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Allgemeines Schuldrecht
0479aA1.5
Zugangsvoraussetzungen:
keine
Qualifikationsziele:
Die Studentinnen und Studenten können anhand des Gesetzes, der hier zu entwickelten Dogmatik sowie der einschlägigen Rechtsprechung Entstehung und Fortfall der im Allgemeinen Schuldrecht geregelten Ansprüche methodisch und inhaltlich überzeugend beurteilen. Auf Grundlage der Fallbesprechungen können Studentinnen und Studenten darstellen und interpretieren, wie im Aufbau der Anspruchsgrundlagen die verschiedenen Regelungsgebiete des Allgemeinen Schuldrechts ineinander greifen.
Inhalte:
Das Modul behandelt die allgemeinen Lehren des Schuldrechts (§§ 241 bis 853 BGB), die grundlegende Bedeutung für alle im BGB und anderen Gesetzen geregelten Pflichten und Ansprüche haben. Insbesondere geht es um Begriff und Inhalt von Schuldverhältnissen, um Entstehung und Fortfall von Ansprüchen, um Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Leistungsstörungen und Vertragsverletzungen, um Rücktritt und Rücktrittsfolgen sowie das Recht des Schadensersatzes. Behandelt werden weiterhin Dritthaftung und Drittschutz im Schuldverhältnis sowie die Gesamtschuld.
Lehr- und Lernformen
Vorlesung
Methodenkurs
Modulprüfung
Klausur (120 Minuten)
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen
Arbeitsaufwand insgesamt
180 Stunden
6 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
jedes Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
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Grund- und Menschenrechte
0479aA1.6
Zugangsvoraussetzungen:
keine
Qualifikationsziele:
Die Studentinnen und Studenten verstehen die Funktionen der Grund- und Menschenrechte als subjektive Freiheits-, Leistungs- und Teilhaberechte des Individuums gegenüber dem Staat sowie zugleich als staatliche objektive Wertentscheidungen. Die Studentinnen und Studenten können außerdem das zur Durchsetzung der Grundrechte relevante Prozessrecht (insbesondere die Individualverfassungsbeschwerde) darstellen und praktische Fälle prozessual beurteilen. Des Weiteren können die Studentinnen und Studenten Techniken der Falllösung anwenden und sich im Gutachtenstil ausdrücken.
Inhalte:
Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen einführenden Überblick über die Entwicklung, Bedeutung und Funktionsweise der Grund- und Menschenrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Anhand einzelner Grundrechte wird den Studentinnen und Studenten die deutsche Grundrechtsdogmatik näher gebracht; Schutzbereiche einzelner Grundrechte und staatliche Eingriffsmöglichkeiten werden unter Einbeziehung wegweisender Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts besprochen. Ferner werden die europäischen Menschenrechte, ihre Verankerung in der EMRK und ihr Verhältnis zu den Grund- und Menschenrechten des Grundgesetzes behandelt. Gegenstand des Moduls ist außerdem das Verfassungsprozessrecht, soweit es für die Durchsetzung von Grund- und Menschenrechten von Bedeutung ist. Im Mittelpunkt steht dabei die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht.
Lehr- und Lernformen
Vorlesung
Methodenkurs
Modulprüfung
Klausur (120 Minuten)
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen
Arbeitsaufwand insgesamt
180 Stunden
6 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
jedes Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
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Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte
0479aA1.7
Zugangsvoraussetzungen:
keine
Qualifikationsziele:
Die Studentinnen und Studenten können die neu behandelten Materien des Allgemeinen Strafrechts, vor allem die Beteiligungslehre, darstellen und können zudem Strukturen und Kernprobleme der Eigentumsdelikte interpretieren.
Inhalte:
Dieses Modul knüpft nahtlos an das Modul „Einführung in das Strafrecht“ an und beendet die allgemeinen Lehren des Strafrechts mit den Schwerpunkten Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Unterlassen. Auch die Vermittlung der Auslegungsmethoden wird fortgesetzt. Aus dem Besonderen Teil werden die Eigentumsdelikte (Diebstahl, Unterschlagung, Raubdelikte sowie Sachbeschädigung) sowie die Freiheitsdelikte behandelt. Die theoretischen Inhalte werden anhand wichtiger Fälle aus der Rechtspraxis veranschaulicht und didaktisch aufbereitet.
Lehr- und Lernformen
Vorlesung
Methodenkurs
Modulprüfung
Hausarbeit (ca. 20 Seiten)
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen
Arbeitsaufwand insgesamt
210 Stunden
7 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
jedes Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
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Rechtstheorie - Grundlagen
0479aA1.8
Zugangsvoraussetzungen:
keine
Qualifikationsziele:
Die Studentinnen und Studenten überblicken in Grundzügen Rolle, Funktion, Werte und Ziele des Rechts in der Gesellschaft. Sie erkennen allgemeine Strukturen juristischer Argumentationen und Maßstäbe der Rechtsbegründung und Rechtsanwendung und sind für die kritische Auseinandersetzung mit Normen, Urteilen und juristischer Dogmatik sensibilisiert. Die Fähigkeit der Studentinnen und Studenten zur Kommunikation und Strukturierung komplexer Probleme sowie der Gerechtigkeitssinn werden geschärft.
Inhalte:
Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen einführenden Überblick in die strukturellen, normativen und empirischen Hintergründe des Rechts in der Gesellschaft. Die Rechtstheorie umfasst ein weites Spektrum an methodischen Zugängen:
- Die Methodenlehre erschließt das Verstehen und Anwenden von Rechtstexten im Wege der Auslegung und Subsumtion, der Analogie und richterlichen Rechtsfortbildung.
- Die Rechtsphilosophie behandelt die wertenden Maßstäbe des Rechts (insbesondere Gerechtigkeitstheorien, Menschenrechte, Beziehungen zwischen Recht und Moral, Verhältnis von Freiheit und Rechtssicherheit) sowie die analytische Betrachtung des Rechts (Begriff des Rechts, Rechtsquellen).
- Die Rechtssoziologie hinterfragt unter Einbeziehung empirischer Methoden die soziale Funktion des Rechts und der Juristinnen und Juristen.
