20. Mai (Pfingstmontag)
    Ende der Vorlesungszeit: 12.7.2013

  3. Semesterprüfungen (auch für Studienanfänger/innen):
    Näheres siehe Aushang

  4. Obligatorische Studienberatung:
    Ausländische Studierende mit Fragen zu Lehrveranstaltungen und ECTS-Credit-Points wenden sich bitte an die Studienfachberatung.
    Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu Studienabschnitten: Grund- und Hauptstudium V, V/Ü, Ü, Ü/L, L; Grundstudium PS, ÜfA, LfA; Hauptstudium HS, C. Zu deutsch-griech. und deutsch-lat. Übersetzungsübungen, Klausurenkursen, Sprachkursen und zur Fachdidaktik wird auf die Studien- und Prüfungsordnungen und die Studienberatung verwiesen.

  5. Spätere Änderungen und weitere Aushänge an den Brettern des Instituts für Griechische und Lateinische Philologie und unter http://www.fu-berlin.de/vv sowie auf der Homepage des Seminars Homepage Griechische und Lateinische Philologie

  6. Didaktik der Alten Sprachen Lehrveranstaltungen an FU und HU
    Hinweis: Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den beiden Universitäten werden die Lehrveranstaltungen zur Didaktik der Alten Sprachen für die Studierenden der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin gemeinsam angeboten. Der hierfür verantwortliche Hochschullehrer ist Prof. Dr. Stefan Kipf (HU). Zum 1. April 2007 ist die Mittelbau-Stelle an der FU mit zwei teilzeitabgeordneten Lehrern besetzt worden. Alle Dozenten bieten Lehrveranstaltungen an beiden Universitäten an. Zu den Unterrichtspraktika melden Sie sich bitte jeweils im Praktikumsbüro der Universität an, an der Sie immatrikuliert sind. Für Prüfungen und Hausarbeiten in der Fachdidaktik Latein bzw. Griechisch ist Prof. Kipf zuständig. Zur Vereinbarung einer Sprechstunde können Sie sich am einfachsten jeweils im Anschluss an eine Lehrveranstaltung anmelden.

  7. Die Fachschaftsinitiative für Griechische und Lateinische PhilologieWir sind eine Gruppe von Student/inn/en, die entweder Latein oder Griechisch oder auch beide Fächer studieren. Unsere Aufgaben sehen wir vornehmlich in der studentischen Studienberatung, in der Vertretung der Studierenden in Universitätsgremien sowie in der Aufrechterhaltung und Verbesserung der ohnehin schon guten Kommunikation zwischen Studierenden und Dozenten innerhalb unseres Institutes. Für Anregungen sind wir immer offen und hoffen zudem auf Eure Mithilfe und Mitarbeit. Für weitere Fragen: E-Mail: klassphi.fu-berlin@gmx.de

Studienberatung und Sprechstunden Griechische und Lateinische Philologie

SoSe 2013 (8.4.-12.7.2013)

STUDIENBERATUNG
Prof. Dr. Blößner, Norbert (Studienrat i.H.) 83852212 Raum JK 31/324, nb1@zedat.fu-berlin.de
Studienberatung und Sprechstd. Griechisch: Mo 13-14 (alle Termine nur nach Voranmeldung per Mail!);
PD Dr. Thurn, Nikolaus (Akad. Mitarb.) 01736052247 Raum JK 30/206 (1. OG) nikolaus.thurn@web.de
Studienberatung und Sprechstd. Latein: Mi 14-15

BERATUNG FÜR LATINUM
PD Dr. Thurn, Nikolaus (Akad. Mitarb.) 01736052247 Raum JK 30/206 (1. OG) nikolaus.thurn@web.de
Studienberatung und Sprechstd. Latein: Mi 14-15


SPRECHSTUNDEN
Prof. Dr. Alt, Karin 83854293 Raum JK 31/303, nach LV
PD Dr. Bergemann, Lutz (Vertretung Prof. Dr. Roling) 83852897 Raum JK 31/313, nach LV
Dr. Elm, Dorothee (Lehrbeauftr.) dorothee.elm@web.de, nach LV
PD Dr. Felgentreu, Fritz 83852211 Raum JK 31/323 ffelge@zedat.fu-berlin.de, nach LV
Hein, Caecilia-Desirée, M.A. (WiMi) 83854134 Raum JK 31/309 caecilia-desiree.hein@fu-berlin.de, Mi 10.30-12
Prof. Dr. Hömke, Nicola 83854016 Raum JK 31/311 nicola.hoemke@fu-berlin.de; Do 14-15.30
Hoyer, Wolfgang (WiMi) 83854609 Raum JK 31/321 wolfgang.hoyer@fu-berlin.de, Do 13-14
Prof. Dr. Kipf, Stefan 20932256 stefan.kipf@staff.hu-berlin.de HU, Unter den Linden 6; Raum 2073, Di 10-11; FU nach LV
Dr. Krewet, Michael (WiMi) 83851583 Sfb 980 m.krewet@fu-berlin.de, Mo 10.30-11.30
Kurig, Asmus (Studienrat) 83855710 Raum KL 24/112 a.kurig@fu-berlin.de
Dr. Lesser, Bertram (Lehrbeauftr.) nach LV
PD Dr. Najock, Dietmar 3246557 nach LV u. nach tel. Vb
Plewa, Susanne (Lehrbeauftr.) 8026426 plewas@gmx.de, nach LV
Prof. Dr. Roling, Bernd 83852897 Raum JK 31/313 bernd.roling@fu-berlin.de, nach Vb per Mail
PD Dr. Schade, Gerson 01637965160 schade@zedat.fu-berlin.de, nach tel. Vb
Schaefer-Franke, Ruth 83855711 rsfranke@zedat.fu-berlin.de, Habelschwerdter Allee 45, Raum KL 24/112, nach LV
Prof. Dr. Uhlmann, Gyburg (geb. Radke) 83854113 Raum JK 31/322 g.uhlmann@fu-berlin.de, Sprechstd. nach Voranmeldung per Email
PD Dr. Wiesner, Jürgen (Akad. Rat a. D.) 83854293 Raum JK 31/303 juergen.wiesner2@fu-berlin.de, nach LV
Weitere Hinweise sind auf der Homepage des Instituts zu finden:Homepage Griechische und Lateinische Philologie.
Institut für Englische Philologie Habelschwerdter Allee 45, 14195 Berlin institut@anglistik.fu-berlin.de

Beauftragter des Fachbereichs für die Studienfachberatung Englische Philologie: Univ.-Prof. Dr. Andrew James Johnston (alte Studiengänge) Univ.-Prof. Dr. Sabine Schülting (neue Studiengänge) Prof. Dr. Jennifer Wawrzinek (Sokrates/Ausland)

Beauftragter des Fachbereichs für Angelegenheiten des Lehramtsstudiums Englisch: Univ.-Prof. Dr. Michaela Sambanis

Einzelberatung - für Studierende aller Semester: in der Regel täglich von 10.00-13.00 Uhr bzw. 13.00-16.00 Uhr

Studentische Studienberatung Mona Urban, Raum JK 29/202, 8 38-7 23 12 Studienbewerber/innen müssen an der Zulassungsprüfung ("Sprachtest") der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum teilnehmen (Anmeldung und Termine siehe ZE Sprachenzentrum: Homepage Sprachenzentrum). Weitere Hinweise sind auf der Homepage des Instituts zu finden:Homepage der Anglistik.
Credit Points nach dem EUROPEAN CREDIT TRANSFER SYSTEM (ECTS) (Erläuterungen zu den Credit Points siehe Vorlesungsverzeichnis sowie Homepage FU Berlin.) Für das Institut für Englische Philologie sind für die einzelnen Lehrveranstaltungen des BA-Studiengangs und des Masterstudiengangs sowie des bisherigen Masterstudiengangs folgende Credit Points (cr) festgelegt (LN = Leistungsnachweis): siehe Homepage: Credit Points
Bitte beachten Sie zu den Magisterveranstaltungen die Äquivalenzbestimmungen, die Sie unter folgendem Link sehen: Magister
Allgemeine Hinweise Mittellateinische Philologie
1.
Soweit nicht anders angegeben, finden die Lehrveranstaltungen für Mittellateinische Philologie in der Habelschwerdter Allee 45, 14195 Berlin, statt.
Sekretariat: Frau Brandt (keine Studien- oder Zulassungsberatung), Tel. 838-54017, 2. OG, Raum JK 31/325, E-Mail: gebra@zedat.fu-berlin.de

2.
Vorlesungsbeginn: 8.4.2013
Vorlesungsfrei: 1. Mai (Tag der Arbeit), 9. Mai (Christi Himmelfahrt), 20. Mai (Pfingstmontag)
Ende der Vorlesungszeit: 12.7.2013

3.
Semesterprüfungen (Näheres siehe Aushang)

4.
Obligatorische Studienberatung: N.N.

5.
Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu Studienabschnitten: Grund- und Hauptstudium V, V/Ü, Ü, Ü/L, L; Grundstudium PS, Hauptstudium HS, C. Es wird auf die Studien- und Prüfungsordnungen und die Studienberatung verwiesen.

6.
Spätere Änderungen und weitere Aushänge am weißen Brett des Seminars.
Studienberatung und Sprechstunden Mittellateinische Philologie SoSe 2013 (8.4.-12.7.2013)
Prof. Dr. Roling, Bernd 83852897 Raum JK 31/313, 2. Stock, E-mail: bernd.roling@fu-berlin.de Sprechstd. nach Vb per Mail
PD Dr. Bergemann, Lutz 83852897 Raum JK 31/313, 2. Stock
Hein, Caecilia-Désirée (Wiss. Mitarbeiterin) 83854134 Raum JK 31/309, 2. Stock, E-mail: caecilia-desiree.hein@fu-berlin.de

Studienfachberatung


Mit Beginn des Wintersemesters 2005/2006 wurde für Studienanfänger/innen der Diplomstudiengang durch den Bachelor- und Masterstudiengang ersetzt. Der Diplomstudiengang wurde zum 31.3.2011 aufgehoben. Wichtige Informationen für Diplomstudierende unter Weiteres Lehrangebot.
Für Studierende im 1. Fachsemester Meteorologie gilt ab Wintersemester 2012/2013 die neue Studien- und Prüfungsordnung. Der Studienverlaufsplan auf der Homepage des Instituts informiert über die zu belegenen Kurse.

Einzelberatung


Bachelor, Master, Diplom


PD Dr. Peter Névir (Raum 297), Sprechzeiten: Mi, 10.00-11.00 oder nach tel. Vereinbarung (Telefon: 838-71138)
Dr. Klaus Müller (Raum WT-410b), Sprechzeiten: Di, 11.00-12.00 oder nach tel. Vereinbarung (Telefon: 838-71224)
Univ.-Prof. Dr. Ulrich Cubasch (Raum 185/187), Sprechzeiten: Fr, 9.00-10.00 oder nach tel. Vereinbarung (Telefon: 838-71217)
Univ.-Prof. Dr. Jürgen Fischer (Raum 163), Sprechzeiten: Mi, 13.00-14.00 oder nach tel. Vereinbarung (Telefon: 838-56663)
Univ.-Prof. Dr. UIrike Langematz (Raum 280), Sprechzeiten: Di, 10.00-11.00 oder nach tel. Vereinbarung (Telefon: 838-71165)
Univ.-Prof. Dr. Uwe Ulbrich (Raum 287), Sprechzeiten: Di, 16.00-17.00 oder nach tel. Vereinbarung (Telefon: 838-71186)

Mentoren/innen


Die Mentoren/innen sind unter Email Mentoren zu erreichen. Nähere Informationen über die studentische Fachberatung erhalten Sie hier.
Das Online-Vorlesungsverzeichnis wird regelmäßig aktualisiert. Über etwaige Änderungen können Sie sich hier informieren.
Empfehlung für Bereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) und für Affinen Bereich
In Erweiterung der aktuell gültigen Regelstudienpläne können die Leistungen wie folgt erworben werden:
STO/PO v. 23.1.2006:
Fremdsprachen: zwischen dem 2. und 6. Fachsemester. Es sind 15 LP zu erwerben. Nähere Informationen unter Allgemeine Berufsvorbereitung Fremdsprachen.
Fachnahe Zusatzqualifikation: zwischen dem 4. und 6. Fachsemester. Es sind 5 LP zu erwerben. Dazu gehören vorzugsweise Module aus folgenden allgemeinen Kompetenzbereichen: Medienmeteorologie, Informations- und Kommunikationstechnologien. Bei einer von der Empfehlung abweichenden Wahl dürfen maximal nur zwei Module aus dem Bereich Fachnahe Zusatzqualifikation belegt werden. Die Veranstaltungen in diesem Bereich werden sowohl für das 5. Fachsemester (WS) als auch für das 6. Fachsemester (SS) angeboten.
Berufspraktikum: im 4. oder 5. Fachsemester (in den Semesterferien vor oder nach dem 5. Fachsemester). Es sind 10 LP zu erwerben. Nähere Informationen unter Allgemeine Berufsvorbereitung Praktikumsmodul. Ansprechpartner: Prof. J. Fischer.
Allgemeine Informationen zum ABV-Studienbereich unter Allgemeine Berufsvorbereitung.
Affiner Bereich: Die Leistungen sollen zwischen dem 3. und 6. Fachsemester erworben werden. Es wird empfohlen, sich bereits frühzeitig um die Zulassung zu den entsprechenden Modulen zu bemühen. In diesem Bereich sind 7 LP (statt: 9 LP) bzw. 5 LP zu erwerben. Prinzipiell sind Module aller Fachbereiche wählbar, die in einem sinnvollen Zusammenhang zur Meteorologie stehen. Sie dürfen nicht mit Modulen und Leistungen des Kernfachs oder aus dem Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung übereinstimmen. Ansprechpartner: Mentor/innen des Instituts.
STO/PO v. 14.9.2012:
Bereich ABV:
frei wählbare Module aus allen Kompetenzbereichen zwischen dem 2. und 6. Fachsemester (15 LP). Fachnahe Zusatzqualifikation: zwischen dem 4. und 6. Fachsemester (5 LP). Berufspraktikum: im 4. oder 5. Fachsemester (in den Semesterferien vor oder nach dem 5. Fachsemester) (5, 10 oder 15 LP, empfohlen werden 10 LP).

Fremdsprachenfachkompetenz

d.h. rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz gemäß § 5 a Abs. 3 S. 1 DRiG

Für die Fremdsprachenkompetenz ist laut DRiG grundsätzlich der erfolgreiche Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses nachzuweisen.

Der Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz gemäß § 5 Abs. 3 JAG in Verbindung mit § 5 a Abs. 2 Satz 2 DRiG kann laut § 15 der Studienordnung erworben werden:

  1. in rechtswissenschaftlichen Sprachkursen des Fachbereichs im Umfang von mindestens 2 SWS mit einer zweistündigen Abschlussklausur oder gleichwertigem Nachweis der aktiven und erfolgreichen Teilnahme der Studierenden (Über das Vorliegen der Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.),
  2. in fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen des Fachbereichs im Umfang von mindestens 2 SWS mit einer zweistündigen Abschlussklausur oder gleichwertigem Nachweis der aktiven und erfolgreichen Teilnahme der Studierenden (Über das Vorliegen der Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.),
  3. während eines mindestens einsemestrigen rechtswissenschaftlichen Auslandsstudiums durch Nachweis der aktiven und erfolgreichen Teilnahme an fremdsprachlichen Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 2 SWS.
Der Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz setzt voraus, dass die Studierenden in den Sprachkursen und Lehrveranstaltungen Sprachfähigkeiten nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen: Lernen, Lehren, Beurteilen Stufe B 1 (Threshold) erworben haben.

Die Leistungsnachweise zur Fremdsprachenfachkompetenz können aufgrund bestehender Kooperationsvereinbarungen auch in rechtswissenschaftlichen Sprachkursen und fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen der Juristischen Fakultäten der Humboldt-Universität zu Berlin und der Universität Potsdam erworben werden. Über das Vorliegen der Gleichwertigkeit dieser Nachweise entscheidet der Prüfungsausschuss. Über die aktuellen Kooperationsvereinbarungen und künftige Änderungen informiert der Fachbereich im Studienführer.

Welche Veranstaltungen zum Erwerb der Fremdsprachenfachkompetenz führen können, wird von Semester zu Semester im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gemacht.

