Alle weiblichen Hochschulangehörigen der Freien Universität sind am 16. Januar 2024 zur Wahl des zentralen Frauen- und Gleichstellungsrats aufgerufen.
Der Frauenrat wird alle zwei Jahre gewählt. Mit der Wahl 2024 heißt er offiziell zentraler Frauen- und Gleichstellungsrat. Das Gremium wählt alle sechs Jahre die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der FU und alle drei Jahre deren Stellvertreterinnen. Die nächste Wahl der nebenberuflichen Stellvertreterinnen steht am 30. Januar 2024 an, wenn der neugewählte Frauen- und Gleichstellungsrat zum ersten Mal tagt.
Gleichstellungspolitik mitgestalten
Darüber hinaus berät das Gremium die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und unterstützt ihre gleichstellungspolitische Arbeit. Dabei geht es um Handlungsfelder wie Frauenförderung, Organisationskultur oder Studium und Lehre. Die Mitglieder des Gremiums gestalten so die Gleichstellungspolitik der Freien Universität mit.
Außerdem spricht der Frauenrat eine Empfehlung zur Vergabe des Margherita-von-Brentano-Preises aus. 15.000 Euro vergibt das Präsidium mit diesem Preis alle zwei Jahre für Leistungen in der Geschlechterforschung bzw. der Gleichstellung an der Freien Universität. Der Frauen- und Gleichstellungsrat ist also an einer Entscheidung über ein beträchtliches Preisgeld beteiligt. Der Margherita-von-Brentano-Preis ist eine der höchstdotierten Auszeichnungen dieser Art.
Wer wählt wen?
Wahlberechtigt sind alle weiblichen Hochschulangehörigen. Sie wählen jeweils die Mitglieder ihrer eigenen Statusgruppe. Das Gremium ist viertelparitätisch besetzt und besteht aus zwölf Mitgliedern: drei Professorinnen, drei akademischen Mitarbeiterinnen, drei Studentinnen und drei Mitarbeiterinnen für Technik, Service und Verwaltung. Die Liste der Kandidatinnen für das Gremium hat der Zentrale Wahlvorstand Ende November 2023 veröffentlicht.
Wo wird gewählt?
Gewählt werden kann entweder vorab per Briefwahl oder am 16. Januar 2024 in zahlreichen Wahllokalen an der FU. Orte und Öffnungszeiten der Wahllokale hat die Geschäftsstelle des Zentralen Wahlvorstands auf ihrer Webseite veröffenlicht.
Für die Wahl in Präsenz ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzuweisen. Wer per Brief wählen möchte, sollte baldmöglichst, spätestens aber bis 11. Januar 2024, Wahlunterlagen beantragen. Briefwahlunterlagen können beim Zentralen Wahlvorstand angefordert werden, sind in der Geschäftsstelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abzuholen und müssen bis zum Abschluss der Wahlhandlung beim Zentralen Wahlvorstand eingegangen sein.