- Die Rechtsökonomik schließlich betrachtet das Recht als Mittel ökonomischer Verhaltenssteuerung.
Das Modul wird entweder als integrierte Veranstaltung „Rechtstheorie“ oder exemplarisch in einem der Einzelbereiche (Methodenlehre, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsökonomik) angeboten.
Lehr- und Lernformen
Vorlesung
Übung
Modulprüfung
Klausur (120 Minuten)
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen
Arbeitsaufwand insgesamt
180 Stunden
6 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
jedes Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
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Thematische Vertiefung
0479aB1.10
Zugangsvoraussetzungen:
keine
Qualifikationsziele:
Die Studentinnen und Studenten können einen elaborierten Überblick über die behandelte Thematik geben und sich mit dieser selbstständig auseinandersetzen. Des Weiteren können die Studentinnen und Studenten insbesondere wissenschaftliche Erkenntnisse in Bezug auf die behandelte Thematik sowohl mündlich als auch schriftlich anwenden, reflektieren und kritisch diskutieren.
Inhalte:
Das Modul vertieft aus einer dezidiert wissenschaftlichen Perspektive einer inhaltlich abgegrenzte Thematik aus den Grundlagen des Rechts, dem Bürgerlichen Recht, dem Öffentlichen Recht, dem Strafrecht sowie insbesondere aus den Schwerpunktbereichen des Studiums. Neben der kritischen Diskussion der gewählten Thematik erfolgt eine weiterführende Einübung der Methodik des wissenschaftlichen Arbeitens in Bezug auf das gewählte Rechtsgebiet.
Lehr- und Lernformen
Seminar
Modulprüfung
Hausarbeit (individuelles Thema; ca. 25 Seiten)
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
jedes Wintersemester, unregelmäßig im Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
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Sachenrecht
0479aB1.5
Zugangsvoraussetzungen:
keine
Qualifikationsziele:
Die Studentinnen und Studenten können die im Allgemeinen Teil und im Schuldrecht erworbenen zivilrechtlichen Kenntnisse erweitert und vertieft darstellen. Sie verstehen die Strukturprinzipien des Sachenrechts (Abstraktionsprinzip, Publizitätsgrundsatz, Spezialitätsgrundsatz u. a.) und das Verhältnis zum Schuldrecht (Abgrenzung und Rückbindung). Außerdem können die Studentinnen und Studenten die Besonderheiten des Immobiliarsachenrechts und die Funktion des Grundbuchs benennen sowie die Funktion der dinglichen Sicherheiten und die Struktur der Haftung daraus. Sie können darüber hinaus die spezifischen Techniken der Falllösung bei sachenrechtlichen Gestaltungen anwenden.
Inhalte:
Gegenstand des Moduls ist das dritte Buch des BGB. Die Darstellung betrifft die Grundlagen und die Institute der Eigentumsordnung. Es geht um Besitz und Besitzschutz, das Eigentum und Fragen des Nachbarrechts, das allgemeine Grundstücksrecht, den Eigentumserwerb an Grundstücken und an beweglichen Sachen, das Rechtsverhältnis zwischen Eigentümerin und Eigentümer und Besitzerin und Besitzer und um beschränkt dingliche Rechte, wie die Dienstbarkeiten und die Sicherungsrechte (Hypothek, Grundschuld, Pfandrecht).
Lehr- und Lernformen
Vorlesung
Übung
Modulprüfung
Hausarbeit (ca. 20 Seiten)
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen
Arbeitsaufwand insgesamt
210 Stunden
7 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
jedes Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
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Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
0479aB1.6
Zugangsvoraussetzungen:
keine
Qualifikationsziele:
Familien– und Erbrecht: Die Studentinnen und Studenten können die speziellen, an konkreten Lebensgestaltungen anknüpfenden Materien des Familien- und Erbrechts darstellen, welche die in den Modulen "Einführung in das Bürgerliche Recht", "Allgemeines Schuldrecht, Leistungsstörungsrecht", "Besonderer Teil des Schuldrechts" und "Sachenrecht" erworbenen Kenntnisse ergänzen sollen. Die Studentinnen und Studenten sind dadurch auf die praktische juristische Tätigkeit vorbereitet, in der sowohl im außerforensischen Bereich, aber auch innerhalb von Prozessen insbesondere in der anwaltlichen Tätigkeit der Bereich des Familien- und Erbrechts eine hervorgehobene Rolle spielt. Handels- und Gesellschaftsrecht: Die Studentinnen und Studenten können einen Überblick über das im HGB geregelte Sonderrecht für Kaufleute und dessen typische Fragestellungen darstellen. Außerdem können sie die wesentlichen Strukturen des Gesellschaftsrechts beschreiben. Die Studentinnen und Studenten können den Umgang mit Gesellschaften in der juristischen Praxis beurteilen, insbesondere im Hinblick auf relevante Fragen der Innen- und Außenhaftung. Die Studentinnen und Studenten können ihre dadurch erlangten Kenntnisse auch in der Lösung praktischer Fälle anwenden. Arbeitsrecht: Die Studentinnen und Studenten können einen Überblick über das noch immer nicht einheitlich kodifizierte, sondern in einer Vielzahl unterschiedlicher Regelungen enthaltene und stark durch die Rechtsprechung geprägte Arbeitsrecht darstellen. Neben Normkenntnissen besitzen die Studentinnen und Studenten insbesondere ein Verständnis für die gerade für das Arbeitsrecht bedeutsamen und prägenden sozialpolitischen Fragen bzw. Gegensätze. Außerdem sind die Studentinnen und Studenten auf die arbeitsrechtliche Praxis vorbereitet, insbesondere können sie sich mit der gerichtlichen Durchsetzbarkeit arbeitsrechtlicher Ansprüche beschäftigen.