Live-Verteilung: Die Lehrveranstaltungen des Wahlpflichtbereichs des Masterstudiengangs Biologie werden auf einer Live-Verteilung am 10.4.13 ab 10:00 Uhr im großen Hörsaal der Königin-Luise-Str. 12-16 verteilt.
Live-Verteilung: Die Lehrveranstaltungen des Wahlpflichtbereichs des Masterstudiengangs Biologie werden auf einer Live-Verteilung am 10.4.13 ab 10:00 Uhr im großen Hörsaal der Königin-Luise-Str. 12-16 verteilt.
Auslaufend:Das Modul wird in dieser Form zum letzten Mal angeboten. Studierende, die abweichend vom Studienverlaufsplan (4.FS) dieses Modul noch nicht belegt haben, werden dringend gebeten, sich bis zum 19.3.13 bei der Studienorganisation Biologie zu melden.
Auslaufend:Das Modul wird in dieser Form zum letzten Mal angeboten. Studierende, die abweichend vom Studienverlaufsplan (4.FS) dieses Modul noch nicht belegt haben, werden dringend gebeten, sich bis zum 19.3.13 bei der Studienorganisation Biologie zu melden.
Auslaufend:Das Modul wird in dieser Form zum letzten Mal angeboten. Studierende, die abweichend vom Studienverlaufsplan (4.FS) dieses Modul noch nicht belegt haben, werden dringend gebeten, sich bis zum 19.3.13 bei der Studienorganisation Biologie zu melden.
Auslaufend:Das Modul wird in dieser Form zum vorletzten Mal angeboten. Studierende, die abweichend vom Studienverlaufsplan (5.FS) dieses Modul noch nicht belegt haben, werden dringend gebeten, sich bis zum 19.3.13 bei der Studienorganisation Biologie zu melden.
Auslaufend:Das Modul wird in dieser Form zum letzten Mal angeboten. Studierende, die abweichend vom Studienverlaufsplan (4. Genetik/5.FS Mikrobiologie) dieses Modul noch nicht belegt haben, werden dringend gebeten, sich bis zum 19.3.13 bei der Studienorganisation Biologie zu melden.
Auslaufend:Das Modul wird in dieser Form zum letzten Mal angeboten. Studierende, die abweichend vom Studienverlaufsplan (4. 90LP) dieses Modul noch nicht belegt haben, werden dringend gebeten, sich bis zum 19.3.13 bei der Studienorganisation Biologie zu melden. Für die 60LP sTudierende wird dieses Modul im 6.FS nochmals angeboten.
Live-Verteilung:Die Genetik-Praktika des Moduls "Genetik und Mikrobiologie" (Kombinationsbachelorstudiengang) werden am 15.4. direkt im Anschluss an den ersten Vorlesungstermin vergeben (15.4., 12.00 Uhr).
Live-Verteilung:Die Genetik-Praktika des Moduls "Genetik und Mikrobiologie" (Monobachelorstudiengang) werden am 15.4. direkt im Anschluss an den ersten Vorlesungstermin vergeben (15.4., 12.00 Uhr).
Auslaufend:Das Modul wird in dieser Form zum letzten Mal angeboten. Studierende, die abweichend vom Studienverlaufsplan (4. 90LP) dieses Modul noch nicht belegt haben, werden dringend gebeten, sich bis zum 19.3.13 bei der Studienorganisation Biologie zu melden. Für die 60LP Studierenden, wird dies Modul im 6.Fs nochmals angeboten.
Auslaufend:Das Modul ist für Kombi-Bachelor im SoSe13 nicht im Angebot. . Studierende, die abweichend vom Studienverlaufsplan (5.FS) dieses Modul noch nicht belegt haben, werden dringend gebeten, sich bis zum 19.3.13 bei der Studienorganisation Biologie zu melden.
Auslaufend:Das Modul ist für Kombi-Bachelor im SoSe13 nicht im Angebot. . Studierende, die abweichend vom Studienverlaufsplan (5.FS) dieses Modul noch nicht belegt haben, werden dringend gebeten, sich bis zum 19.3.13 bei der Studienorganisation Biologie zu melden.
  • Haberlandt-Vorlesung: Gastvorlesung, die sich an alle Studierenden und Dozenten der Biologie richtet. Gäste sind herzlich Willkommen!

    Prof. emer. Dr. Ingo Potrykus

    "Golden Rice"

    Do., 11.4.13, 17.15 - Pflanzenphysiologie, Mikrobiologie und Biochemie, Königin-Luise-Straße 12-16, großer Hörsaal

  • Studienorganisation
    • Thosten Grospietsch,

      838-53907

      Takustr. 3, 14195 Berlin

      Sprechzeiten: Di 10.00-13.00

    Verteilung der Praktikaplätze im Sommersemester 2012/2013

    Bitte beachten Sie:

    Die Anmeldung zu den Modulen, zu den Einzellehrveranstaltungen und zu den Prüfungen erfolgt für die Bachelorstudierenden über Campus Management (https://www.ecampus.fu-berlin.de/ ).

    Ausnahmen:

    Die Genetik-Praktika des Moduls "Genetik" (Monobachelorstudiengang) bzw. des Moduls Genetik und Mikrobiologie (Kombinationsbachelorstudiengang) werden am 15.4. direkt im Anschluss an den ersten Vorlesungstermin vergeben (15.4., 12.00 Uhr).

    Die Anmeldung zu den Modulen, zu den Modulen erfolgt für die Mono-Masterstudierenden für den Wahlpflichtbereich in einerLive-Verteilung am 10.4. 10:00 Königin-Luise-Str. 12-16 gr. Hörrsaal.

    Informationen zu den Affinen Modulen finden Sie auf folgender Webseite: href="http://www.biologie.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/news/">www.biologie.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/news Die Verteilung erfolgt wenn nicht anders angegeben, bei der Vorbesprechung bzw. am ersten Kurstag durch den Dozenten.
    zu belegen: Liebe Studierende des Bachelor Biologie auf Lehramt, Sie studieren mit dem Kernfach und im Modulangebot Biologie nur die beiden Module "Genetik und Zellbiologie" und "Ökologie" im 2. FS.
    zu belegen: Liebe Studierende des Bachelor Biologie auf Lehramt, Sie studieren mit dem Kernfach und im Modulangebot Biologie nur die beiden Module "Genetik und Zellbiologie" und "Ökologie" im 2. FS.
    Ausgelaufen:Das Modul wird in dieser Form nicht mehr angeboten. Studierende, die dies Modul noch nicht belegt haben, werden dringend gebeten, sich bis zum 19.3.13 bei der Studienorganisation Biologie zu melden.
    Ausgelaufen:Das Modul wird in dieser Form nicht mehr angeboten. Studierende, die dies Modul noch nicht belegt haben, werden dringend gebeten, sich bis zum 19.3.13 bei der Studienorganisation Biologie zu melden.

    Wichtige Informationen für Diplom-Studierende


    Der Diplomstudiengang wurde zum 31.3.2011 aufgehoben. Studierende, die bis einschließlich Sommersemester 2005 immatrikuliert waren, können ihr Studium ordnungsgemäß zu Ende führen. Es werden keine Lehrveranstaltungen mehr angeboten. Es gelten folgende Äquivalenzen:
    Physikalische Klimatologie: Äquivalenz zum Modul Physikalische Klimatologie (B.Sc.); Theoretische Meteorologie I + II: Äquivalenz zu den Modulen Dynamik der Atmosphäre I + II (B.Sc.). Eine vorherige Beratung durch den/die Dozenten/in ist unbedingt erforderlich; Theoretische Meteorologie III: Äquivalenz zum Modul Theoretische Meteorologie II (M.Sc.); Seminar zur Planetarischen Grenzschicht: Äquivalenz mit Teilleistung aus Modul Modelle für Wetter und Umwelt (M.Sc.); Wetterdiagnose I + II: Äquivalenz zum Modul Synoptische Meteorologie (B.Sc.); Meteorologisches Instrumentenpraktikum: Äquivalenz zum Modul Instrumentenpraktikum (B.Sc.); Objektive lokale Wettervorhersage: Äquivalenz zum Modul Wettervorhersage (Seminar) (B.Sc.); Praktikum zur Synoptischen Meteorologie: Äquivalenz zurzeit nicht vorgesehen. Eine Rücksprache mit Prof. Ulbrich ist ggf. erforderlich; Gemeinsames Seminar: Äquivalenz zum Modul Wettervorhersage (Gemeinsames Seminar) (B.Sc.). - Alle Module des M.Sc.-Studiengangs Meteorologie (außer Theoretische Meteorologie II) sowie die Module im Bereich Fachnahe Zusatzqualifikation des B.Sc.-Studiengangs Meteorologie können zum Erwerb von Leistungen im Rahmen des Diplom-Wahlpflichtbereichs Meteorologie (18 SWS, 1 Seminarschein) in zwei der Schwerpunktbereiche gemäß STO) belegt werden.

    Studienberatung


    Univ.-Prof. Dr. Jürgen Fischer, Sprechzeiten: Mi 13.00-14.00, 838-56663, Carl-Heinrich-Becker-Weg 6-10, 12165 Berlin
    In Erweiterung des aktuell gültigen Regelstudienplans können die Leistungen wie folgt erbracht werden:
    Die Leistungen im Studienbereich Affine Module sollen zwischen dem 1. und 4. Fachsemester erworben werden. Es sind Module im Umfang von insgesamt 16 LP zu belegen. Wählbar sind Module aus den Studiengängen (statt: Masterstudiengängen) des Fachbereichs Geowissenschaften und, sofern Plätze vorhanden sind, Module anderer Fachbereiche und Zentralinstitute der FU Berlin. Entsprechendes gilt für Module der anderen Universitäten der Länder Berlin und Brandenburg.
    Informationen für Studierende (STO v. 23.1.2006): Das Modul Mathematik für Physiker I wird durch das Modul Analysis I ersetzt und im Sommersemester angeboten. Das Modul Mathematik für Physiker II wird durch das Modul Lineare Algebra für Physiker ersetzt und im Wintersemester angeboten.
    Informationen für Studierende (STO v. 14.9.2012): Eine Anmeldung zu den Modulen über das Campus Management System ist leider nicht möglich.

    Schlüsselqualifikationen

    gemäß § 5 a Abs. 3 S. 1 DRiG

    Schlüsselqualifikationen sind laut DRiG: Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit.

    Der Erwerb eines Leistungsnachweises "Schlüsselqualifikation" ist unter anderem Zulassungsvoraussetzung für die Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung; vgl. § 6 Abs. 1 Ziffer 6 JAG!

    Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zum Erwerb einer Schlüsselqualifikation kann in Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 2 SWS (30 Std.), in denen die in § 5a Abs. 3 S. 1 DRiG beispielhaft genannten Schlüsselqualifikationen oder gleichwertige Qualifikationen vermittelt werden und die durch aktive Teilnahme der Studierenden gekennzeichnet sind, erworben werden.

    Welche Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikation führen können, wird von Semester zu Semester im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gemacht.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    In dem Modul wird die Technik der Fallbearbeitung anhand von Klausurfällen trainiert. Dabei wird Kenntnis des Stoffes aus den Modulen "Einführung in das Bürgerliche Recht", "Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht", "Besonderer Teil des Schuldrechts" und "Sachenrecht" vorausgesetzt. Schwerpunkte der besprochenen Fälle und Klausuren sind das Recht der vertraglichen sowie der gesetzlichen Schuldverhältnisse und das Sachenrecht. Es werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren angeboten, von denen jeweils eine bestanden werden muss, um einen Leistungsnachweis gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 JAG (2003) zu erhalten.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul dient der Vermittlung der Technik der Fallbearbeitung (insbesondere: Aufbau, Stil) und zugleich der Wiederholung und Vertiefung der in den o. g. Modulen erworbenen Kenntnisse. Vor allem soll die Fähigkeit geschaffen werden, abstrakt erlerntes Wissen auf einen konkreten Fall anzuwenden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Übung

    Modulprüfung:

    • Klausur (4 Std.)
    • Hausarbeit (160 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Schriftliche Bearbeitung von Klausuren und Hausarbeiten, mündliche Lösung von Übungsfällen, selbstständige Vertiefung.

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Die Übung ist für jedes Wintersemester vorgesehen. Aufgrund eines Fachbereichsratbeschlüsses wird diese Übung zurzeit jedes Winter- und Sommersemester angeboten.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    In dem Modul wird die Technik der Fallbearbeitung anhand von Klausurfällen trainiert. Dabei wird Kenntnis des Stoffes aus den Modulen "Einführung in das Öffentliche Recht", "Grund- und Menschenrechte", "Allgemeines Verwaltungsrecht" und "Materien des Besonderen Verwaltungsrechts" vorausgesetzt. Der Stoff der o. g. Module bildet auch den Schwerpunkt der besprochenen Fälle. Es werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren angeboten, von denen jeweils eine bestanden werden muss, um einen Leistungsnachweis gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 JAG (2003) zu erhalten.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul dient der Vermittlung der Technik der Fallbearbeitung (insbesondere Aufbau und Stil eines juristischen Gutachtens) und zugleich der Wiederholung und Vertiefung der in den o. g. Modulen erworbenen Kenntnisse mittels praktischer Anwendung. Vor allem soll die Fähigkeit geschaffen werden, abstrakt erlerntes Wissen auf einen konkreten Fall anzuwenden. Mit der Hausarbeit soll durch eingehende wissenschaftliche Recherche insbesondere juristische Fertigkeiten beim eigenständigen und tiefgründigen schriftlichen Umgang mit Problemen des Öffentlichen Rechts über einen längeren Zeitraum geschult werden. Mit der Klausur soll die Fähigkeit erworben werden, in begrenzter Zeit für Probleme aus dem Öffentlichen Recht unter Aufsicht eine eigenständige schriftliche Lösung unter ausschließlicher Zuhilfenahme von Normtexten zu finden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Übung

    Modulprüfung:

    • Klausur (4 Std.)
    • Hausarbeit (160 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Schriftliche Bearbeitung von Klausuren und Hausarbeiten, mündliche Lösung von Übungsfällen

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Die Übung ist für jedes Sommersemester vorgesehen. Aufgrund eines Fachbereichsratbeschlüsses wird diese Übung zurzeit jedes Winter- und Sommersemester angeboten.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft .

    Inhalte:

    In dem Modul wird die Technik der Fallbearbeitung anhand von Klausurfällen trainiert. Dabei wird Kenntnis des Stoffes aus den Modulen "Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person", "Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte" sowie "Vermögensdelikte und weitere ausgewählte Delikte" vorausgesetzt. Dieser Stoff bildet auch den Schwerpunkt der besprochenen Fälle. Geübt werden vor allem die klausurmäßige Erörterung der Fragen der Täterschaft und Teilnahme, das vorsätzliche vollendete Begehungsdelikt, das Versuchsdelikt, das Unterlassungsdelikt und das Fahrlässigkeitsdelikt. Es werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren angeboten, von denen jeweils eine bestanden werden muss, um einen Leistungsnachweis gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 JAG (2003) zu erhalten.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul dient der Vermittlung der Technik der Fallbearbeitung (insbesondere Aufbau und Stil eines juristischen Gutachtens) und zugleich der Wiederholung und Vertiefung der in den o. g. Modulen erworbenen Kenntnisse mittels praktischer Anwendung. Vor allem soll die Fähigkeit geschaffen werden, abstrakt erlerntes Wissen auf einen konkreten Fall anzuwenden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Übung

    Modulprüfung:

    • Klausur (4 Std.)
    • Hausarbeit (160 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Schriftliche Bearbeitung von Klausuren und Hausarbeiten, mündliche Lösung von Übungsfällen, selbstständige Vertiefung.

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Die Übung ist für jedes Wintersemester vorgesehen. Aufgrund eines Fachbereichsratbeschlüsses wird diese Übung zurzeit jedes Winter- und Sommersemester angeboten.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen vertieften Einblick in wesentliche Entwicklungen der Ideen und Institutionen des "deutschen" Rechtslebens vom Recht der Germanen bis in die Jetztzeit. Behandelt werden insbesondere das hohe und späte Mittelalter, die frühe Neuzeit, die Privatrechts- und Verfassungsgeschichte des 19. Jahrhunderts, die deutsche Rechtswissenschaft in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, die Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus sowie ausgewählte Fragestellungen der Zeitrechtsgeschichte.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul erweitert und vertieft die Einsichten in die historische Bedingtheit und die Entwicklungsstufen des Rechts, deren Grundlagen im Modul "Europäische Rechtsgeschichte" gelegt wurden. Es geht um das kontemplative Verstehen eines vergangenen rechtlichen Gegenstandes wie um das Verstehen der verschiedenen Rechtsordnungen in ihrer Geschichtlichkeit. Insbesondere in der Übung werden Quellen im Wege der (germanistischen) Textexegese interpretiert, um dieses speziell rechtshistorische hermeneutische Erkenntnisverfahren zu erlernen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Teilnahme an der Diskussion rechtshistorischer Fragestellungen; Anfertigung von Textexegesen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul gibt einen punktuell vertiefenden Überblick über zentrale Gegenstände des römischen Privatrechts. Hierzu gehören insbesondere das Personen-, Sachen- und Schuldrecht. Dabei wird auf den historischen Kontext des römischen Rechts ebenso Wert gelegt wie auf rezeptionsgeschichtliche Vorgänge, die Prägung der europäischen Rechtsordnungen und die Verdeutlichung der Spuren römischen Rechts im BGB. Mittels Digestenexegese werden mit wechselndem Schwerpunkt einzelne Themenbereiche anhand von Quelleninterpretationen untersucht.