Inhalte:
Familien- und Erbrecht: Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen einführenden Überblick über Entwicklung, Stellung und Funktion des Familien- und Erbrechts im Rahmen des Bürgerlichen Rechts. Im Familienrecht ist Schwerpunkt das materielle Ehe-, Verwandtschafts- und insbesondere Kindschaftsrecht sowie die unterhaltsrechtlichen Strukturen und Probleme, die sich daraus ergeben. Vormundschaft und Betreuung, die Aufgaben des Vormundschaftsgerichts sowie das Familienverfahrensrecht werden gestreift. Beim Erbrecht steht die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge - darunter insbesondere das Testament - im Vordergrund, sowie das Pflichtteilsrecht und die spezifisch erbrechtlichen Ansprüche. Auch das Erbschaftssteuerrecht wird gestreift. Handels- und Gesellschaftsrecht: Das Modul hat diejenigen Grundlagen des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Gegenstand, die für das Pflichtfach von Bedeutung sind. Aus dem Handelsrecht werden insbesondere der Kaufmannsbegriff, die Firma, die Publizität des Handelsregisters, die Vertretung der Kauffrau und des Kaufmanns sowie einige der im HGB geregelten Vertragstypen (Handelskauf, Kommission) behandelt. Im Gesellschaftsrecht liegt der Schwerpunkt auf dem Recht der Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG). Es wird jedoch auch ein Überblick über das Recht der Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) gegeben. Arbeitsrecht: Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten eine knappe Darstellung des deutschen Arbeitsrechts. Behandelt werden die Begründung von Arbeitsverhältnissen, die wichtigsten aus Arbeitsverhältnissen resultierenden Rechte und Pflichten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Folgen von Leistungshindernissen wie z. B. der Erkrankung von Arbeitnehmern oder Produktionsstörungen, Haftungsfragen sowie die Beendigung von Arbeitsverhältnissen insbesondere durch Kündigung von Seiten der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers. Im Vordergrund steht zwar das Individualarbeitsrecht, soweit dies aufgrund der vielfältigen Verflechtungen erforderlich ist, werden aber auch Fragen des Betriebsverfassungs- und des Tarifvertragsrechts behandelt.
Lehr- und Lernformen
Vorlesung
Übung
Modulprüfung
Klausur (120 Minuten)
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen
Arbeitsaufwand insgesamt
210 Stunden
7 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
jedes Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Materien des Besonderen Verwaltungsrechts
0479aB1.7
Zugangsvoraussetzungen:
keine
Qualifikationsziele:
Die Studentinnen und Studenten können die Grundzüge des Besonderen Verwaltungsrechts darstellen. Im Bereich des Besonderen Verwaltungsrechts können die Studentinnen und Studenten die wichtigsten Bereiche des öffentlichen Baurechts (Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht), des Polizei- und Ordnungsrechts (einschließlich der Verwaltungsvollstreckung und des Versammlungsrechts) sowie des Kommunalrechts anwenden. Außerdem können die Studentinnen und Studenten die Voraussetzungen und rechtlichen Probleme der wichtigsten verwaltungsgerichtlichen Verfahrensarten derart interpretieren, dass sie einen konkreten Fall aus dem Bereich des Besonderen Verwaltungsrechts auch in prozessualer Hinsicht beurteilen können.
Inhalte:
Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen Überblick über das Besondere Verwaltungsrecht unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Berliner Landesrechts. Der Schwerpunkt liegt dabei in den Bereichen Baurecht, Polizei- und Ordnungsrecht und Kommunalrecht und in dem für die betreffenden Materien relevanten Verwaltungsprozessrecht. Darüber hinaus wird das System der Verfahrensarten im Verwaltungsprozessrecht behandelt. Schwerpunkte sind der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg, Verfahrensarten (einschließlich vorläufiger Rechtsschutz) und Verfahrensgrundsätze, Zuständigkeitsfragen sowie der Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Lehr- und Lernformen
Vorlesung
Übung
Modulprüfung
Klausur (240 Minuten)
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen
Arbeitsaufwand insgesamt
180 Stunden
6 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
jedes Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Römische Rechtsgeschichte mit Kolloquium
0479aC1.2
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Vorstellung und Besprechung der Studienabschlussarbeiten im Kolloquium können die Studentinnen und Studenten die Themenvielfalt des Unterschwerpunktes einschätzen und diesbezügliche Sachverhalte in der Diskussion erklären sowie argumentativ verteidigen und/oder in Frage stellen.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte dieses Unterschwerpunktes. Das Kolloquium gewährt durch die Präsentation, Diskussion und Reflexion der Abschlussarbeiten einen Überblick über die thematische Bandbreite des Unterschwerpunktes.
Lehr- und Lernformen
Kolloquium
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Römische Rechtsgeschichte mit Übung
0479aC1.4
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Einübung der Interpretation von Rechtstexten der römischen Antike in der Übung besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse in der Exegese von Quellen der römischen Rechtsgeschichte und beim Erfassen und Darstellen von dogmatischen Zusammenhängen und können diese in Bezug auf die Thematiken der Abschlussklausur anwenden.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte dieses Unterschwerpunktes. Die Übung dient der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Textexegese und des Überblicks über dogmatische Zusammenhänge und Lösungsansätze im Rahmen der römischen Rechtsgeschichte, insbesondere im Hinblick auf die Abschlussklausur.
Lehr- und Lernformen
Übung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Deutsche Rechtsgeschichte mit Kolloquium
0479aC2.2
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Vorstellung und Besprechung der Studienabschlussarbeiten im Kolloquium können die Studentinnen und Studenten die Themenvielfalt des Unterschwerpunktes einschätzen und diesbezügliche Sachverhalte in der Diskussion erklären sowie argumentativ verteidigen und/oder in Frage stellen.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Das Kolloquium gewährt durch die Präsentation, Diskussion und Reflexion der Abschlussarbeiten einen Überblick über die thematische Bandbreite des Unterschwerpunktes.
Lehr- und Lernformen
Kolloquium
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Deutsche Rechtsgeschichte mit Übung
0479aC2.4
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Einübung der Interpretation von historischen Rechtstexten in der Übung besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse in der Exegese und Interpretation von historischen Quellen der deutschen Rechtsgeschichte und können diese in Bezug auf die Thematiken der Abschlussklausur anwenden.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Die Übung dient der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Textexegese im Rahmen der deutschen Rechtsgeschichte, insbesondere im Hinblick auf die Abschlussklausur.