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit historischen Erscheinungsformen des Rechts soll bei den Studierenden das Bewusstsein für die Kontinuität oder den Wandel der Fragestellungen geschärft werden. Die Studierenden sollen befähigt werden, die Grundlagen der eigenen Rechtsordnung und die Einbettung des deutschen Rechts in einen europäischen Zusammenhang zu erkennen. Die Vertiefung in der Exegese soll den kritischen Umgang mit den Quellen fördern und einen wissenschaftlichen Zugang zum Recht ermöglichen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Teilnahme an der Diskussion rechtshistorischer Fragestellungen; Anfertigung von Textexegesen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt systematisch und historisch wesentliche Themen vor allem der europäischen Rechts- und Staatsphilosophie: Begriff des Rechts, Recht und Moral, Recht und Religion, Rechtspositivismus und Naturrecht, Theorien der Gerechtigkeit und aktuelle Diskussionen zu Gerechtigkeitsfragen, philosophische Begründungen von Rechtsstaat, Demokratie, Sozialstaat und Menschenrechten, das Recht des Staates zu strafen. Im Rahmen der Übung werden einzelne Themenbereiche anhand von klassischen Texten der Rechtsphilosophie vertieft.

    Qualifikationsziele:

    Durch das Modul sollen die philosophischen Grundlagen der historischen und geltenden Rechtsordnung kulturübergreifend deutlich gemacht und verinnerlicht werden. Die Studierenden sollen insbesondere durch die Behandlung aktueller Fragen der Gerechtigkeit verstehen lernen, auf welche auch heute noch aktuellen Probleme in der Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie eine Antwort zu geben versucht wurde.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Teilnahme an der Diskussion rechtsphilosophischer Fragestellungen; Anfertigung von Probeklausuren; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester; Übung jedes Sommersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul bietet eine vertiefte Darstellung der rechtlichen Behandlung von Konstellationen, in denen wirtschaftlich unterschiedlich starke Akteure des privaten Wirtschaftsverkehrs miteinander in vertragliche Beziehung treten und bei denen sich daher die Frage nach eventuellen Schranken der Privatautonomie zum Schutz des Unterlegenen stellt. Gegenstand des Moduls sind der Schutz des Verbrauchers vor nicht ausreichend reflektierter vertraglicher Bindung sowie das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen die Mechanismen verstehen lernen, mit deren Hilfe geschäftlich unerfahrene oder wirtschaftlichen Sachzwängen unterworfene Wirtschaftssubjekte vor der Überlegenheit ihres Kontrahenten geschützt werden. Sie sollen vertiefte Kenntnisse erwerben über die Voraussetzungen verbraucherschützender Widerrufsrechte und die Rechtsfolgen ihrer Ausübung. Ferner sollen die Studierenden die rechtlichen Schranken der Verwendung von AGB sicher beherrschen lernen.

    Lehr- und Lernformen:

    • 2 Vorlesungen
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (AGB-Recht) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Verbraucherprivatrecht) und Übung jedes Sommersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen Einblick in die vertraglichen Beziehungen von Akteuren unterschiedlicher Handelsstufen. Behandelt werden namentlich Vertragshändler- und Franchiseverträge. Ebenso werden Fragen der Finanzierung des Warenabsatzes behandelt, namentlich Leasing- und Factoringverträge. Ferner bietet das Modul eine Anleitung zur vorausschauenden Lösung rechtlicher Probleme durch deren Regelung im Vertrag - sei es in AGB oder in individuellen Vereinbarungen. Den Studierenden wird vor Augen geführt, wie das Interesse des Mandanten in eine juristisch präzise und rechtlich unbedenkliche Formulierung gegossen wird.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen anhand der Absatzmittlungsverhältnisse die besondere Risikostruktur von Verträgen kennenlernen, die nicht oder nur rudimentär im Gesetz geregelt, sondern von Akteuren des Waren- und Dienstleistungsvertriebs zur optimalen Verwirklichung wirtschaftlicher Interessen entwickelt worden sind. Des Weiteren sollen sie am Ende des Moduls in der Lage sein, bei der Bearbeitung von anwaltlichen Mandaten, die auf die Verhandlung von Verträgen gerichtet sind, für mögliche künftige Störungen des Vertrags sachdienliche Klauseln zu entwerfen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Projektgruppe
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Projektgruppe jedes Sommersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang. Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul Privatversicherungsrecht umfasst insbesondere die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts, wie es im - durch die Reform von 2007 teils neu gestalteten - VVG kodifiziert und durch die Rechtsprechung konkretisiert und fortentwickelt worden ist. Dazu gehören insbesondere die im Privatversicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten des Vertragsschlusses, die Rolle und Haftung von Agenten und Maklern, die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie der Eintritt des Versicherungsfalls und seine Rechtsfolgen. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus das Recht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Über diesen "Allgemeinen Teil" des Privatversicherungsrechts hinaus werden exemplarisch einzelne besonders bedeutsame Versicherungszweige (insbesondere: Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung) behandelt. An verschiedener Stelle wird auch auf Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts und des Internationalen Versicherungsvertragsrechts eingegangen. Zudem werden die aktuellen Themen der Europäisierung des Privatversicherungsrechts behandelt.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Privatversicherungsrechts geben. Es soll dasjenige allgemeine Grundlagenwissen aus dem Bereich des Privatversicherungsrechts vermitteln, das die Studierenden dazu befähigt, privatversicherungsrechtliche Fälle einer praxisgerechten Lösung zuzuführen. Die Studierenden sollen darüber hinaus einen Überblick über die wichtigsten Versicherungszweige erhalten.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen vertiefenden Einblick in das europäische und deutsche Wettbewerbsrecht. Dabei wird ebenso die historische Entwicklung des Wettbewerbsrechts beleuchtet wie seine Bedeutung für das moderne europäische Wirtschaftsrecht. Auf europäischer Ebene werden neben Art. 81 ff. EG einschlägige Regelungen des gemeinschaftsrechtlichen Sekundärrechts behandelt. Auf deutscher Ebene wird das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beleuchtet, wobei insbesondere auf das Verhältnis von deutschem und europäischem Wettbewerbsrecht eingegangen wird. Außerdem wird hinsichtlich der Wirtschaftsbereiche, in denen natürliche Monopole bestehen, das Regulierungsrecht behandelt, insbesondere das Energie- und Telekommunikationsrecht.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll ausreichende Kenntnisse über die rechtlichen Instrumente zum Schutz des Wettbewerbs vermitteln und die Studierenden dazu befähigen, diese Kenntnisse im praktischen Übungsfall, aber auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anzuwenden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Anwendungskurs jedes Sommersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul führt in die Grundlagen des rechtlichen Schutzes geistiger Leistungen vor missbräuchlicher Verwendung ein. Es beinhaltet einerseits das Urheberrecht als klassisches Künstlerrecht zum Schutz von Werken der Literatur und der Kunst und damit verbundener Leistungen von Künstlern und anderen beteiligten Personen/Unternehmen, andererseits des Patent- und Markenrechts und andere gewerbliche Schutzrechte, insbesondere das Erfinderrecht und das IT-Recht. Es werden neben einem umfassenden Überblick über die verschiedenen gesetzlichen Ausgestaltungen der Schutzinstrumentarien auch die Schnittstellen zum allgemeinen Wettbewerbsrecht aufgezeigt.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll ausreichende Kenntnisse über die rechtlichen Instrumente zum Schutz des geistigen Eigentums vermitteln und die Studierenden dazu befähigen, diese Kenntnisse im praktischen Übungsfall, aber auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anzuwenden.

    Lehr- und Lernformen:

    • 3 Vorlesungen
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (UWG und Markenrecht) und Seminar jedes Wintersemester, 2 Vorlesungen (Urheberrecht; Erfinderrecht und IT-Recht) und Übung jedes Sommersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Aufbauend auf den Pflichtfachmodulen des Bürgerlichen Rechts behandelt das Modul die Regeln, nach denen Gesellschaften funktionieren, von der Entstehung über Innen- und Außenbeziehungen bis hin zur Beendigung. Der Schwerpunkt liegt auf den im Wirtschaftsleben besonders bedeutsamen Gesellschaftsformen, also im Personengesellschaftsrecht auf der BGB-Gesellschaft, der OHG und der KG sowie im Kapitalgesellschaftsrecht auf Aktiengesellschaft und GmbH. Es werden die prägenden Unterschiede herausgearbeitet, namentlich die unterschiedliche Verwirklichung des Gläubigerschutzes durch eine persönliche Gesellschafterhaftung bzw. durch Kapitalaufbringungs- und Erhaltungsregeln. Thematisiert werden außerdem übergreifende Regeln, etwa zur gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht, zu Stimmverboten oder zur fehlerhaften Gesellschaft.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll ausreichende Kenntnisse über die verschiedenen Gesellschaftsformen und ihre unterschiedliche rechtliche Behandlung vermitteln und die Studierenden dazu befähigen, diese Kenntnisse im praktischen Übungsfall, aber auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anzuwenden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul beinhaltet die Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen durch Konzernbildung und Umwandlung und erläutert die Europäische Aktiengesellschaft (SE) als neue Möglichkeit für grenzüberschreitende unternehmerische Aktivitäten. Außerdem wird die Aufsichtsratsmitbestimmung in Unternehmen nach dem Mitbestimmungsgesetz bzw. nach dem Drittelbeteiligungsgesetz behandelt.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll die wesentlichen Grundlagen vermitteln, die für die praktische Tätigkeit in den Bereichen Konzernbildung und Umwandlung erforderlich sind. Insbesondere sollen die Studierenden Sicherheit im Umgang mit den gesetzlichen Grundlagen des Konzern- und Umwandlungsrechts wie auch des Mitbestimmungsrechts erhalten.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Lehr- und Lernformen:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung und Anwendungskurs jedes Sommersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über das Bilanz- und Unternehmensteuerrecht. Ausgehend vom Handelsbilanzrecht sollen die einzelnen Positionen der Bilanz vorgestellt und die Besonderheiten bei der Gewinnermittlung im Steuerrecht dargestellt werden. Im Bereich des Unternehmensteuerrechts soll zunächst die Besteuerung der Einzel- und Mitunternehmer im Einkommensteuerrecht und der Kapitalgesellschaften im Körperschaftsteuerrecht thematisiert werden. Im Mittelpunkt stehen vor allem die Zuordnung zu den einkommensteuerrechtlichen Einkunftsarten und die Ermittlung der Einkünfte. Zudem sollen Grundlagen des Gewerbesteuerrechts, insbesondere die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer und deren Bemessungsfaktoren erörtert werden. Ausgehend von der zivilrechtlichen Behandlung sollen ferner die vier Arten der Unternehmensumwandlung (Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel) und ihre steuerrechtliche Behandlung thematisiert werden.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen die Funktion des Bilanzrechts als Informations- und Kontrollrecht der Anteilseigner und Gläubiger im Handelsbilanzrecht und als Einkunftsermittlungsart im Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerrecht verstehen lernen. Im Bereich des Unternehmensteuerrechts steht vor allem die Systematik der Besteuerung von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften im Vordergrund. Vor allem sollen die Studierenden mit den spezifischen Techniken der Falllösung im Bilanz- und Unternehmensteuerrecht vertraut gemacht werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Bilanzrecht
    • Vorlesung Unternehmenssteuerrecht
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Bilanzrecht) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Unternehmensteuerrecht) und Anwendungskurs jedes Sommersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt aus dem individuellen Arbeitsrecht die Rechtsquellen des Arbeitsrechts, die arbeitsrechtlichen Bezüge des Antidiskriminierungsrechts (AGG), Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Begründung von Arbeitsverhältnissen und dem Abschluss und die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Behandelt werden insbesondere auch Fragen der Regelungen zum Arbeitslohn, zum Lohn ohne Arbeit (insbesondere dort die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), zur Haftung im Arbeitsverhältnis und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung mit den wichtigsten mit der Kündigung im Zusammenhang stehenden Fragen. Außerdem werden das Recht des Betriebsübergangs, Grundzüge der Rechtsfolgen bei Insolvenz des Unternehmens und Grundzüge des arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahrens thematisiert. Des weiteren werden die Grundlagen des europäischen Arbeitsrechts, die Umsetzung des europäischen Arbeitsrechts in innerstaatliches Recht und die grundlegenden Rechtsvorschriften des europäischen Arbeitsrechts (aus dem gemeinschaftsrechtlichen Primär- und Sekundärrecht) behandelt. Besonders werden die Auswirkungen von Entscheidungen des EuGH auf das nationale Recht beleuchtet. Ferner werden aus den Bereichen des transnationalen Arbeitsrechts und des internationalen Privatrechts der Arbeitsbeziehungen die elementaren Grundzüge behandelt.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll einen Überblick über das in einer Vielzahl unterschiedlicher Regelungen enthaltene und stark durch Rechtsprechung geprägte Arbeitsrechtsvertragsrecht vermitteln. Die Studierenden sollen ein Grundverständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln, in der sich Arbeit in Europa und in der Bundesrepublik Deutschland vollzieht. Durch die im Modul vermittelten rechtlichen Kenntnisse sollen die Studierenden befähigt werden, praktische Fälle aus dem Bereich des Individualarbeitsrechts sachgerecht zu lösen und somit für den Berufseinstieg in die arbeitsrechtliche Praxis vorbereitet werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Individualarbeitsrecht
    • Vorlesung Europäisches und internationales Arbeitsrecht
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Individualarbeitsrecht) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Europäisches und internationales Arbeitsrecht) und Übung jedes Sommersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul gibt einen umfassenden Überblick über die Bereiche des Tarifvertrags- und Arbeitskampfrechts sowie der Arbeitnehmermitbestimmung. Aus dem Bereich des Tarifvertragsrechts werden insbesondere Grundfragen des Koalitionsrechts, die Arten von Tarifverträgen, ihre Rechtsnatur und der Umgang mit fehlerhaften Tarifverträgen, die Frage des Geltungsbereichs von Tarifverträgen, der Dritterstreckung des Tarifrechts und damit verbundene verfassungs- und europarechtliche Fragen sowie Grundprinzipien sowie das Verhältnis von Tarif- und Betriebsautonomie behandelt. Aus dem Bereich des Arbeitskampfrechts werden insbesondere die Erscheinungsformen, Rechtsgrundlagen und rechtlichen Folgen des Arbeitskampfes thematisiert. Außerdem gibt das Modul aus dem Bereich der Arbeitnehmermitbestimmung einen Überblick über die Formen der Mitbestimmung bei privaten, öffentlichen und kirchlichen Arbeitgebern. Es behandelt insbesondere vertieft das Betriebsverfassungsrecht, skizziert das Einigungsstellenverfahren sowie das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren und behandelt in Grundzügen die unternehmerische Mitbestimmung sowie die betriebliche Mitbestimmung im öffentlichen und kirchlichen Bereich.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll den Studierenden einen Überblick über das kollektive Arbeitsrecht vermitteln. Die Studierenden sollen erfahren, welche kollektiven Verfahren Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Gestaltung ihrer Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zur Verfügung stehen und die Bedeutung der verschiedenen Typen von Gruppenbeteiligungen im nationalen und europäischen Arbeitsrecht erkennen. Sie sollen darüberhinaus eine Vorstellung über die Relevanz des Tarif- und Mitbestimmungsrechts für die Gestaltung der Standortbedingungen in der EU und in Deutschland, aber auch für die Ausgestaltung einzelner Arbeitsbedingungen gewinnen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Arbeitskampfund Tarifrecht
    • Vorlesung Betriebsverfassungsrecht
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Arbeitskampf- und Tarifrecht) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Betriebsverfassungsrecht und Übung jedes Sommersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studierenden eine Darstellung des deutschen Sozialversicherungsrechts. Behandelt werden neben grundsätzlichen, für alle Zweige des Sozialversicherungsrechts geltenden Fragen die gesetzliche Krankenund Pflegeversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die Rentenversicherung sowie das Recht der Arbeitsförderung ("Arbeitslosenversicherung"), wobei jeweils auf den Kreis der versicherten Personen, die unterschiedlichen Versicherungsfälle, die in Betracht kommenden Versicherungsleistungen und die zuständigen Leistungsträger eingegangen wird. Darüber hinaus werden die zugehörigen verfahrensrechtlichen Fragen erörtert.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll den Studierenden einen Überblick über das deutsche Sozialversicherungsrecht vermitteln. Die Studierenden sollen insbesondere die aktuelle sozialgerichtliche Rechtsprechung kennen lernen und befähigt werden, sozialversicherungsrechtliche Fälle aus der Praxis eigenständig einer sachgerechten Lösung zuzuführen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Sozialversicherungsrecht I
    • Vorlesung Sozialversicherungsrecht II
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Sozialversicherungsrecht I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Sozialversicherungsrecht II) und Übung jedes Sommersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang. Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul Privatversicherungsrecht umfasst insbesondere die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts, wie es im - durch die Reform von 2007 teils neu gestalteten - VVG kodifiziert und durch die Rechtsprechung konkretisiert und fortentwickelt worden ist. Dazu gehören insbesondere die im Privatversicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten des Vertragsschlusses, die Rolle und Haftung von Agenten und Maklern, die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie der Eintritt des Versicherungsfalls und seine Rechtsfolgen. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus das Recht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Über diesen "Allgemeinen Teil" des Privatversicherungsrechts hinaus werden exemplarisch einzelne besonders bedeutsame Versicherungszweige (insbesondere: Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung) behandelt. An verschiedener Stelle wird auch auf Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts und des Internationalen Versicherungsvertragsrechts eingegangen. Zudem werden die aktuellen Themen der Europäisierung des Privatversicherungsrechts behandelt.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Privatversicherungsrechts geben. Es soll dasjenige allgemeine Grundlagenwissen aus dem Bereich des Privatversicherungsrechts vermitteln, das die Studierenden dazu befähigt, privatversicherungsrechtliche Fälle einer praxisgerechten Lösung zuzuführen. Die Studierenden sollen darüber hinaus einen Überblick über die wichtigsten Versicherungszweige erhalten.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Übung
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Übung jedes Sommersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt die wesentlichen Bereiche des nationalen (Straf-)Gerichtsverfassungs- und Strafverfahrensrechtes, verstärkt aber auch seine europarechtlichen Bezüge. Nach einem kurzen rechts- und entstehungsgeschichtlichen Seitenblick wird der Hergang des Strafverfahrens (Ermittlungsverfahren mit strafprozessualen Zwangsmaßnahmen, Hauptverfahren mit Fragen des Beweisrechts, Urteil und Rechtskraft) mit vertiefender Betrachtung der Rechtsstellung der einzelnen Verfahrensbeteiligten und ihrer verfahrensrechtlichen Möglichkeiten dargestellt. Darüber hinaus werden Rechtsmittelverfahren und besondere Verfahrensarten (z. B. Strafbefehls-, beschleunigtes und Wiederaufnahmeverfahren) thematisiert. Es wird insbesondere auf nationale Rechtsprechung (vor allem des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs sowie der Oberlandesgerichte) und supranationale Rechtsprechung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Bezug genommen.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll vertiefte Kenntnisse im Bereich des Strafverfahrensrechts vermitteln, durch die gezielt vor allem auf die spätere berufliche Praxis als Staatsanwalt, Verteidiger oder Strafrichter vorbereiten werden soll. Das Modul soll außerdem dabei behilflich sein, unterschiedliche Interaktionszusammenhänge zu erkennen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Anwendungskurs jedes Sommersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zunächst den Gegenstand und die Aufgabe der Kriminologie sowie Theorien zur Erklärung von Kriminalität als Gesamterscheinung bzw. von der Straftat als Einzelerscheinung (kriminologische Theorien), dann aber auch die Befassung mit Zusammenhängen strafrechtlicher Beurteilung von Geschehensabläufen. Letzteres erfasst zum einen die Gesetzgebung auf den Gebieten des Straf- und Strafverfahrensrechts einschließlich des Verhältnisses von Straftatbeständen zu anderen Kontrollmechanismen sowie die Abläufe der Strafverfolgung (von der Anzeigeerstattung bis zur abschließenden Entscheidung). Außerdem werden Fragen der Kriminalphänomenologie und weitere Einzelaspekte (z. B. Täter-Opfer-Verhältnis, viktimologische Aspekte) thematisiert.