Lehr- und Lernformen
Übung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Rechtstheorie mit Kolloquium
0479aC3.2
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Vorstellung und Besprechung der Studienabschlussarbeiten im Kolloquium können die Studentinnen und Studenten die Themenvielfalt des Unterschwerpunktes einschätzen und diesbezügliche Sachverhalte in der Diskussion erklären sowie argumentativ verteidigen und/oder in Frage stellen.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Das Kolloquium gewährt durch die Präsentation, Diskussion und Reflexion der Abschlussarbeiten einen Überblick über die thematische Bandbreite des Unterschwerpunktes.
Lehr- und Lernformen
Kolloquium
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Rechtstheorie mit Übung
0479aC3.4
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Interpretation rechtstheoretischer Texte in der Übung besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse bei der wissenschaftlichen Analyse und Bearbeitung rechtstheoretischer Problemstellungen und können diese in Bezug auf die Thematiken der Abschlussklausur anwenden.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Die Übung dient der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Interpretation und der wissenschaftlichen Bearbeitung rechtstheoretischer Texte, insbesondere im Hinblick auf die Abschlussklausur.
Lehr- und Lernformen
Übung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Rechtsvergleichung mit Kolloquium
0479aC4.2
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Vorstellung und Besprechung der Studienabschlussarbeiten im Kolloquium können die Studentinnen und Studenten die Themenvielfalt des Unterschwerpunktes einschätzen und diesbezügliche Sachverhalte in der Diskussion erklären sowie argumentativ verteidigen und/oder in Frage stellen
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Das Kolloquium gewährt durch die Präsentation, Diskussion und Reflexion der Abschlussarbeiten einen Überblick über die thematische Bandbreite des Unterschwerpunktes.
Lehr- und Lernformen
Kolloquium
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Rechtsvergleichung mit Übung
0479aC4.4
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Bearbeitung rechtsvergleichender Fragestellungen in der Übung besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse in der Rechtsvergleichung und können diese in Bezug auf die Thematiken der Abschlussklausur anwenden.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Die Übung dient der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Rechtsvergleichung, insbesondere im Hinblick auf die Abschlussklausur.
Lehr- und Lernformen
Übung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht mit Kolloquium
0479aD1.2
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Vorstellung und Besprechung der Studienabschlussarbeiten im Kolloquium können die Studentinnen und Studenten die Themenvielfalt des Unterschwerpunktes einschätzen und diesbezügliche Sachverhalte in der Diskussion erklären sowie argumentativ verteidigen und/oder in Frage stellen.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Das Kolloquium gewährt durch die Präsentation, Diskussion und Reflexion der Abschlussarbeiten einen Überblick über die thematische Bandbreite des Unterschwerpunktes.
Lehr- und Lernformen
Kolloquium
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht mit Übung
0479aD1.4
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Lösung von Fällen in der Übung besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse bei der Erstellung von komplexen Gutachten in diesem Unterschwerpunkt und können diese in Bezug auf die Thematiken der Abschlussklausur anwenden.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Die Übung dient der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Falllösung für die Thematiken des Unterschwerpunktes, insbesondere im Hinblick auf die Abschlussklausur.
Lehr- und Lernformen
Übung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Privatversicherungsrecht mit Kolloquium
0479aD2.2
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Vorstellung und Besprechung der Studienabschlussarbeiten im Kolloquium können die Studentinnen und Studenten die Themenvielfalt des Unterschwerpunktes einschätzen und diesbezügliche Sachverhalte in der Diskussion erklären sowie argumentativ verteidigen und/oder in Frage stellen.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Das Kolloquium gewährt durch die Präsentation, Diskussion und Reflexion der Abschlussarbeiten einen Überblick über die thematische Bandbreite des Unterschwerpunktes.
Lehr- und Lernformen
Kolloquium
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Privatversicherungsrecht mit Übung
0479aD2.4
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Lösung von Fällen in der Übung besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse bei Erstellung von komplexen Gutachten in diesem Unterschwerpunkt und können diese in Bezug auf die Thematiken der Abschlussklausur anwenden.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Die Übung dient der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Falllösung für die entsprechenden Thematiken des Unterschwerpunktes, insbesondere im Hinblick auf die Abschlussklausur.
Lehr- und Lernformen
Übung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Internationales Privatrecht mit Kolloquium
0479aD3.2
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Vorstellung und Besprechung der Studienabschlussarbeiten im Kolloquium können die Studentinnen und Studenten die Themenvielfalt des Unterschwerpunktes einschätzen und diesbezügliche Sachverhalte in der Diskussion erklären sowie argumentativ verteidigen und/oder in Frage stellen.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Das Kolloquium gewährt durch die Präsentation, Diskussion und Reflexion der Abschlussarbeiten einen Überblick über die thematische Bandbreite des Unterschwerpunktes.
Lehr- und Lernformen
Kolloquium
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Internationales Privatrecht mit Übung
0479aD3.4
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Lösung von Fällen in der Übung besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse bei Erstellung von komplexen Gutachten in diesem Unterschwerpunkt und können diese in Bezug auf die Thematiken der Abschlussklausur anwenden.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Die Übung dient der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Falllösung für die entsprechenden Thematiken des Unterschwerpunktes, insbesondere im Hinblick auf die Abschlussklausur.
Lehr- und Lernformen
Übung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Immaterialgüterrecht und gewerblicher Rechtsschutz mit
Kolloquium
0479aE2.2
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Vorstellung und Besprechung der Studienabschlussarbeiten im Kolloquium können die Studentinnen und Studenten die Themenvielfalt des Unterschwerpunktes einschätzen und diesbezügliche Sachverhalte in der Diskussion erklären sowie argumentativ verteidigen und/oder in Frage stellen.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Das Kolloquium gewährt durch die Präsentation, Diskussion und Reflexion der Abschlussarbeiten einen Überblick über die thematische Bandbreite des Unterschwerpunktes.
Lehr- und Lernformen
Kolloquium
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Immaterialgüterrecht und gewerblicher Rechtsschutz mit Übung
0479aE2.4
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Lösung von Fällen in der Übung besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse bei der Erstellung von komplexen Gutachten in diesem Unterschwerpunkt und können diese in Bezug auf die Thematiken der Abschlussklausur anwenden.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Die Übung dient der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Falllösung für die Thematiken des Unterschwerpunktes, insbesondere im Hinblick auf die Abschlussklausur.