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit empirisch-kriminologischen Fragestellungen sind die künftig in den Bereichen der Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft und der Forschung tätigen jungen Juristen und Juristinnen schon früh mit den empirischen Seiten des "normativen" Strafrechts vertraut und für den möglichen Gewinn kriminologischer Erkenntnisse sensibilisiert.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    • Im Anwendungskurs: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
    • Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Anwendungskurs jedes Sommersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtspflege.

    Wirtschafts-/Umweltstrafrecht:

    Dieser Bereich bietet einen vertiefenden Einblick in ausgewählte Umweltdelikte sowie in ausgewählte Wirtschaftsdelikte. Beispielhaft sind vor allem das Gewässer-, Bodenschutz-, Abfall- und Immissionsschutzstrafrecht zu nennen. Aus dem Bereich der Wirtschaftsstraftaten seien neben Betrug und Untreue (§§ 263 und 266 StGB) vor allem betrugsähnliche Sonderdelikte (§§ 263 a, 264 und 265 StGB) sowie ausgewählte Steuerstraftaten erwähnt. Ebenso sind Umwelt- und Wirtschaftsordnungswidrigkeiten Bestandteil.

    Santionenrecht:

    Zentraler Inhalt sind Sanktionsarten, Bemessung der Sanktionen einschließlich möglicher Aussetzung zur Bewährung bzw. bedingter Entlassung, Absehen von Strafe bzw. Einstellung (§ 153 ff. StPO), Täter-Opfer-Ausgleich und Diversion (Auflagen, Weisungen etc.). Gegenstand dieses Bereichs sind aber auch Fragen des Vollzugs und der Strafvollstreckung einschließlich möglicher Vollzugslockerungen, dies alles gemeinsam vor dem Hintergrund der Straftheorien und unter Berücksichtigung kriminologischer Aspekte (z. B. Kriminalitätstheorien, Kriminalstatistiken). Darüber hinaus werden auch Fragen der Mediation als Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46 a StGB; § 155 a StPO) in diesen Bereich eingebunden werden.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse im Bereich Wirtschafts-/Umweltstrafrecht und Sanktionenrecht. Sie sollen dadurch auf die berufliche Praxis vorbereitet werden, in der gerade diese speziellen Themen eine herausgehobene Rolle spielen. Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundstrukturen des Wirtschafts-/ Umweltstrafrechts und des Sanktionenrechts und sind darüber hinaus befähigt, auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch zu erfassen und zu einer praxisgerechten Lösung zu führen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung I (Wirtschafts-/Umweltstrafrecht)
    • Vorlesung II (Sanktionenrecht)
    • Anwendungskurs I (Wirtschafts-/Umweltstrafrecht)
    • Anwendungskurs II (Sanktionenrecht)
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    • In den Anwendungskursen: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
    • Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtspflege.

    Verkehrsstrafrecht:

    Dieser Bereich behandelt die wichtigsten Delikte aus dem Verkehrsstrafrecht (vor allem §§ 315 ff. und 142 StGB) sowie einschlägige Fragen des Sanktionsrechts (vor allem §§ 69 ff. und 44 StGB sowie § 25 StVG). Für das Straßenverkehrsrecht spezifische Fragen des Strafverfahrens- und Ordnungswidrigkeitenrechts werden dabei mitbehandelt.

    Ordnungswidrigkeitenrecht:

    Es werden insbesondere die materiell-, verfahrens- und sanktionsrechtlichen Besonderheiten des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gegenüber dem Kriminalstraf- und Kriminalstrafverfahrensrecht dargestellt. Auch die Wechselwirkungen mit anderen Rechtsbereichen, z. B. dem allgemeinen und des speziellen Verwaltungsrecht, werden thematisiert, insbesondere die Frage, was geschieht, wenn ein Verfahren aus einem Verwaltungs- in ein Bußgeldverfahren oder ein solches in ein Kriminalstrafverfahren oder umgekehrt wechselt.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse im Bereich Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Sie sollen dadurch auf die berufliche Praxis vorbereitet werden, in der gerade diese speziellen Themen eine herausgehobene Rolle spielen. Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundstrukturen des Verkehrsstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts und sind darüber hinaus befähigt, auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch zu erfassen und zu einer praxisgerechten Lösung zu führen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung I (Verkehrsstrafrecht)
    • Vorlesung II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
    • Anwendungskurs I (Verkehrsstrafrecht)
    • Anwendungskurs II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    • In den Anwendungskursen: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
    • Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zwei spezielle Bereiche der Strafrechtspflege.

    Jugendstrafrecht:

    In diesem Bereich wird ein vertiefter Überblick über das Jugendgerichtsgesetz (JGG) und das Verhältnis von Jugendstrafrecht zum allgemeinen Strafrecht behandelt.

    Strafvollzugsrecht:

    Dieser Bereich befasst sich mit dem (Erwachsenen-)Strafvollzugsgesetz (StVollzG bzw. Landesstrafvollzugsgesetzen), selbstverständlich jeweils unter Berücksichtigung empirischer Befunde zur Durchführung des Vollzugs, zur Soziologie der Gefängnisgesellschaft und zum Bereich der Entlassung.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse im Bereich Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht. Sie sollen dadurch auf die berufliche Praxis vorbereitet werden, in der gerade diese speziellen Themen eine herausgehobene Rolle spielen. Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundstrukturen des Jugendstrafrechts und des Strafvollzugsrechts und sind darüber hinaus befähigt, auch komplexe Probleme dieser speziellen Bereiche juristisch zu erfassen und zu einer praxisgerechten Lösung zu führen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung I (Jugendstrafrecht)
    • Vorlesung II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
    • Anwendungskurs I (Jugendstrafrecht)
    • Anwendungskurs II (Ordnungswidrigkeitenrecht)
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    • In den Anwendungskursen: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
    • Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    In diesem Modul sollen Probleme der Judikative vertiefend untersucht werden. Das Modul bietet zunächst eine allgemeine Einführung in die Methoden und Ziele der gerichtlichen Kontrolltätigkeit, darauf aufbauend werden spezielle Probleme des Prozessrechts behandelt. Hier kommen z. B. Fragestellungen im Bereich der Verfassungs-, Verwaltungs- oder Fachgerichtsbarkeiten und des Rechtsmittelrechts in Betracht.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul erweitert und vertieft die in den Modulen des Pflichtfachbereichs erworbenen Kenntnisse zur Staatsgewalt Judikative. Es soll insbesondere das Verständnis für die Kontrollfunktion der Gerichte im Verhältnis der Staatsgewalten zueinander geschult werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Gerichtliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen
    • Vorlesung Vertiefung Prozessrecht
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Gerichtliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Vertiefung Prozessrecht) und Anwendungskurs jedes Sommersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul beschäftigt sich mit der Funktion von Regierung und Verwaltung im staatlichen System. Es analysiert zunächst staatliche Entscheidungsprozesse. Dies geschieht nicht nur unter rechtlichen Aspekten, sondern insbesondere auch unter Gesichtspunkten der Entscheidungssteuerung durch andere Faktoren wie zeitliche, sächliche und personelle Ressourcen. Auch andere Aspekte wie der Einfluss des Verfahrens auf die Entscheidungsfindung gehören zum Erkenntnisgegenstand. Darauf aufbauend behandelt das Modul besondere Entscheidungsfaktoren wie z. B. das Recht, die Organisation oder das Personal.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul erweitert und vertieft die im Rahmen der Module des Pflichtfachstudiums erworbenen Kenntnisse über die Regierung und Verwaltung. Es soll das Verständnis für die verschiedenen Entscheidungsfaktoren und ihr Zusammenspiel vermittelt werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Determinanten von Regierungsund Verwaltungsentscheidungen I
    • Vorlesung Determinanten von Regierungsund Verwaltungsentscheidungen II
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Determinanten von Regierungs- und Verwaltungsentscheidungen I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Determinanten von Regierungs- und Verwaltungsentscheidungen II) und Anwendungskurs jedes Sommersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Dieses Modul behandelt die verschiedenen Aspekte der Rechtsnormsetzung. Untersucht werden dabei Inhalts- und Verfahrensfragen der Normsetzung auf allen Ebenen. Untersuchungsgegenstand sind außerdem abstrakte Fragen wie beispielsweise die nach dem Wesen der Gesetzgebung. Auch die Frage, wer überhaupt Gesetzgeber ist und inwiefern z. B. das Bundesverfassungsgericht als Gesetzgeber auftritt, stellt sich. Zunächst beschäftigt sich das Modul mit grundsätzlichen Problemen der Rechtssetzung und geht dabei auf die rechtlichen und politischen Vorgaben ein. Darauf aufbauend wird auch die Normsetzung internationaler Organisationen und die der Europäischen Union thematisiert.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll die von den Studierenden in den Modulen des Pflichtfachstudiums bereits erworbenen Kenntnisse über die Normsetzung erweitern und vertiefen. Insbesondere soll Verständnis für die verschiedenen Normsetzungsprozesse und den Einfluss von Rechtsstaats- und Demokratieprinzip auf diese Verfahren vermittelt werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Normsetzungslehre
    • Vorlesung Normsetzung auf über- undinnerstaatlicher Ebene
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Normsetzungslehre) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Normsetzung auf über- und innerstaatlicher Ebene) und Anwendungskurs jedes Sommersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul beschäftigt sich mit den Grundlagen des Völkerrechts sowie seinen wesentlichen Spezialgebieten. Zunächst bietet es eine Einführung in die Besonderheiten des Völkerrechts als Rechtsgebiet und behandelt seine Akteure, Quellen und Handlungsformen, die wesentlichen Prinzipien des Friedensvölkerrechts, des Rechts des bewaffneten Konfliktes, der internationalen Streitbeilegung und der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit sowie klassische Teilgebiete wie etwa das Gesandtschaftsrecht. Hierauf aufbauend werden vor allem Fragen der Rechtsstellung der Einzelnen und der Raumordnung vertieft, wobei Schwerpunkte in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Entwicklung liegen.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll den Studierenden vertiefte Kenntnisse über die Völkerrechtsordnung vermitteln. Zugleich sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, völkerrechtliche Sachverhalte im Wege der Falllösung aufzuarbeiten und zu bewerten.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Völkerrecht I
    • Vorlesung Völkerrecht II
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Völkerrecht I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Völkerrecht II) und Anwendungskurs jedes Sommersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul vertieft Fragen des europäischen Gemeinschaftsrechts und des Rechts der Europäischen Union. Besonderes Augenmerk wird auf ausgewählte Fragen des materiellen Europarechts gelegt. Hierzu zählen u. a. die Grundfreiheiten des Binnenmarktes, der Gehalt der Unionsbürgerschaft, ausgewählte Gemeinschaftspolitiken, wie z. B. die Wettbewerbspolitik, und Fragen der Außenbeziehungen der Gemeinschaft.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen in dem Modul die europarechtlichen Kenntnisse, die sie im Modul "Europarecht" im Pflichtfachstudium erworben haben, erweitern und vertiefen. Sie sollen dazu befähigt werden, auch komplexe Fälle aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht zu einer Lösung zu führen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Europarecht I
    • Vorlesung Europarecht II
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Europarecht I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Europarecht II) und Anwendungskurs jedes Sommersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt den "Allgemeinen Teil" des Internationalen Privatrechts und dessen Grundbegriffe wie Qualifikation, Rück- und Weiterverweisung und ordre public. Ferner wird für die einzelnen Rechtsinstitute untersucht, anhand welcher Kriterien das anwendbare Recht zu ermitteln ist. Gegenstände sind neben dem internationalen Familien- und Erbrecht etwa das internationale Vertrags- und Sachenrecht sowie das Kollisionsrecht der außervertraglichen Schuldverhältnisse. Hinzu kommen Ausführungen zum internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht sowie eine Einführung in das Internationale Zivilverfahrensrecht. In Fallbesprechungen werden die Aspekte des Internationalen Zivilverfahrensrechts, des Allgemeinen und Besonderen Teils des Internationalen Privatrechts miteinander verknüpft.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen einen Einblick in jene rechtlichen Problematiken erhalten, die entstehen, wenn ein Sachverhalt Bezugspunkte zu mehreren Rechtsordnungen aufweist. Neben Kenntnissen des deutschen Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts (unter Einschluss europäischer Harmonisierungsbestrebungen) soll dabei auch die Akzeptanz divergierender ausländischer Rechtsfiguren gefördert und Wege zu deren Koordination mit dem deutschen Recht aufgezeigt werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Internationales Privatrecht I
    • Vorlesung Internationales Privatrecht II
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Internationales Privatrecht I) und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Internationales Privatrecht II) und Anwendungskurs jedes Sommersemester.