Lehr- und Lernformen
Übung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Gesellschaftsrecht mit Kolloquium
0479aE3.2
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Vorstellung und Besprechung der Studienabschlussarbeiten im Kolloquium können die Studentinnen und Studenten die Themenvielfalt des Unterschwerpunktes einschätzen und diesbezügliche Sachverhalte in der Diskussion erklären sowie argumentativ verteidigen und/oder in Frage stellen.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Das Kolloquium gewährt durch die Präsentation, Diskussion und Reflexion der Abschlussarbeiten einen Überblick über die thematische Bandbreite des Unterschwerpunktes.
Lehr- und Lernformen
Kolloquium
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Gesellschaftsrecht mit Übung
0479aE3.4
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Lösung von Fällen in der Übung besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse bei der Erstellung von komplexen Gutachten in diesem Unterschwerpunkt und können diese in Bezug auf die Thematiken der Abschlussklausur anwenden.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Die Übung dient der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Falllösung für die entsprechenden Thematiken des jeweiligen Unterschwerpunktes, insbesondere im Hinblick auf die Abschlussklausur.
Lehr- und Lernformen
Übung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Konzern- und Umwandlungsrecht mit Kolloquium
0479aE4.2
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Vorstellung und Besprechung der Studienabschlussarbeiten im Kolloquium können die Studentinnen und Studenten die Themenvielfalt des Unterschwerpunktes einschätzen und diesbezügliche Sachverhalte in der Diskussion erklären sowie argumentativ verteidigen und/oder in Frage stellen.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Das Kolloquium gewährt durch die Präsentation, Diskussion und Reflexion der Abschlussarbeiten einen Überblick über die thematische Bandbreite des Unterschwerpunktes.
Lehr- und Lernformen
Kolloquium
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Konzern- und Umwandlungsrecht mit Übung
0479aE4.4
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Lösung von Fällen in der Übung besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse bei der Erstellung von komplexen Gutachten in diesem Unterschwerpunkt und können diese in Bezug auf die Thematiken der Abschlussklausur anwenden.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Die Übung dient der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Falllösung für die entsprechenden Thematiken des Unterschwerpunktes, insbesondere im Hinblick auf die Abschlussklausur.
Lehr- und Lernformen
Übung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Allgemeines Steuerrecht mit Kolloquium
0479aE5.2
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Vorstellung und Besprechung der Studienabschlussarbeiten im Kolloquium können die Studentinnen und Studenten die Themenvielfalt des Unterschwerpunktes einschätzen und diesbezügliche Sachverhalte in der Diskussion erklären sowie argumentativ verteidigen und/oder in Frage stellen.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Das Kolloquium gewährt durch die Präsentation, Diskussion und Reflexion der Abschlussarbeiten einen Überblick über die thematische Bandbreite des Unterschwerpunktes.
Lehr- und Lernformen
Kolloquium
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Allgemeines Steuerrecht mit Übung
0479aE5.4
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Lösung von Fällen in der Übung besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse bei Erstellung von komplexen Gutachten in diesem Unterschwerpunkt und können diese in Bezug auf die Thematiken der Abschlussklausur anwenden.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Die Übung dient der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Falllösung für die entsprechenden Thematiken des Unterschwerpunktes, insbesondere im Hinblick auf die Abschlussklausur.
Lehr- und Lernformen
Übung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht mit Kolloquium
0479aE6.2
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Vorstellung und Besprechung der Studienabschlussarbeiten im Kolloquium können die Studentinnen und Studenten die Themenvielfalt des Unterschwerpunktes einschätzen und diesbezügliche Sachverhalte in der Diskussion erklären sowie argumentativ verteidigen und/oder in Frage stellen.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Das Kolloquium gewährt durch die Präsentation, Diskussion und Reflexion der Abschlussarbeiten einen Überblick über die thematische Bandbreite des Unterschwerpunktes.
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht mit Übung
0479aE6.4
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Lösung von Fällen in der Übung besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse bei Erstellung von komplexen Gutachten in diesem Unterschwerpunkt und können diese in Bezug auf die Thematiken der Abschlussklausur anwenden.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Die Übung dient der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Falllösung für die entsprechenden Thematiken des Unterschwerpunktes, insbesondere im Hinblick auf die Abschlussklausur.
Lehr- und Lernformen
Übung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Individualarbeitsrecht mit Kolloquium
0479aF1.2
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Vorstellung und Besprechung der Studienabschlussarbeiten im Kolloquium können die Studentinnen und Studenten die Themenvielfalt des Unterschwerpunktes einschätzen und diesbezügliche Sachverhalte in der Diskussion erklären sowie argumentativ verteidigen und/oder in Frage stellen.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Das Kolloquium gewährt durch die Präsentation, Diskussion und Reflexion der Abschlussarbeiten einen Überblick über die thematische Bandbreite des Unterschwerpunktes.
Lehr- und Lernformen
Kolloquium
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Individualarbeitsrecht mit Übung
0479aF1.4
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Lösung von Fällen in der Übung besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse bei Erstellung von komplexen Gutachten in diesem Unterschwerpunkt und können diese in Bezug auf die Thematiken der Abschlussklausur anwenden.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Die Übung dient der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Falllösung für die entsprechenden Thematiken des Unterschwerpunktes, insbesondere im Hinblick auf die Abschlussklausur.
Lehr- und Lernformen
Übung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Kollektivarbeitsrecht mit Kolloquium
0479aF2.2
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Vorstellung und Besprechung der Studienabschlussarbeiten im Kolloquium können die Studentinnen und Studenten die Themenvielfalt des Unterschwerpunktes einschätzen und diesbezügliche Sachverhalte in der Diskussion erklären sowie argumentativ verteidigen und/oder in Frage stellen.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Das Kolloquium gewährt durch die Präsentation, Diskussion und Reflexion der Abschlussarbeiten einen Überblick über die thematische Bandbreite des Unterschwerpunktes.