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul beginnt mit einer Einführung in die rechtsvergleichende Methode und lenkt den Blick auf die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Rechtsvereinheitlichung, die Rechtsangleichung sowie für die (supra-)nationale Gesetzgebung. Ferner wird ein Überblick über die bedeutenden Rechtstraditionen der Welt gegeben. Den Schwerpunkt bildet dabei ein Vergleich der europäischen Deliktsrechte. Darüber hinaus wird der Vergleich der europäischen Vertragsrechtsgestaltungen schwerpunktmäßig behandelt, wobei auch die verschiedenen Vorschläge und Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung, insbesondere das UN-Kaufrecht, einbezogen werden. Es werden in Fallübungen Sachverhalte aus dem Blickwinkel unterschiedlicher europäischer Rechtsordnungen bzw. in Kraft befindlichen oder vorgeschlagenen Einheitsrechts gelöst und deren Gemeinsamkeiten, Unterschiede sowie rechtshistorische Hintergründe auf der Suche nach einer "optimalen Lösung" analysiert.

    Qualifikationsziele:

    Die Auseinandersetzung mit anderen Rechtstraditionen und den von diesen entwickelten Lösungen für typische gesellschaftliche Konflikte soll den Horizont der Studierenden erweitern, gleichzeitig aber auch das Verständnis für die ihnen vertrauten heimischen Rechtsfiguren und Lösungskonstruktionen schärfen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung Rechtsvergleichung I
    • Vorlesung Rechtsvergleichung II
    • Anwendungskurs Rechtsvergleichung I
    • Anwendungskurs Rechtsvergleichung II
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung (Rechtsvergleichung I) mit Anwendungskurs und Seminar jedes Wintersemester, Vorlesung (Rechtsvergleichung II) mit Anwendungskurs jedes Sommersemester.

    Inhalte und Qualifikationsziele:

    Mit dem Universitätsrepetitorium (Unirep) bietet der Fachbereich Rechtswissenschaft den Studierenden einen den gesamten Pflichtfachstoff umfassenden Kurs zur gezielten Vorbereitung auf das Staatsexamen an. Ein kompletter Durchlauf dauert 44 Wochen (1 Studienjahr) und beginnt zur Vorlesungszeit des Wintersemesters. Ferien gibt es nur zu Weihnachten, Ostern sowie ab Mitte September vor Beginn des neuen Vollkurses.

    Die Lehrveranstaltungen finden montags bis mittwochs jeweils von 9 bis 13 Uhr in Hörsaal II statt.

    Das Angebot an Lehrveranstaltungen wird durch den Klausurenkurs ergänzt, in dem über die gesamte Dauer des Repetitoriums wöchentlich jeweils eine Klausur wird (insgesamt also 44 Klausuren).

    Die Klausuren werden samstags von 9 bis 14 Uhr (5 volle Zeitstunden) in den Hörsälen I und II geschrieben. Die Rückgabe- und Besprechungstermine finden donnerstags von 16 bis 18 Uhr in Hörsaal II statt.

    Das Unirep ist kostenlos. Das Angebot des Klausurenkurses steht jedoch nur Studierenden offen, die im Studiengang Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin eingeschrieben sind. Eine Anmeldung zum Unirep ist nicht erforderlich. Der Einstieg ist jederzeit möglich.

    Haben Sie noch Fragen? Wenn ja, dann zögern Sie bitte nicht, das Uni-Rep-Team zu kontaktieren. Die Kontaktadressen und weitere Informationen finden Sie unter: http://www.jura.fu-berlin.de/studium/unirep/index.html.

    Verteilung:Die Praktika des Basismoduls "Neurobiologie und Verhalten" werden in Campus Management angemeldet. Die ZUteilung erfolgt auf Grundlage der Anmeldung in Campus Management bis zum 3.5. durch die Studienorganisation Biologie.
    Bitte beachten Sie: Das Sprachlehrangebot "Arabisch" für die Allgemeine Berufsvorbereitung in Bachelor-Studiengängen finden Sie weiter unten auf der Seite unter der Überschrift ABV-Angebot.
    Die Grundmodule richten sich an Studierende mit geringen oder keinen Vorkenntnissen (bis Niveau B1 nach dem GER).
    Bitte beachten Sie: Das Sprachlehrangebot "Deutsch als Fremdsprache" für die Allgemeine Berufsvorbereitung in Bachelor-Studiengängen finden Sie weiter unten auf der Seite unter der Überschrift ABV-Angebot.
    Weitere Informationen zu Deutsch als Fremdsprache und den Deutsch-Prüfungen finden Sie unter Homepage der ZE Sprachenzentrum
    Nähere Informationen zu den Kursen finden Sie unter Homepage der ZE Sprachenzentrum (> Sprachangebot > Deutsch als Fremdsprache > studienbegleitende Sprachkurse > links)
    Für Studierende mit befristeter Immatrikulation, die im WiSe 2012/13 am Aufbaumodul 1 teilgenommen haben.
    Nähere Informationen zu den Kursen finden Sie unter Homepage der ZE Sprachenzentrum (> Sprachangebot > Deutsch als Fremdsprache >Sprachkurse für Programmstudierende).
    Für die Teilnahme an diesen Kursen ist die Ablegung des OnDaF-Einstufungstests erforderlich. Nähere Informationen zu Terminen, Einstufung und Kursanmeldung finden Sie unter der oben genannten Web-Adresse.
    Das Lehrangebot für Programmstudierende umfasst folgende Kurse:
    Zielniveau
    A 2.2 - Integrierter Sprachkurs - 12 SWS - 10 ECTS-Credits
    B 1.1 - Integrierter Sprachkurs - 8 SWS - 8 ECTS-Credits
    B 1.1 - Integrierter Sprachkurs - 6 SWS - 8 ECTS-Credits
    B 1.2 - Integrierter Sprachkurs - 4 SWS - 5 ECTS-Credits
    B 2.1 - Integrierter Sprachkurs - 4 SWS - 5 ECTS-Credits
    B 2.2 - Integrierter Sprachkurs - 4 SWS - 5 ECTS-Credits
    und siehe Programmübergreifende Kurse
    C 1 - siehe Programmübergreifende Kurse
    In der Regel werden in jedem Semester alle Kurse angeboten; bei den Kursen mit dem Zielniveau B 1.1 bis B 2.2 gibt es Parallelkurse.
    Nähere Informationen zu den Kursen finden Sie unter Homepage der ZE Sprachenzentrum (> Sprachangebot > Deutsch als Fremdsprache > studienbegleitende Sprachkurse > links)
    Teilnahme nach Anmeldung
    Anmeldung über das Anmeldeverfahren der ZE Sprachenzentrum. Nähere Informationen unter Anmeldeverfahren
    Bitte beachten Sie: Das Sprachlehrangebot "Englisch" für die Allgemeine Berufsvorbereitung in Bachelor-Studiengängen finden Sie weiter unten auf der Seite unter der Überschrift ABV-Angebot.
    Bitte beachten Sie: Das Sprachlehrangebot "Französisch" für die Allgemeine Berufsvorbereitung in Bachelor-Studiengängen finden Sie weiter unten auf der Seite unter der Überschrift ABV-Angebot.
    Die Grundmodule richten sich an Studierende mit geringen oder keinen Vorkenntnissen (bis Niveau B1 nach dem GER); die Basismodule an Studierenden mit höheren Kenntnissen (bis Niveau B2 nach dem GER).
    Eine Übersicht über die Sprachpraxis in den Bachelorstudiengängen finden Sie unter Homepage der ZE Sprachenzentrum
    Spracherwerb in der Bachelorausbildung Französische Philologie
    Eingangsvoraussetzung: Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Zur Feststellung des Niveaus findet eine obligatorische Zulassungsprüfung statt.

    Kernfach 90 LP: Die Sprachausbildung besteht aus 4 Modulen (Aufbaumodule 1-3, und 1 Vertiefungsmodul, je 4 SWS und 6 LP); Qualifikationsziel Niveau C1.1 (GER).

    Modulpaket 60 und 30 LP: Die Sprachausbildung besteht aus 3 Modulen (Aufbaumodule 1-3 je 4 SWS und 6 LP); Qualifikationsziel Niveau B 2.2. bis C.1.1 (GER).
    Beachten Sie bitte die neuen Modulbezeichnungen:
    1. ein Aufbaumodul (bis Niveau B2 nach dem GER) entspricht in der neuen Studienordnung dem Basismodul in der alten Studienordnung (vor 2012 verabschiedet)
    2. das Vertiefungsmodul (ab Niveau C1 nach dem GER) entspricht dem Aufbaumodul in der vorigen Studien- und Prüfungsordnung (vor 2012 verabschiedet)
    Beachten Sie bitte die neue Modulbezeichnung:
    1. das Vertiefungsmodul (ab Niveau C1 nach dem GER) entspricht dem Aufbaumodul in der vorigen Studien- und Prüfungsordnung (vor 2012 verabschiedet)
    Bitte beachten Sie: Das Sprachlehrangebot "Italienisch" für die Allgemeine Berufsvorbereitung in Bachelor-Studiengängen finden Sie weiter unten auf der Seite unter der Überschrift ABV-Angebot.
    Die Grundmodule richten sich an Studierende mit geringen oder keinen Vorkenntnissen (bis Niveau B1 nach dem GER); die Basismodule an Studierenden mit höheren Kenntnissen (bis Niveau B2 nach dem GER).
    Beachten Sie bitte die neuen Modulbezeichnungen:
    1. ein Aufbaumodul (bis Niveau B2 nach dem GER) entspricht in der neuen Studienordnung dem Basismodul in der alten Studienordnung (vor 2012 verabschiedet)
    2. das Vertiefungsmodul (ab Niveau C1 nach dem GER) entspricht dem Aufbaumodul in der vorigen Studien- und Prüfungsordnung (vor 2012 verabschiedet)
    Beachten Sie bitte die neuen Modulbezeichnungen:
    1. ein Aufbaumodul (bis Niveau B2 nach dem GER) entspricht in der neuen Studienordnung dem Basismodul in der alten Studienordnung (vor 2012 verabschiedet)
    2. die Grundmodule richten sich an Studierende mit geringen oder keinen Vorkenntnissen (bis Niveau B1 nach dem GER)
    Beachten Sie bitte die neue Modulbezeichnung:
    1. das Vertiefungsmodul (ab Niveau C1 nach dem GER) entspricht dem Aufbaumodul in der vorigen Studien- und Prüfungsordnung (vor 2012 verabschiedet)
    Bitte beachten Sie: Das Sprachlehrangebot "Portugiesisch" für die Allgemeine Berufsvorbereitung in Bachelor-Studiengängen finden Sie weiter unten auf der Seite unter der Überschrift ABV-Angebot.
    Die Grundmodule richten sich an Studierende mit geringen oder keinen Vorkenntnissen (bis Niveau B1 nach dem GER); die Basismodule an Studierenden mit höheren Kenntnissen (bis Niveau B2 nach dem GER).
    Beachten Sie bitte die neuen Modulbezeichnungen:
    1. ein Aufbaumodul (bis Niveau B2 nach dem GER) entspricht in der neuen Studienordnung dem Basismodul in der alten Studienordnung (vor 2012 verabschiedet)
    2. die Grundmodule richten sich an Studierende mit geringen oder keinen Vorkenntnissen (bis Niveau B1 nach dem GER)
    Bitte beachten Sie: Das Sprachlehrangebot "Russisch" für die Allgemeine Berufsvorbereitung in Bachelor-Studiengängen finden Sie weiter unten auf der Seite unter der Überschrift ABV-Angebot.
    Die Grundmodule richten sich an Studierende mit geringen oder keinen Vorkenntnissen (bis Niveau B1 nach dem GER).
    Die Lehrveranstaltungen Russisch für den Masterstudiengang Osteuropastudien sind identisch mit den Lehrveranstaltungen Russisch im Rahmen der Allgemeinen Berufsvorbereitung.
    Bitte beachten Sie: Das Sprachlehrangebot "Spanisch" für die Allgemeine Berufsvorbereitung in Bachelor-Studiengängen finden Sie weiter unten auf der Seite unter der Überschrift ABV-Angebot.
    Die Grundmodule richten sich an Studierende mit geringen oder keinen Vorkenntnissen (bis Niveau B1 nach dem GER); die Basismodule an Studierenden mit höheren Kenntnissen (bis Niveau B2 nach dem GER).
    Außer den im Folgenden angeführten Lehrveranstaltungen wird vom Instituto Cervantes in Zusammenarbeit mit dem Sprachenzentrum eine große Zahl von Spanischkursen speziell für Bachelorstudierende der Freien Universität angeboten, denen diese Kurse auf die Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) angerechnet werden (10 LP für Modul 1+2).
    Termine der ABV Kurse am Instituto Cervantes im Sommersemester 2013 siehe: Instituto Cervantes
    Beachten Sie bitte die neuen Modulbezeichnungen:
    1. ein Aufbaumodul (bis Niveau B2 nach dem GER) entspricht in der neuen Studienordnung dem Basismodul in der alten Studienordnung (vor 2012 verabschiedet)
    2. das Vertiefungsmodul (ab Niveau C1 nach dem GER) entspricht dem Aufbaumodul in der vorigen Studien- und Prüfungsordnung (vor 2012 verabschiedet)
    Beachten Sie bitte die neuen Modulbezeichnungen:
    1. ein Aufbaumodul (bis Niveau B2 nach dem GER) entspricht in der neuen Studienordnung dem Basismodul in der alten Studienordnung (vor 2012 verabschiedet)
    2. die Grundmodule richten sich an Studierende mit geringen oder keinen Vorkenntnissen (bis Niveau B1 nach dem GER)
    Beachten Sie bitte die neue Modulbezeichnung:
    1. das Vertiefungsmodul (ab Niveau C1 nach dem GER) entspricht dem Aufbaumodul in der vorigen Studien- und Prüfungsordnung (vor 2012 verabschiedet)

    Einführungsveranstaltung für alle Sprachen


    Montag, 15.04.2013, 18-20 Uhr, HS 1a

    Sprechstunde:


    durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
    Informationen unter http://www.fu-berlin.de/sprachenzentrum/slz/lernberatung/

    Einführungsveranstaltung für alle Sprachen


    Montag, 15.04.2013, 18-20 Uhr, HS 1a

    Sprechstunde:


    durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
    Informationen unter http://www.fu-berlin.de/sprachenzentrum/slz/lernberatung/

    Einführungsveranstaltung für alle Sprachen


    Montag, 15.04.2013, 18-20 Uhr, HS 1a

    Sprechstunde:


    durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
    Informationen unter http://www.fu-berlin.de/sprachenzentrum/slz/lernberatung/

    Einführungsveranstaltung für alle Sprachen


    Montag, 15.04.2013, 18-20 Uhr, HS 1a

    Sprechstunde:


    durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
    Informationen unter http://www.fu-berlin.de/sprachenzentrum/slz/lernberatung/

    Einführungsveranstaltung für alle Sprachen


    Montag, 15.04.2013, 18-20 Uhr, HS 1a

    Sprechstunde:


    durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
    Informationen unter http://www.fu-berlin.de/sprachenzentrum/slz/lernberatung/

    Einführungsveranstaltung für alle Sprachen


    Montag, 15.04.2013, 18-20 Uhr, HS 1a

    Sprechstunde:


    durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
    Informationen unter http://www.fu-berlin.de/sprachenzentrum/slz/lernberatung/

    Einführungsveranstaltung für alle Sprachen


    Montag, 15.04.2013, 18-20 Uhr, HS 1a

    Sprechstunde:


    durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
    Informationen unter http://www.fu-berlin.de/sprachenzentrum/slz/lernberatung/

    Einführungsveranstaltung für alle Sprachen


    Montag, 15.04.2013, 18-20 Uhr, HS 1a

    Sprechstunde:


    durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
    Informationen unter http://www.fu-berlin.de/sprachenzentrum/slz/lernberatung/

    Einführungsveranstaltung für alle Sprachen


    Montag, 15.04.2013, 18-20 Uhr, HS 1a

    Sprechstunde:


    durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
    Informationen unter http://www.fu-berlin.de/sprachenzentrum/slz/lernberatung/
    Die Grundmodule richten sich an Studierende mit geringen oder keinen Vorkenntnissen (bis Niveau B1 nach dem GER).

    Einführungsveranstaltung für alle Sprachen


    Montag, 15.04.2013, 18-20 Uhr, HS 1a

    Sprechstunde:


    durchgehend während des Semesters bei der Lernberatung im Selbstlernzentrum KL 26/222c
    Informationen unter http://www.fu-berlin.de/sprachenzentrum/slz/lernberatung/
    Bitte beachten Sie: Das Sprachlehrangebot "Türkisch" für die Allgemeine Berufsvorbereitung in Bachelor-Studiengängen finden Sie weiter unten auf der Seite unter der Überschrift ABV-Angebot.

    BA-Beauftragter:
    Prof. Dr. Dr. h.c. Mechthild Leutner (Kontakt)

    Allgemeine Semestervorbesprechung: 8. April, 14 Uhr,
    Ort: Ehrenbergstr. 26-28, Raum 009.

    Das Modul wird an einer japanischen Partneruniversität in Japan durchgeführt.
    Die BA-Beauftragte ist Frau Dr. Barbara Geilhorn

    Im Sommersemester finden keine Einführungsveranstaltungen statt.

    Für alle Quereinsteiger und Studienplatzwechsler sowie alle Japanrückkehrer findet in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum vor Semesterbeginn am 3. April, 15.00 - 17.00 Uhr ein Einstufungstest für Japanisch statt! Ort: Sprachenzentrum, Rost-/Silberlaube, Habelschwerdter Allee 45, Raum wird noch bekanntgegeben .

    Im Sommersemester finden keine Einführungsveranstaltungen statt.
    Im Sommersemester finden keine Einführungsveranstaltungen statt.
    Im Sommersemester finden keine Einführungsveranstaltungen statt.
    Das Modul (bestehend aus 3 Lehrveranstaltungen) wird an einer japanischen Partneruniversität in Japan durchgeführt.
    Im Sommersemester finden keine Einführungsveranstaltungen statt.

    Allgemeine Semestervorbesprechung:
    8. April, 14 Uhr, Ort: Ehrenbergstr. 26-28, Raum 009.
    Wählen Sie ein Modul aus einem anderen Masterstudiengang im Umfang von 10 Leistungspunkten. Bitte sprechen Sie vorher mit dem/der DozentIn der Lehrveranstaltung bzw. dem/der Modulverantwortlichen des Moduls, ggf. mit dem anderen Fachbereich, ob eine Teilnahme möglich ist. Sprechen Sie auch vorab mit dem Master-Beauftragten der Geschichtswissenschaft.
    Anstelle des Moduls 'Transepochaler Vergleich' kann auch ein Vertiefungsmodul (des Masters Geschichte) außerhalb des eigenen Profilbereiches belegt werden. Das hierfür gewählte Modul kann nicht über Campus Management verwaltet werden. Die erbrachte Leistung wird für dieses Modul angerechnet. Bitte wenden Sie sich für die Anrechnung an den Master-Beauftragten der Geschichtswissenschaft.
    Die empfohlenen Module für diesen Bereich entnehmen Sie der Studien- und Prüfungsordnung Ihres Masterstudienganges. Grundsätzlich werden sie nicht über das Campus Management verwaltet. Hier erhalten Sie weitere Informationen

    MA-Beauftragte:
    Prof. Dr. Verena Blechinger-Talcott (siehe Homepage)

    Studienfachberatung

    BA- und MA-Beauftragte:
    Univ.-Prof. Dr. Giulio Busi und Univ.-Prof. Dr. Tal Ilan (siehe Homepage)

    Studienfachberatung

    Beauftragte:
    Anja Middelbeck-Varwick (Kontakt)

    Einzelberatung: nach Vereinbarung

    Siehe Aushang im Seminar für Katholische Theologie, Schwendenerstr. 31, 14195 Berlin;

    Rückfragen: Telefonnummer:838-54074 und 838-54225

    Studienfachberatung

    BA-Beauftragter:
    Univ.-Prof. Dr. Michael Bongardt (Kontakt)

    Einzelberatung in der Vorlesungszeit:
    Nizar Romdhane, M.A. (Telefonnummer:838-53774), Do 11.00-13.00

    Studienfachberatung

    BA- und MA-Beauftragter:
    Dr. Mario Bührmann (Kontakt)

    Vertretung: Univ.-Prof. Dr. Renate Schlesier

    siehe Lehrangebot der Dahlem Research School
    Ausgelaufen:Das Modul wird in dieser Form nicht mehr angeboten. Studierende, die dies Modul noch nicht belegt haben, werden dringend gebeten, sich bis zum 19.3.13 bei der Studienorganisation Biologie zu melden.
    Ausgelaufen:Das Modul wird in dieser Form nicht mehr angeboten. Studierende, die dies Modul noch nicht belegt haben, werden dringend gebeten, sich bis zum 19.3.13 bei der Studienorganisation Biologie zu melden.
    Ausgelaufen:Das Modul wird in dieser Form nicht mehr angeboten. Studierende, die dies Modul noch nicht belegt haben, werden dringend gebeten, sich bis zum 19.3.13 bei der Studienorganisation Biologie zu melden.
    Ausgelaufen:Das Modul wird in dieser Form nicht mehr angeboten. Studierende, die dies Modul noch nicht belegt haben, werden dringend gebeten, sich bis zum 19.3.13 bei der Studienorganisation Biologie zu melden.
    Ausgelaufen:Das Modul wird in dieser Form nicht mehr angeboten. Studierende, die dies Modul noch nicht belegt haben, werden dringend gebeten, sich bis zum 19.3.13 bei der Studienorganisation Biologie zu melden.
    Fortbildungsveranstaltung für Bachelorstudierende:
    Vorlesung zur Grenzschichtmeteorologie, Dr. Frank Beyrich (Observatorium Lindenberg), 4.4.2013, 9.00-13.00, Hörsaal Neubau. Speziell geeignet für Bachelorstudierende im 3., 4. und 5. Fachsemester.

    Die Einführungsveranstaltungen finden für alle Studiengänge des Seminars für Katholische ausschließlich zu Beginn des Wintersemesters statt.

    Einzelberatungstermine können vereinbart werden. Kontaktdaten siehe Homepage des Seminars.

    Ein Kolloquium zur Diskussion von Abschlussarbeiten (MA, Mag., Promotion) findet ab dem 18. April donnerstags von 16:00 - 18:00 Uhr in der Otto-von-Simson-Straße 7 unter Leitung von Prof. Dr. Johanna Fabricius statt. Die Teilnahme wird empfohlen.

    Studienfachberatung

    studentische Studienfachberatung:
    Sarah Walter (Kontakt)

    BA-Beauftragte:
    Prof. Dr. Ernst Baltrusch (Kontakt) und Prof. Dr. Uwe Puschner (Kontakt)

    BA- und MA-Beauftragter Lehramt:
    Prof. Dr. Martin Lücke (Kontakt)

    MA-Beauftragter:
    Prof. Dr. Stefan Esders (Kontakt)



    Studienfachberatung BA

    BA-Beauftragte Ägyptologie:
    Prof. Dr. Joanne Rowland (Kontakt)

    BA-Beauftragte Altorientalistik:
    Prof. Dr. Eva Cancik-Kirschbaum (Kontakt)

    BA-Beauftragte Klassische Archäologie:
    Prof. Dr. Johanna Fabricius (Kontakt)

    BA-Beauftragter Prähistorische Archäologie:
    Dr. Daniel Peters (Kontakt)

    BA-Beauftragter Vorderasiatische Archäologie:
    Prof. Dr. Dominik Bonatz (Kontakt)

    Studienfachberatung MA

    MA-Beauftragter Ägyptologie:
    Prof. Dr. Jochem Kahl (Kontakt)

    MA-Beauftragte Altorientalistik:
    Prof. Dr. Eva Cancik-Kirschbaum (Kontakt)

    MA-Beauftragte Klassische Archäologie:
    Prof. Dr. Johanna Fabricius (Kontakt)

    MA-Beauftragter Prähistorische Archäologie:
    Prof. Dr. Wolfram Schier (Kontakt)

    MA-Beauftragter Vorderasiatische Archäologie:
    Prof. Dr. Dominik Bonatz (Kontakt)

    Studienfachberatung BA

    BA-Beauftragte Japanologie:
    Dr. Barbara Geilhorn (Kontakt)

    BA-Beauftragter Koreastudien:
    Dr. Holmer Brochlos (Kontakt)

    BA-Beauftragte Chinastudien:
    Prof. Dr. Dr. h.c. Mechthild Leutner (Kontakt)

    BA-Beauftragter Islamwissenschaft:
    Christian Saßmannshausen (Kontakt)

    BA-Beauftragter Semitistik:
    Hatem Elliesie (Kontakt)

    BA-Beauftragter Arabistik:
    Hans Peter Pökel (Kontakt)

    BA-Beauftragter Iranistik:
    Dr. Götz König (Kontakt)

    BA-Beauftragte Turkologie:
    Réka Stüber (Kontakt)

    Studienfachberatung MA

    MA-Beauftragte Japanologie:
    Prof. Dr. Verena Blechinger-Talcott (Kontakt)

    MA-Beauftragte Koreastudien:
    Prof. Dr. Eun-Jeung Lee (Kontakt)

    MA-Beauftragte Chinastudien:
    Prof. Dr. Dr. h.c. Mechthild Leutner (Kontakt)

    MA-Beauftragte Islamwissenschaft:
    Prof. Dr. Schirin Amir-Moazami (Kontakt)

    MA-Beauftragte Arabistik:
    Prof. Dr. Regula Forster (Kontakt)

    MA-Beauftragte Iranistik:
    Prof. Dr. Maria Macuch (Kontakt)

    MA-Beauftragter Turkologie:
    Prof. Dr. Claus Schönig (Kontakt)

    Achtung: Die Affinen Module des alten Monobachelorstudiengang können im neuen Monobachelorstudiengang als Module des Bereichs Fachnahes ABV angerechnet werden. Sie finden diese, wenn Sie in den Bachelorstudiengang 2006 gehen unter dem Bereich Affiner Bereich. Die Verteilung dieser Module erfolgt wenn nicht anders angegeben bei der Vorbesprechung oder am ersten Kurstag durch die Dozenten.
    Studienfachberatung

    Betriebswirtschaftslehre
    Allgemeine Fragen / Diplom
    Univ.-Prof. Dr. Natalia Kliewer
    Garystr. 21, Raum 217
    14195 Berlin
    E-Mail: natalia.kliewer@fu-berlin.de
    Telefon: +49 (0)30 838-555 09
    Fax: +49 (0)30 838-520 27
    Sprechzeiten: Zu den Sprechzeiten

    Bachelor
    Univ.-Prof. Dr. Thomas Mellewigt (Studiengangskoordinator)
    Garystraße 21 (Raum 206)
    14195 Berlin
    E-Mail: ls-mellewigt@wiwiss.fu-berlin.de
    Telefon: +49 (0)30 838-528 49
    Fax: +49 (0)30 838-527 83
    Sprechzeiten: Zu den Sprechzeiten

    Master of Science in Management & Marketing
    Univ.-Prof. Dr. Georg Schreyögg (Studiengangskoordinator)
    Garystraße 21 (Raum 219)
    14195 Berlin
    E-Mail: info@fu-schreyoegg.de
    Telefon: +49 (0)30 838-527 80
    Fax: +49 (0)30 838-545 59
    Sprechzeiten: Dienstag, 11-12 Uhr

    Master of Science in Finance, Accounting, Taxation & Supplements (FACTS)
    Univ.-Prof. Dr. Klaus Ruhnke (Studiengangskoordinator)
    Boltzmannstr. 20 (Raum 231)
    14195 Berlin
    E-Mail: ls-ruhnke@wiwiss.fu-berlin.de
    Telefon: +49 (0)30 838-566 82
    Fax: +49 (0)30 838-514 06
    Sprechzeiten: Zu den Sprechzeiten

    Volkswirtschaftslehre
    Diplom / Bachelor
    Univ.-Prof. Dr. Helmut Bester
    Boltzmannstr. 20 (Raum 241)
    14195 Berlin
    E-Mail: hbester@wiwiss.fu-berlin.de
    Telefon: +49 (0)30 838-552 57
    Fax: +49 (0)30 838-541 42
    Sprechzeiten: Zu den Sprechzeiten

    Master of Science in Economics
    Univ.-Prof. Dr. Viktor Steiner
    Boltzmannstr. 20
    14195 Berlin
    E-Mail: viktor.steiner@fu-berlin.de
    Telefon: +49 (0)30 838-543 71
    Fax: +49 (0)30 838-548 73
    Sprechzeiten: Zu den Sprechzeiten

    Master of Science in Public Economics
    Univ.-Prof. Dr. Ronnie Schöb
    Boltzmannstr. 20 (Raum 211a)
    14195 Berlin
    E-Mail: ls-schoeb@wiwiss.fu-berlin.de
    Telefon: +49 (0)30 838-512 44
    Fax: +49 (0)30 838-512 45
    Sprechzeiten: Zu den Sprechzeiten

    Master of Science in Statistics (in Kooperation mit der HU, TU und der Charité)
    Univ.-Prof. Dr. Ulrich Rendtel
    Garystr. 21 (Raum 322)
    14195 Berlin
    E-Mail: ulrich.rendtel@fu-berlin.de
    Telefon: +49 (0)30 838-542 05
    Fax: +49 (0)30 838-566 29
    Sprechzeiten: Zu den Sprechzeiten

    Credit Points nach dem EUROPEAN CREDIT TRANSFER SYSTEM (ECTS)

    ( Erläuterungen zu den Credit Points s. http://www.fu-berlin.de/studium/ects/ )

    Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaft hat zur Vergabe von ECTS- Credit Points (cr) folgenden Beschluss gefasst:
    Für jede Prüfung in den Bachelor- und Masterstudiengängen entspricht die Zahl der ECTS Credit Points den in den Prüfungsordnungen angegebenen Leistungspunkten. Falls eine Lehrveranstaltung sowohl im Diplom- wie auch im Bachelor- oder Masterstudiengang angeboten wird, entspricht die Zahl der ECTS Credit Points den Leistungspunkten nach der Bachelor- bzw. Masterordnung.

    ECTS-grades

    Leistungsnachweise werden mit den Noten 1-5 bewertet, wobei die Note 5 als ungenügend zählt. Die Noten 1-4 können zur differenzierteren Bewertung einer Leistung um 0,3 Punkte erhöht oder erniedrigt werden. Dabei ist die beste Note 1,0; die geringste Note, die noch als ausreichend gilt, ist 4,0.

    Bei Fragen steht unser "International Office" zur Verfügung.

    Bitte beachten Sie:

    In den Bachelor- und Masterstudiengängen sowie in den Modul- und ABV-Angeboten sind im Campus-Management-System neben den Modulanmeldungen auch die Anmeldungen zu den Lehrveranstaltungen vollständig (soweit das Lehrangebot besteht) vorzunehmen, auch wenn diese gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung nicht teilnahmepflichtig sind.

    Informationen hierzu sind unter der URL http://www.wiwiss.fu-berlin.de/studium-lehre/service/campus_management/ zu finden.

    Bitte beachten Sie:

    In den Bachelor- und Masterstudiengängen sowie in den Modul- und ABV-Angeboten sind im Campus-Management-System neben den Modulanmeldungen auch die Anmeldungen zu den Lehrveranstaltungen vollständig (soweit das Lehrangebot besteht) vorzunehmen, auch wenn diese gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung nicht teilnahmepflichtig sind.

    Informationen hierzu sind unter der URL http://www.wiwiss.fu-berlin.de/studium-lehre/service/campus_management/ zu finden.

    Bitte beachten Sie:

    In den Bachelor- und Masterstudiengängen sowie in den Modul- und ABV-Angeboten sind im Campus-Management-System neben den Modulanmeldungen auch die Anmeldungen zu den Lehrveranstaltungen vollständig (soweit das Lehrangebot besteht) vorzunehmen, auch wenn diese gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung nicht teilnahmepflichtig sind.