Lehr- und Lernformen
Kolloquium
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Kollektivarbeitsrecht mit Übung
0479aF2.4
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Lösung von Fällen in der Übung besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse bei der Erstellung von komplexen Gutachten in diesem Unterschwerpunkt und können diese in Bezug auf die Thematiken der Abschlussklausur anwenden.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Die Übung dient der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Falllösung für die entsprechenden Thematiken des Unterschwerpunktes, insbesondere im Hinblick auf die Abschlussklausur.
Lehr- und Lernformen
Übung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht mit Kolloquium
0479aF3.2
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Vorstellung und Besprechung der Studienabschlussarbeiten im Kolloquium können die Studentinnen und Studenten die Themenvielfalt Unterschwerpunktes einschätzen und diesbezügliche Sachverhalte in der Diskussion erklären sowie argumentativ verteidigen und/oder in Frage stellen.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Das Kolloquium gewährt durch die Präsentation, Diskussion und Reflexion der Abschlussarbeiten einen Überblick über die thematische Bandbreite des Unterschwerpunktes.
Lehr- und Lernformen
Kolloquium
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht mit Übung
0479aF3.4
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Lösung von Fällen in der Übung besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse bei der Erstellung von komplexen Gutachten in diesem Unterschwerpunkt und können diese in Bezug auf die Thematiken der Abschlussklausur anwenden.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Die Übung dient der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Falllösung für die Thematiken des Unterschwerpunktes, insbesondere im Hinblick auf die Abschlussklausur.
Lehr- und Lernformen
Übung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
Deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Kriminologie mit Kolloquium
0479aG1.2
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Vorstellung und Besprechung der Studienabschlussarbeiten im Kolloquium können die Studentinnen und Studenten die Themenvielfalt des Unterschwerpunktes einschätzen und diesbezügliche Sachverhalte in der Diskussion erklären sowie argumentativ verteidigen und/oder in Frage stellen.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Das Kolloquium gewährt durch die Präsentation, Diskussion und Reflexion der Abschlussarbeiten einen Überblick über die thematische Bandbreite des Unterschwerpunktes.
Lehr- und Lernformen
Kolloquium
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Kriminologie mit Übung
0479aG1.4
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Lösung von Fällen in der Übung besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse bei der Erstellung von komplexen Gutachten in diesem Unterschwerpunkt und können diese in Bezug auf die Thematiken der Abschlussklausur anwenden.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Die Übung dient der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Falllösung für die Thematiken des Unterschwerpunktes, insbesondere im Hinblick auf die Abschlussklausur.
Lehr- und Lernformen
Übung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Grundlagen des Strafrechts und Wirtschafts- bzw.
Umweltstrafrecht mit Kolloquium
0479aG2.2
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Vorstellung und Besprechung der Studienabschlussarbeiten im Kolloquium können die Studentinnen und Studenten die Themenvielfalt des Unterschwerpunktes einschätzen und diesbezügliche Sachverhalte in der Diskussion erklären sowie argumentativ verteidigen und/oder in Frage stellen.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Das Kolloquium gewährt durch die Präsentation, Diskussion und Reflexion der Abschlussarbeiten einen Überblick über die thematische Bandbreite des Unterschwerpunktes.
Lehr- und Lernformen
Kolloquium
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Grundlagen des Strafrechts und Wirtschafts- bzw.
Umweltstrafrecht mit Übung
0479aG2.4
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch Diskussion ausgewählter Texte zu den Grundlagenproblemen des Strafrechts und Strafverfahrensrechts und durch die Lösung von Fällen in der Übung besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse bei der Erstellung von komplexen Gutachten in diesem Unterschwerpunkt und können diese in Bezug auf die Thematiken der Abschlussklausur anwenden.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Die Übung dient der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Falllösung für die Thematiken des Unterschwerpunktes, insbesondere im Hinblick auf die Abschlussklausur.
Lehr- und Lernformen
Übung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht mit Kolloquium
0479aG3.2
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Vorstellung und Besprechung der Studienabschlussarbeiten im Kolloquium können die Studentinnen und Studenten die Themenvielfalt des Unterschwerpunktes einschätzen und diesbezügliche Sachverhalte in der Diskussion erklären sowie argumentativ verteidigen und/oder in Frage stellen.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Das Kolloquium gewährt durch die Präsentation, Diskussion und Reflexion der Abschlussarbeiten einen Überblick über die thematische Bandbreite des Unterschwerpunktes.
Lehr- und Lernformen
Kolloquium
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht mit Übung
0479aG3.4
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Lösung von Fällen in der Übung besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse bei der Erstellung von komplexen Gutachten in diesem Unterschwerpunkt und können diese in Bezug auf die Thematiken der Abschlussklausur anwenden.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Die Übung dient der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Falllösung für die entsprechenden Thematiken des jeweiligen Unterschwerpunktes, insbesondere im Hinblick auf die Abschlussklausur.
Lehr- und Lernformen
Übung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Umweltrecht mit Kolloquium
0479aH2.2
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Vorstellung und Besprechung der Studienabschlussarbeiten im Kolloquium können die Studentinnen und Studenten die Themenvielfalt des Unterschwerpunktes einschätzen und diesbezügliche Sachverhalte in der Diskussion erklären sowie argumentativ verteidigen und/oder in Frage stellen.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Das Kolloquium gewährt durch die Präsentation, Diskussion und Reflexion der Abschlussarbeiten einen Überblick über die thematische Bandbreite des Unterschwerpunktes.
Lehr- und Lernformen
Kolloquium
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Umweltrecht mit Übung
0479aH2.4
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Lösung von Fällen in der Übung besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse bei der Erstellung von komplexen Gutachten in diesem Unterschwerpunkt und können diese in Bezug auf die Thematiken der Abschlussklausur anwenden.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Die Übung dient der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Falllösung für die Thematiken des Unterschwerpunktes, insbesondere im Hinblick auf die Abschlussklausur.
Lehr- und Lernformen
Übung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht
mit Kolloquium
0479aH3.2
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Vorstellung und Besprechung der Studienabschlussarbeiten im Kolloquium können die Studentinnen und Studenten die Themenvielfalt des Unterschwerpunktes einschätzen und diesbezügliche Sachverhalte in der Diskussion erklären sowie argumentativ verteidigen und/oder in Frage stellen.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Das Kolloquium gewährt durch die Präsentation, Diskussion und Reflexion der Abschlussarbeiten einen Überblick über die thematische Bandbreite des Unterschwerpunktes.
Lehr- und Lernformen
Kolloquium
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht
mit Übung
0479aH3.4
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Lösung von Fällen in der Übung besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse bei der Erstellung von komplexen Gutachten in diesem Unterschwerpunkt und können diese in Bezug auf die Thematiken der Abschlussklausur anwenden.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Die Übung dient der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Falllösung für die Thematiken des Unterschwerpunktes, insbesondere im Hinblick auf die Abschlussklausur.
Lehr- und Lernformen
Übung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Völkerrecht mit Kolloquium
0479aI1.2
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Vorstellung und Besprechung der Studienabschlussarbeiten im Kolloquium können die Studentinnen und Studenten die Themenvielfalt des Unterschwerpunktes einschätzen und diesbezügliche Sachverhalte in der Diskussion erklären sowie argumentativ verteidigen und/oder in Frage stellen.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Das Kolloquium gewährt durch die Präsentation, Diskussion und Reflexion der Abschlussarbeiten einen Überblick über die thematische Bandbreite des Unterschwerpunktes.
Lehr- und Lernformen
Kolloquium
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Völkerrecht mit Übung
0479aI1.4
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Lösung von Fällen in der Übung besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse bei der Erstellung von komplexen Gutachten in diesem Unterschwerpunkt und können diese in Bezug auf die Thematiken der Abschlussklausur anwenden.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Die Übung dient der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Falllösung für die Thematiken des Unterschwerpunktes, insbesondere im Hinblick auf die Abschlussklausur.
Lehr- und Lernformen
Übung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Europarecht mit Kolloquium
0479aI2.2
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Vorstellung und Besprechung der Studienabschlussarbeiten im Kolloquium können die Studentinnen und Studenten die Themenvielfalt des Unterschwerpunktes einschätzen und diesbezügliche Sachverhalte in der Diskussion erklären sowie argumentativ verteidigen und/oder in Frage stellen.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Das Kolloquium gewährt durch die Präsentation, Diskussion und Reflexion der Abschlussarbeiten einen Überblick über die thematische Bandbreite des Unterschwerpunktes.
Lehr- und Lernformen
Kolloquium
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Europarecht mit Übung
0479aI2.4
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Lösung von Fällen in der Übung besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse bei der Erstellung von komplexen Gutachten in diesem Unterschwerpunkt und können diese in Bezug auf die Thematiken der Abschlussklausur anwenden.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Die Übung dient der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Falllösung für die Thematiken des Unterschwerpunktes, insbesondere im Hinblick auf die Abschlussklausur.
Lehr- und Lernformen
Übung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Rechtsvergleichung mit Kolloquium
0479aI3.2
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Vorstellung und Besprechung der Studienabschlussarbeiten im Kolloquium können die Studentinnen und Studenten die Themenvielfalt des Unterschwerpunktes einschätzen und diesbezügliche Sachverhalte in der Diskussion erklären sowie argumentativ verteidigen und/oder in Frage stellen.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Das Kolloquium gewährt durch die Präsentation, Diskussion und Reflexion der Abschlussarbeiten einen Überblick über die thematische Bandbreite des Unterschwerpunktes.
Lehr- und Lernformen
Kolloquium
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Abschlussmodul Rechtsvergleichung mit Übung
0479aI3.4
Zugangsvoraussetzungen:
erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Qualifikationsziele:
Durch die Lösung von Fällen in der Übung besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse bei der Erstellung von komplexen Gutachten in diesem Unterschwerpunkt und können diese in Bezug auf die Thematiken der Abschlussklausur anwenden.
Inhalte:
Das Modul dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Inhalte des Unterschwerpunktes. Die Übung dient der vertieften Einübung der Methoden und Techniken der Falllösung für die Thematiken des Unterschwerpunktes, insbesondere im Hinblick auf die Abschlussklausur.
Lehr- und Lernformen
Übung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
unregelmäßig, Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Vertiefung Bürgerliches Recht II
0479aJ1.4
Zugangsvoraussetzungen:
keine
Qualifikationsziele:
Die Studentinnen und Studenten können komplexe Rechtsfälle in den unter Inhalten benannten Rechtsbereichen klassifizieren, erklären und entscheiden.
Inhalte:
Verbraucherprivatrecht (Widerrufsrechte, insbes. Haustür- und Fernabsatzgeschäfte sowie Verbraucherdarlehn); Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Rechte und Pflichten des Betriebsrates, Betriebsvereinbarungen, Tarifvereinbarungen); Mobiliarsachenrecht (Erwerb und Verlust von Eigentum an beweglichen Sachen durch Rechtsgeschäft und kraft Gesetzes, Besitz, Anwartschaftsrecht, Eigentumsvorbehalt); Grundstücksrecht (Erwerb und Verlust des Eigentums an Grundstücken), Sicherungsrechte (Hypothek, Grundschuld, Vormerkung, Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Pfandrechte an beweglichen Sachen, Sicherungsübereignung); Familien und Erbrecht (Erbfolge, Rechtliche Stellung der Erben, Testament, Erbvertrag, Pflichtteil, Erbverzicht, Erbschein, Erbschaftskauf, Ehe und Aufhebung der Ehe, Wirkungen der Ehe, Eheliches Güterrecht, insbes. Recht der Zugewinngemeinschaft); Handels- und Gesellschaftsrecht (Recht der Kaufleute, Handelsregister, Handelsfirma, Prokura, Handelsvertreter, Recht der OHG, der KG, der GbR, der Partnerschaft, der GmbH, der AG, Handelsgeschäfte); Zivilprozessrecht (Klage und Klagearten, Verfahren im ersten Rechtszug, Zulässigkeit einer Klage, Leistungs- und Feststellungsklage, Versäumnisurteil, Zwangsvollstreckung, insbes. Vollstreckungsabwehr- und Drittwiderspruchsklage, Vollstreckungserinnerung).