    Informationen hierzu sind unter der URL http://www.wiwiss.fu-berlin.de/studium-lehre/service/campus_management/ zu finden.

    Achtung! Diplom - Magister - Wahlfach Grundstudium Im WS 2008/2009 wurden die Grundstudiumsklausuren für die auslaufenden Studiengänge letztmalig angeboten. Sollten Sie Ihr Grundstudium noch nicht abgeschlossen haben, können Sie nur noch an den gemäß Äquivalenzliste übereinstimmenden Klausuren teilnehmen. Die Anmeldung zu den äquivalenten Grundstudiumsklausuren erfolgt mit den üblichen Formularen.
    Achtung! Diplom - Magister - Wahlfach Hauptstudium Aus organisatorischen Gründen werden im Falle von äquivalenten Veranstaltungen die entsprechenden Bachelor- und Mastervorlesungen angezeigt und nicht mehr die Diplomveranstaltungen (siehe auch Liste der CPS-Veranstaltungen und Äquivalenzliste ). Die Anmeldung zu den äquivalenten Klausuren erfolgt mit den üblichen Formularen.
    Bitte beachten Sie:

    In den Bachelor- und Masterstudiengängen sowie in den Modul- und ABV-Angeboten sind im Campus-Management-System neben den Modulanmeldungen auch die Anmeldungen zu den Lehrveranstaltungen vollständig (soweit das Lehrangebot besteht) vorzunehmen, auch wenn diese gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung nicht teilnahmepflichtig sind.

    Informationen hierzu sind unter der URL http://www.wiwiss.fu-berlin.de/studium-lehre/service/campus_management/ zu finden.

    Das neue Masterprogramm Statistik wird in Kooperation von der Humboldt-Universität zu Berlin, der Freien Universität Berlin, der Technischen Universität Berlin und der Charité-Universitätsmedizin Berlin durchgeführt und richtet sich an AbsolventInnen eines Erststudiums (Bachelor oder Diplom) in einem quantitativen Fach.

    Weitere Informationen hier.

    Einführungsveranstaltungen, Stundenpläne

    Zu Semesterbeginn finden für alle Semester Einführungsveranstaltungen statt, an denen die Teilnahme Pflicht ist. Die Termine dieser Veranstaltungen werden in der letzten Woche des Vorsemesters im Institut für Pharmazie ausgehängt und sind dann auch auf der Homepage des Instituts (Homepage des Instituts für Pharmazie der FUB),->Studium & Lehre -> Stundenpläne... zu finden. Genaue Zeitpläne für die Veranstaltungen der einzelnen Semester werden zum Zeitpunkt der Einführungsveranstaltungen im Institut ausgehängt und sind dann auch auf der Homepage des Instituts zu finden. Nähere Informationen stehen teilweise auch auf den Homepages der einzelnen Dozenten.

    Zeichenerklärung:

    Praktikum / Seminar = Praktikum, das gemäß Approbationsordung für Apotheker i. d. Fassung v. 4.12.2000 20% Seminar beinhaltet.
    Liebe Studierende! Im Vorlesungsverzeichnis können Änderungen bzw. Ergänzungen bis zum Anfang der Vorlesungszeit vorgenommen werden. Wir empfehlen Ihnen, die Termin- sowie Raumangaben zu Ihren Lehrveranstaltungen kurz vor dem Vorlesungsbeginn noch ein Mal zu überprüfen.

    Ihr Studien- und Prüfungsbüro

    ! Achtung !
    Masterstudierende der Geologischen Wissenschaften
    Informationsveranstaltung zum Thema
    Buchung von Lehrveranstaltungen im SLcM (Student Lifecycle Management)
    am 2. April 2013 um 10.00 Uhr im großen Hörsaal C011, Haus C, Campus Lankwitz, Malteserstr. 74-100
    Diese Veranstaltung ist ausdrücklich nur für Studierende des MSc Geologische Wissenschaften.
    Sobald die entsprechenden Buchungsmöglichkeiten für BSc Studierende gegeben sind, wird dafür eine Informationsveranstaltung stattfinden (voraussichtlich zum Beginn des WS 2013/14).

    Achtung: Beginn aller Seminare erst in der 2. Semesterwoche!


    Für die Seminare des Moduls Empirisch-experimentelles Praktikum können Sie sich nicht über Campus anmelden. Bitte kommen Sie unbedingt zur Einführungsveranstaltung am 11.04.2013 von 10-12 in Raum L 113 (Seminarzentrum). Dort stellen die Dozenten die Inhalte ihres jeweiligen Seminars vor. Sie haben dann vor Ort die Möglichkeit, Fragen zu stellen und können sich in die Liste für das von Ihnen gewählte Seminar eintragen. Durch das Prüfungsbüro werden Sie bei Campus angemeldet.
    Das Modul (bestehend aus 1 Sprachkurs im Umfang von 10 SWS) wird an einer koreanischen Partnereinrichtung in Korea durchgeführt.
    Das Modul (bestehend aus 1 Sprachkurs im Umfang von 10 SWS) wird an einer koreanischen Partnereinrichtung in Korea durchgeführt.
    Das Modul (bestehend aus 3 Lehrveranstaltungen im Umfang von je 2 SWS) wird an einer koreanischen Partnereinrichtung in Korea durchgeführt.
    Regelungen

    Der Akademische Senat der Freien Universität Berlin hat beschlossen, dass im Studienbereich "Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV)" aller Bachelor-Studiengänge der FU 30 Leistungspunkte erworben werden müssen. Bachelor-Studierende können dabei im Wahlbereich "Informations- und Medienkompetenz" maximal 3 Module besuchen und nach erfolgreicher Teilnahme maximal 15 Leistungspunkte erwerben. Die entsprechende Studien- und Prüfungsordnung und weitere Informationen finden Sie unter: www.fu-berlin.de/abv
    Pro Modul kann jeweils nur eine Lehrveranstaltung besucht werden. Beispiel: Modul A, Lehrveranstaltung 1 und Modul A Lehrveranstaltung 2 enthalten jeweils u.a. den Kurs "PowerPoint". Es kann daher nur eine Lehrveranstaltung (Kombination) des gleichen Moduls belegt werden.
    Für Bachelor-Studierende mit Lehramtsoption gelten andere Regelungen: Sie belegen Module zu den Lehramtsbezogenen Berufswissenschaften an den Fachbereichen ihrer Kernfächer und können daher keine Leistungspunkte im Angebot von ZEDAT und UB erwerben. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Prüfungsbüro.

    Anmeldeverfahren

    Die Anmeldung erfolgt persönlich in folgenden Zeiträumen:

    Anmeldezeitraum I: 25.03.2013 bis 05.04.2013
    Anmeldezeitraum II: 08.07.2013 bis 12.07.2013

    Mo-Do 10.00-17.00 Uhr, Fr 10.00-15.00 Uhr in der Silberlaube der FU, Habelschwerdter Allee 45, Raum JK 27/122f.

    Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu unseren Modulen finden Sie hier:

    www.zedat.fu-berlin.de/FAQ


    S45100 Bachelor-Informationsveranstaltung:

    Module zur Informations- und Medienkompetenz für die ABV

    Termin: Montag, 25.03.2013 09.00-10.00 Uhr
    Ort: Silberlaube, Raum Blizzard (J 25/10)
    Dozentin: Dr. Touati, Jasmin
    Zielgruppe: Studierende in Bachelor-Studiengängen der FU

    Hinweise:
    ZEDAT und Universitätsbibliothek bieten gemeinsam Bachelor-Module im Wahlbereich "Informations- und Medienkompetenz" für die Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) an. Zu diesen Angeboten sind nur Studierende in Bachelor-Studiengängen der FU zugelassen. In der Veranstaltung werden die Modul-Angebote für das Sommersemester 2013 vorgestellt, Hinweise zum Anmeldeverfahren und organisatorischen Details gegeben sowie Fragen beantwortet. Im Anschluss an die Veranstaltung können Sie sich vor Ort zu den Modulen anmelden. Weitere Informationen finden Sie unter: www.zedat.fu-berlin.de/Schulung/ABV-Module
    Im Sommersemester 2013 werden aus studienorganisatorischen Gründen nur zwei Seminare "Ausgewählte Konzepte (Seminar C)" angeboten. Die zwei weiteren Seminare zum Abschluss des Moduls werden im Wintersemester 2013/2014 angeboten.

    BAföG-Beauftragte Biochemie

    Prof. Dr. Petra Knaus, Tel.: 838-52935,
    E-Mail: knaus@chemie.fu-berlin.de
    Thielallee 63, Raum 202a

    BAföG-Beauftragte Chemie

    Prof. Dr. Ulrich Abram, Tel.: 838-54002,
    E-Mail: abram@chemie.fu-berlin.de
    Fabeckstr. 34-36, Raum 101d http://www.bcp.fu-berlin.de/chemie/ac/agabram/abram/bafoeg/index.html

    Prof. Dr. Nora Kulack, Tel.: 838-54697,
    E-Mail: nora.graf@chemie.fu-berlin.de
    Fabeckstr. 34-36, Raum V105

    Vergabe der Praktikumsplätze ("Tombola")

    Zeit: 08.04.2013, 9:00,,

    Ort: Hs Biochemie (Lise-Meitner-Hörsaal), Thielallee 63


    Die Platzvegabe findet gemeinsam für alle Studierenden der Biochemie (Master - und Diplom Hauptstudium) statt.

    Einzelberatung Biochemie

    Prof. Dr. Petra Knaus, Tel.: 838-52935,
    E-Mail: knaus@chemie.fu-berlin.de
    Do 12.00-13.00 Uhr nach vorheriger Anmeldung - Thielallee 63, Raum 202a

    Einzelberatung Chemie

    Für Studierende mit Studienziel Bachelor/Master Chemie:
    Das Beraterteam ist zu erreichen unter der gemeinsamen E-Mail: http://www.chemie.fu-berlin.de/bm/mail/
    Fachgebiet Anorganische Chemie:
    Dr. Johann Spandl, Tel.: 838-52405, nach Vereinbarung, Fabeckstr. 34-36, Raum F 06
    Fachgebiet Organische Chemie:
    Dr. Thomas Lehmann, Tel.: 838-55398, nach Vereinbarung, Takustr. 3, Raum 31.02
    Fachgebiet Physikalische Chemie:
    Dr. Roman Flesch, Tel.: 838-54570, nach Vereinbarung, Takustr. 3, Raum 25.11

    Für Studierende mit Studienziel Bachelor Chemie mit Lehramtsoption:
    Prof. Dr. Claus Bolte, Tel.: 838-56708, Sprechzeiten s. http://userpage.chemie.fu-berlin.de/~fachdid/site/index.php?idcat=35, Takustr. 3, Raum 22.03

    Chemie für Veterinärmediziner und Biologen:
    Dr. Burkhard Kirste, Tel.: 838-52637, E-Mail: kirste@chemie.fu-berlin.de, Mo, Fr 13.00-14.00 Uhr - Takustr. 3, Raum 26.10, siehe auch: http://www.chemie.fu-berlin.de/medi/

    Brückenkurs in Mathematik

    Drei Wochen vor Vorlesungsbeginn findet wieder ein Brückenkurs in Mathematik statt. Für angehende Studierende aller Studiengänge der Chemie und Biochemie soll der Kurs Themen der Schulmathematik wiederholen und ergänzen mit dem Ziel, den Einstieg in die Mathematik-Pflichtveranstaltung im ersten Semester zu erleichtern. 10 Vormittage Termine und Ort siehe: http://www.chemie.fu-berlin.de/fb/news/mathekurs.html

    Brückenkurs in Mathematik

    Drei Wochen vor Vorlesungsbeginn findet wieder ein Brückenkurs in Mathematik statt. Für angehende Studierende aller Studiengänge der Chemie und Biochemie soll der Kurs Themen der Schulmathematik wiederholen und ergänzen mit dem Ziel, den Einstieg in die Mathematik-Pflichtveranstaltung im ersten Semester zu erleichtern. 10 Vormittage Termine und Ort siehe: http://www.chemie.fu-berlin.de/fb/news/mathekurs.html

    Brückenkurs in Mathematik

    Drei Wochen vor Vorlesungsbeginn findet wieder ein Brückenkurs in Mathematik statt. Für angehende Studierende aller Studiengänge der Chemie und Biochemie soll der Kurs Themen der Schulmathematik wiederholen und ergänzen mit dem Ziel, den Einstieg in die Mathematik-Pflichtveranstaltung im ersten Semester zu erleichtern. 10 Vormittage Termine und Ort siehe: http://www.chemie.fu-berlin.de/fb/news/mathekurs.html

    Brückenkurs in Mathematik

    Drei Wochen vor Vorlesungsbeginn findet wieder ein Brückenkurs in Mathematik statt. Für angehende Studierende aller Studiengänge der Chemie und Biochemie soll der Kurs Themen der Schulmathematik wiederholen und ergänzen mit dem Ziel, den Einstieg in die Mathematik-Pflichtveranstaltung im ersten Semester zu erleichtern. 10 Vormittage Termine und Ort siehe: http://www.chemie.fu-berlin.de/fb/news/mathekurs.html

    Orientierungseinheit Biochemie

    Für Studienanfänger des Faches Biochemie werden von Studierenden der Biochemie vor Beginn der Vorlesungszeit Orientierungsveranstaltungen durchgeführt. Ort und der genaue Ablauf werden durch Aushang in der Takustr. 3 bekannt gegeben.
    Siehe auch: http://userpage.chemie.fu-berlin.de/~fachbio/

    Orientierungseinheit Bachelor und Master Chemie

    Für Studienanfänger der Chemie (Bachelor und Bachelor mit Lehramtsoption) werden von Studierenden dieser Studiengänge vor Beginn der Vorlesungszeit Orientierungsveranstaltungen durchgeführt. Termine siehe auch:
    http://userpage.chemie.fu-berlin.de/~studchem/oe/

    Auch für Studienanfänger des Masterstudiengangs Chemie wird eine Einführungsveranstaltung angeboten, Termine werden auf der oben genannten Homepage bekannt gegeben.

    Vergabe der Praktikumsplätze ("Tombola")

    Zeit: 08.04.2013, 9:00,,

    Ort: Hs Biochemie (Lise-Meitner-Hörsaal), Thielallee 63


    Die Platzvegabe findet gemeinsam für alle Studierenden der Biochemie (Master - und Diplom Hauptstudium) statt.

    Vergabe der Praktikumsplätze ("Tombola")

    Zeit: 08.04.2013, 9:00,,

    Ort: Hs Biochemie (Lise-Meitner-Hörsaal), Thielallee 63

    Die Platzvegabe findet gemeinsam für alle Studierenden der Biochemie (Master - und Diplom Hauptstudium) statt.
    10 LP nach Absolvierung von Grundmodul 1 und Grundmodul 2
    10 LP nach Absolvierung von Grundmodul 1 und Grundmodul 2
    10 LP nach Absolvierung von Grundmodul 1 und Grundmodul 2
    10 LP nach Absolvierung von Grundmodul 1 und Grundmodul 2
    10 LP nach Absolvierung von Grundmodul 1 und Grundmodul 2
    10 LP nach Absolvierung von Grundmodul 1 und Grundmodul 2
    10 LP nach Absolvierung von Grundmodul 1 und Grundmodul 2
    10 LP nach Absolvierung von Grundmodul 1 und Grundmodul 2
    10 LP nach Absolvierung von Grundmodul 1 und Grundmodul 2

    Studentische Studienfachberatung Biochemie

    Christina Heroven, Tel.: 838-55461,
    E-Mail: Studienberatung@biochemie.fu-berlin.de,
    Takustr. 3, Raum 14.07
    Weitere Information unter: http://www.chemie.fu-berlin.de/~studchem/

    Studentische Studienfachberatung Chemie

    Für Studierende der Chemie:
    Paul Kubella 838-55461,
    E-Mail: studchem@chemie.fu-berlin.de
    Termine siehe Aushang, Takustr. 3, Raum 11.02 und http://www.chemie.fu-berlin.de/~studchem/

    Für Studierende des Lehramts Chemie (Studienziel Bachelor und Master mit Lehramtsoption):
    Dorothée Landreh, 838-55461,
    E-Mail:LaChStu@chemie.fu-berlin.de,
    Termine s. Aushang, Takustr. 3, Raum 11.02 und http://www.chemie.fu-berlin.de/~studchem/
    Achtung: Alle DaZ-Übungen beginnen erst nach der Vorlesung. Alle Veranstaltungen, die Montag, Dienstag oder Mittwoch beginnen würden, beginnen nun in der 2. bzw. sogar erst in der 3. Semesterwoche (durch den 14-täglichen Rhythmus). Für die Donnerstag- und Freitag-Veranstaltungen bleibt der Beginn unverändert.
    Das VV des MAIB bezieht sich auf Informationen der relevanten Fachbereiche der Humboldt Universit Berlin, der Universität Potsdam und der FU zum Stichtag 08. März 2013.
    Es können dabei nicht alle Änderungen und Informationen übernommen werden, die seit diesem Stichtag in den regulären VVs vorgenommen wurden.