Lehr- und Lernformen
Repetitorium
Klausurübung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
keine
Arbeitsaufwand insgesamt
300 Stunden
10 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
Jedes Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Vertiefung Strafrecht II
0479aJ1.5
Zugangsvoraussetzungen:
keine
Qualifikationsziele:
Die Studentinnen und Studenten können komplexe Rechtsfälle in den unter Inhalten benannten Rechtsbereichen klassifizieren, erklären und entscheiden.
Inhalte:
Strafrecht Allgemeiner Teil (Grundlagen der Strafbarkeit; Tatbestand; Rechtswidrigkeit; Schuld; Versuch und Rücktritt; Täterschaft und Teilnahme; Fahrlässigkeitsdelikte; Unterlassungsdelikte; Irrtumslehre; Konkurrenzen) und Strafverfahrensrecht (Grundlagen des Strafverfahrensrechts; Beteiligte im Strafverfahren; Ermittlungsverfahren; Hauptverfahren; Beweisrecht und Rechtsbehelfe)
Lehr- und Lernformen
Repetitorium
Klausurübung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
keine
Arbeitsaufwand insgesamt
300 Stunden
10 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
Jedes Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Vertiefung Öffentliches Recht II
0479aJ1.6
Zugangsvoraussetzungen:
keine
Qualifikationsziele:
Die Studentinnen und Studenten können komplexe Rechtsfälle in den unter Inhalten benannten Rechtsbereichen klassifizieren, erklären und entscheiden.
Inhalte:
Gelehrt werden die examensrelevanten (vgl. § 3 JAO Berlin) Materien des Polizei- und Allgemeinen Ordnungsrechts, also des Gefahrenabwehrrechts, welches in Berlin vor allem im „Allgemeinen Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin“ (ASOG) geregelt ist. Behandelt werden unter anderem die Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörden, die Voraussetzungen ihres Tätigwerdens sowie die Verantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger.
Lehr- und Lernformen
Repetitorium
Klausurübung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
keine
Arbeitsaufwand insgesamt
300 Stunden
10 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
Jedes Sommersemester
Modul ohne Lehrangebot
-
Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz A
0479aK1.3
Zugangsvoraussetzungen:
keine
Qualifikationsziele:
Die Studentinnen und Studenten besitzen Sprachfähigkeiten auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Sie können sich einfach und zusammenhängend im Rahmen rechtswissenschaftlicher/juristischer Kontexte äußern sowie kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
Inhalte:
Die Studentinnen und Studenten können zwischen einem rechtswissenschaftlichen Sprachkurs oder einer fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung wählen. Diese werden regelmäßig angeboten, bitte beachten Sie das Vorlesungsverzeichnis für das jeweilige Semester. Der Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz gemäß § 5 a Abs. 2 Satz 2 DRiG in Verbindung mit § 5 Abs. 3 JAG, der spätestens vor dem Ablegen der letzten universitären Prüfungsleistung gegenüber der Universität nachzuweisen ist, kann im Rahmen dieses Moduls erworben werden.
Lehr- und Lernformen
Sprachpraktische Übung
Modulprüfung
Klausur (120 Minuten)
Veranstaltungssprache
englisch, französisch oder spanisch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
jedes Semester
Modul ohne Lehrangebot
-
Schlüsselqualfikation A
0479aK1.5
Zugangsvoraussetzungen:
keine
Qualifikationsziele:
Die Studentinnen und Studenten können je nach angebotener Veranstaltung Techniken aus den Bereichen Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit sowie und Gender- und Diversity-Kompetenzen praktisch anwenden.
Inhalte:
Welche Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikation führen können, wird von Semester zu Semester im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gemacht. Der Nachweis des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen ist gemäß § 5 a Abs. 3 Satz 1 DRiG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Ziffer 6 JAG Zulassungsvoraussetzung für die Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung und kann im Rahmen dieses Moduls erworben werden.
Lehr- und Lernformen
Übung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
in der Regel deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja, für Teilnahmebescheinigung
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
jedes Semester
Modul ohne Lehrangebot
-
Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz B
0479aK1.6
Zugangsvoraussetzungen:
keine
Qualifikationsziele:
Die Studentinnen und Studenten besitzen Sprachfähigkeiten auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Sie können sich einfach und zusammenhängend im Rahmen rechtswissenschaftlicher/juristischer Kontexte äußern sowie kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
Inhalte:
Die Studentinnen und Studenten können zwischen einem rechtswissenschaftlichen Sprachkurs oder einer fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung wählen. Diese werden regelmäßig angeboten, bitte beachten Sie das Vorlesungsverzeichnis für das jeweilige Semester. Der Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz gemäß § 5 a Abs. 2 Satz 2 DRiG in Verbindung mit § 5 Abs. 3 JAG, der spätestens vor dem Ablegen der letzten universitären Prüfungsleistung gegenüber der Universität nachzuweisen ist, kann im Rahmen dieses Moduls erworben werden.
Lehr- und Lernformen
Sprachpraktische Übung
Modulprüfung
Klausur (120 Minuten)
Veranstaltungssprache
englisch, französisch oder spanisch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
jedes Semester
Modul ohne Lehrangebot
-
Schlüsselqualifikation B
0479aK1.7
Zugangsvoraussetzungen:
keine
Qualifikationsziele:
Die Studentinnen und Studenten können je nach angebotener Veranstaltung Techniken aus den Bereichen Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit sowie und Gender- und Diversity-Kompetenzen praktisch anwenden.
Inhalte:
Welche Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikation führen können, wird von Semester zu Semester im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gemacht. Der Nachweis des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen ist gemäß § 5 a Abs. 3 Satz 1 DRiG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Ziffer 6 JAG Zulassungsvoraussetzung für die Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung und kann im Rahmen dieses Moduls erworben werden.
Lehr- und Lernformen
Übung
Modulprüfung
keine
Veranstaltungssprache
in der Regel deutsch
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme
ja, für Teilnahmebescheinigung
Arbeitsaufwand insgesamt
150 Stunden
5 LP
Dauer des Moduls
ein Semester
Häufigkeit des Angebots
jedes Semester
Modul ohne Lehrangebot