    Vorlesungsverzeichnis der Humboldt Universität Berlin

    Vorlesungsverzeichnis der Universität Potsdam

    Anmeldung der Lehrveranstaltungen


    Am Anfang jedes Semesters (20. November bzw. 20. Mai) müssen sich Studierende bei der Geschäftsstelle des MAIB für Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung Studien- und Prüfungsordnungdes MAIB anmelden.
    Abweichende Fristen für Blockseminare: Anmeldungen sind innerhalb einer Woche nach der Seminar-Vorbesprechung im Prüfungsbüro des Master-Studiengangs einzureichen (sofern die Vorbesprechung im Wintersemester nach dem 20.11. bzw. im Sommersemester nach dem 20.05. stattfindet). Findet keine Vorbesprechung statt, können die Leistungen im Laufe der ersten Woche des Blockseminars angemeldet werden.

    Die Anmeldung eines Kurses für den MAIB Studiengang erfolgt durch die Abgabe der "Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen", die zuvor vom Dozenten/von der Dozentin gegengezeichnet werden muss. Weiterhin muss eine unterschriebene Bescheinigung für Studien- oder Prüfungsleistungen dem/der Dozent/Dozentin übergegen werden, der/die das Formular am Ende des Kurses bzw. nachdem alle relevanten Prüfungsleistungen erbracht wurden an die Geschäftsstelle sendet.

    Formulare zur Anmeldung, Bescheinigung und Ersatz von Studien- und Prüfungsleistungen

    Elektronische Anmeldungen Unabhängig von der verbindlichen Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen im Koordinationsbüro des Master IB können oder müssen Sie das Belegen von Lehrveranstaltungen über die jeweiligen Anmeldeportale der Universitäten und in manchen Fällen bei den Dozent/inn/en gesondert anmelden!
    Darüber hinaus ist die Anmeldung auf den elektronischen e-Learning Plattformen der Universitäten wichtig, um Zugang zu relevanten Informationen und Unterlagen zu bekommen (Kurspläne, Reader etc.).
    Hierfür gelten die von der jeweiligen Universität bzw. dem/der Dozenten/Dozentin festgelegten Verfahren und Fristen!

    Anmeldungen Lehrveranstaltungen/ Studienorganisationsportale über:
    FU Campus Management
    UP PULS

    HU AGNES

    e-Learning Portale:
    FU Blackboard
    HU Moodle
    UP Moodle

    Abgabefristen Prüfungsleistungen


    Die Frist zur Abgabe von Hausarbeiten endet am 31. März (WiSe) bzw. am 30. September (SoSe).
    Abgabefrist für Hausarbeiten in Blockseminaren: WiSe: 30.04.; SoSe: 31.10..

    Sommersemester 2013


    Vorlesungszeiten


    Freie Universität Berlin / Humboldt-Universität zu Berlin
    Semesterzeiten: 01.04.2013 - 30.09.2013
    Vorlesungszeiten: 08.04.2013 - 13.07.2013
    Vorlesungsfrei: ab 14.07.2013
    Rahmentermine FU
    Rahmentermine HU

    Universität Potsdam
    Semesterzeiten: 01.04.2013 - 30.09.2013
    Vorlesungszeiten: 08.04.2013 - 13.07.2013
    Vorlesungsfrei: ab 14.07.2013
    Rahmentermine UP
    Die hier aufgeführten Kurse informieren über den aktuellen Stand der bislang anerkannten Lehrveranstaltungen im Rahmen des Begleitmoduls.
    Die Studierenden können selbständig passende Kurse aus den drei VVs wählen und die Anerkennung über die Prüfungskommission beantragen. Anerkannte Kurse werden zeitnah im Online-VV aufgenommen.
    Bitte überprüfen Sie daher innerhalb der offiziellen Anmeldefrist, ob Ihr Kurs bereits anerkannt wurde, bevor Sie den Antrag stellen.
    Ausschließlich folgende Lehrveranstaltungen werden als Überblicksseminare im "Methodenmodul" anerkannt:
    1. HU53094
      Bodo Lippl: Herausforderungen der international vergleichenden Sozialforschung
      Humboldt Universität Berlin


    1. 15361
      Andrea Ribeiro Hoffmann: (METH)Methods in International Relations
      Freie Universität Berlin


    Alle sonstigen hier angegebenen Methodenseminare können nur im absoluten Ausnahmefall und auf Antrag als Ersatz anerkannt werden.
    Eine Ausnahme bildet der dt.-russ. Doppelmasterstudiengang!
    Ausschließlich folgende Überblicks-Lehrveranstaltungen werden als Kern-Seminare oder Vorlesung im Pflichtmodul 1 "Internationale Institutionen und transnationale Politik" anerkannt:
    1. Vorlesung
      33031
      Manuela Boatca: Global and Regional Transformations. Theories, Trends, Interdependencies
      Freie Universität


      1. K-HS
        33053
        Sergio Costa: Globale soziale Ungleichheiten
        Freie Universität
    Ausschließlich folgende Überblicks-Lehrveranstaltungen werden als Kern-Seminare oder Vorlesung in dem Pflichtmodul 2 "Internationale Wirtschaftsbeziehungen und politische Ökonomie" anerkannt:
    1. K-HS
      15230
      Susanne Lütz: Governance von Finanzmärkten
      Feie Universität


    2. K-HS:
      15231
      Susanne Lütz: Transnationale Regulierung von Märkten
      Freie Universität Berlin
    Ausschließlich folgende Überblicks-Lehrveranstaltungen werden als Kern-Seminare oder Vorlesungen im Wahlpflichtmodul 1 "Transformationen, Regionalstudien und vergleichende Außenpolitik" angeboten:
    1. Vorlesung
      15330
      Thomas Risse: Governance in Areas of Limited Statehood
      Freie Universität


    2. K-HS
      15241
      Salua Nour: Subsahara-Afrika im Fadenkreuz konkurrierender theoretischer Ansätze und Methoden der Politikwissenschaft
      Freie Universität Berlin
    Ausschließlich folgende Überblicks-Lehrveranstaltungen werden als Kern-Seminare oder Vorlesungen im Wahlpflichtmodul 2 "Internationale Konflikte, Sicherheit und Frieden" anerkannt:
    1. K-HS
      15341
      Ursula Schröder: Post-Conflict Peace- and Statebuilding
      Freie Universität Berlin
    2. K-HS
      Kursnr. 32602-S13
      The Sociology of War and Armed Conflict
      Freie Universität Berlin
    Ausschließlich folgende Überblicks-Lehrveranstaltungen werden als Kern-Seminare oder Vorlesungen in dem Wahlpflichtmodul 3 "EU Studien" angeboten:
    1. K-HS
      15362
      Andrea Ribeiro Hoffmann: The European Union in the World
      Freie Universität Berlin

    2. K-HS
      15360
      Pieter De Wilde / Christian Rauh: The politicization of supranational governance in the EU and beyond
      Freie Universität Berlin
    Studienfachberatung BA-Beauftragter Arabistik: Hans Peter Pökel Sprechstunde: Do, 14-15:00 Uhr. Semesterferien nach Vereinbarung. E-Mail: poekel@zedat.fu-berlin.de
    Studienfachberatung MA-Beauftragte Arabistik: Prof. Dr. Regula Forster Nach Vereinbarung E-Mail: forster@zedat.fu-berlin.de
    Neunter Preisträger des Berliner Literaturpreises der Stiftung Preußische Seehandlung ist der Schweizer Autor Lukas Bärfuss. Der Jury des Berliner Literaturpreises 2013 gehören Jens Bisky, Ulrich Janetzki, Ulrich Khuon,Winfried Menninghaus und Kristin Schulz an. In der Begründung für die Preisvergabe heißt es: "Der Schweizer Schriftsteller Lukas Bärfuss erhält den Berliner Literaturpreis 2013 für sein Werk, in dem die Freaks und Träumer, die Schlafwandler und Fremdlinge den Ton angeben. Lukas Bärfuss wurde 1971 in Thun geboren und lebt als freier Schriftsteller, Dramaturg und Autor von Prosatexten, Hörspielen und Theatertexten in Zürich. Seine Figuren sind geprägt und bewegt von einer Welt, die sie ihrerseits kaum zu beeinflussen vermögen. Dennoch geht von ihnen, ähnlich wie von den Figuren Robert Walsers, eine stille Hartnäckigkeit und ein unmerkliches Nein-Sagen aus. In seinem Ruanda-Buch 'Hundert Tage' nimmt der junge Entwicklungshelfer David Hohl sein Land und die stubenreinen Werte des Westens mit sich nach Afrika und wird, als die Konflikte blutig aufbrechen, zum hilflosen Beobachter einer sich selbst zerstörenden Gesellschaft. In 'Der Bus. (Das Zeug einer Heiligen)' trifft die labile Pilgerin Erika auf eine egomane und geschwätzige Reisegruppe. Sie verstört und bedroht diese Gesellschaft ebenso, wie das geistig behinderte Mädchen Dora in Bärfuss' frühem Erfolgsstück 'Die sexuellen Neurosen unserer Eltern'. Und in seinem jüngsten Stück fallen dem Tagträumer und Gelegenheitsarbeiter Toni '20.000 Seiten' historische Schweiz-Recherche auf den Kopf, deren Inhalt ihn und die erinnerungsunwillige Umgebung hartnäckig begleiten wird. Lukas Bärfuss' Geschichten sind Störfälle. Nicht weil sie Änderungen postulieren, sondern durch ihre Besonderheit, durch das Anderssein ihrer zentralen Figuren."
    Fortbildungsveranstaltung für Bachelorstudierende:
    Vorlesung: Grundlagen zur Windenergiemeteorologie, Prof. Dr. Heinz-Theo Mengelkamp (anemos Gesellschaft für Umweltmeteorologie mbH), 5.4.2013, 9.00-12.30, Hörsaal Neubau. Speziell geeignet für Bachelorstudierende im 3., 4. und 5. Fachsemester.
    Wichtiger Hinweis: Um sich für die Referate eintragen zu können, melden Sie sich bitte auch im Blackboard für das Hauptseminar an!
    Laut Regelstudienordnung muss von den Studierenden ein allgemeines ABV-Modul belegt werden
    Laut Regelstudienordnung müssen von den Studierenden zusätzlich zwei allgemeine ABV-Module belegt werden
    (LP: 10)
    (LP: 5)
    (LP: 10)
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    (LP: 10)
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    (LP: 5)
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    (LP: 12)
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    (LP: 7)
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    (LP: 8)
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    Die Lehrveranstaltungen des zum Studienbereich LBW gehörenden Basismoduls Allgemeine Grundschulpädagogik finden Sie beim Zentrum für Lehrerbildung: Allgemeine Grundschulpädagogik(Bitte scrollen Sie hier bis ans Seitenende.)
    (LP: 8)
    (LP: 8)
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    (LP: 6)
    (LP: 6)
    (LP: 8)
    (LP: 11)
    (LP: 8)
    (LP: 16; nach 2 Semestern)
    (LP: 5)
    Kursvergabe
    :2. Semester: Die Kursvergabe für die Module B201 und B204 findet am 04.04.2013 um 10:00 Uhr in G202 statt.Die Vergabe der Geomorphologieexkursionen findet am 15.04.2013 um 16:00 Uhr in G202 statt.
    4. Semester: Die Vergabe der Projekte (Modul B 402) erfolgt ab dem 04.04.2013 ab 10 Uhr über das BlackBoard.
    (LP: 5)

    Die Lehrveranstaltungen im Bereich Jüdischer Studien entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis der HU.

    Gehe zum Vorlesungsverzeichnis der HU

    Die Lehrveranstaltungen im Bereich Jüdischer Studien entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis der HU.

    Gehe zum Vorlesungsverzeichnis der HU

    Die Lehrveranstaltungen im Bereich Jüdischer Studien entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis der UP.

    Gehe zum Vorlesungsverzeichnis der UP
    ! Achtung !
    Masterstudierende der Geologischen Wissenschaften
    Informationsveranstaltung zum Thema
    Buchung von Lehrveranstaltungen im SLcM (Student Lifecycle Management)
    am 2. April 2013 um 10.00 Uhr im großen Hörsaal C011, Haus C, Campus Lankwitz, Malteserstr. 74-100
    Diese Veranstaltung ist ausdrücklich nur für Studierende des MSc Geologische Wissenschaften.
    Sobald die entsprechenden Buchungsmöglichkeiten für BSc Studierende gegeben sind, wird dafür eine Informationsveranstaltung stattfinden (voraussichtlich zum Beginn des WS 2013/14).
    Für Studierende im 1. und 2. Fachsemester Master Geologische Wissenschaften gilt die neue Studien- und Prüfungsordnung vom 23.05.2012. Für Studierende höherer Fachsemester wird die Möglichkeit des Studienabschlusses auf der Grundlage der Studienordnung vom 29. April 2009 bis zum Ende des Sommersemesters 2014 gewährleistet.
    Für Studierende im 1. und 2. Fachsemester Master Geologische Wissenschaften gilt die neue Studien- und Prüfungsordnung vom 23.05.2012. Für Studierende höherer Fachsemester wird die Möglichkeit des Studienabschlusses auf der Grundlage der Studienordnung vom 29. April 2009 bis zum Ende des Sommersemesters 2014 gewährleistet.
    Die angebotenen Lehrveranstaltungen müssen als Proseminare belegt werden!
    Allgemeine Informationen zum Studium
    Die Tierärztliche Ausbildung wird durch die Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) vom 27.07.2006 geregelt. In Übereinstimmung hiermit hat der Fachbereich Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin eine Studienordnung für das Studium der Veterinärmedizin erlassen.
    Die Lehrveranstaltungen des 6.-8. Fachsemesters finden zum Teil in Organmodulen statt, wobei klinische und paraklinische Fächer integriert werden.
    • Block 01: Einführung, Allgemeine Krankheitslehre;
    • Block 02: Fortpflanzung I: Gynäkologie und Andrologie;
    • Block 03: Gastroenterologie;
    • Block 04: Leber, Pankreas;
    • Block 05: Niere und ableitende Harnwege;
    • Block 06: Fortpflanzung II: Geburtshilfe);
    • Block 07: Atmungsapparat);
    • Block 08: Herz- Kreislaufsystem;
    • Block 09: Blut, blutbildende Organe, Lymphsystem;
    • Block 10: Bewegungsapparat;
    • Block 11: Nervensystem;
    • Block 12: Labor- und Heimtiere;
    • Block 13: Stoffwechsel und endokrine Organe:
    • Block 14: Euter und Gesäuge;
    • Block 15: Haut, Schleimhäute, Hautanhangsorgane;
    • Block 16: Systemkrankheiten;

    In den Fachsemestern 9 und 10 finden klinische Rotationen statt, in denen die Studierenden in den Kliniken und der Pathologie mitarbeiten und an Lehrveranstaltungen teilnehmen.
    Aktuelle Änderungen in den Stundenplänen werden durch Aushang bekannt gegeben. Informationen zum Studium der Veterinärmedizin erhalten Sie unter der Internetadresse: http://www.vetmed.fu-berlin.de/studium.
    In diesem Abschnitt finden Sie das Angebot an Wahlpflichtveranstaltungen des klinischen Abschnitts. Sie müssen im klinischen Abschnitt 16 erfolgreich abgeschlossene Wahlpflichtveranstaltungen aus diesem Angebot nachweisen können. Neben den regulären Lehrangebot finden Sie auch Fakultative Lehrveranstaltungen. Diese Veranstaltungen gehören nicht zum regulären Lehrangebot, können von Ihnen aber auch besucht werden.
    In diesem Abschnitt finden Sie das Angebot an Wahlpflichtveranstaltungen des vorklinischen Abschnitts. Sie müssen bis zur Anmeldung des Physikums 6 erfolgreich abgeschlossene Wahlpflichtveranstaltungen aus diesem Angebot nachweisen können. Neben den regulären Lehrangebot finden Sie auch Fakultative Lehrveranstaltungen. Diese Veranstaltungen gehören nicht zum regulären Lehrangebot, können von Ihnen aber auch besucht werden.