SoSe 15  
Rechtswissensch...  
Magister legum ...  
Lehrveranstaltung

SoSe 15: Rechtswissenschaft

Magister legum (StO/PO 2007)

E15b
  • Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte

    E15aA2.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    Keine

    Inhalte:

    Dieses Modul knüpft nahtlos an das Modul "Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person" an und beendet die allgemeinen Lehren des Strafrechts mit Schwerpunkt Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Unterlassen, Fahrlässigkeit und Konkurrenzen. Auch die Behandlung der Auslegungsmethoden wird fortgesetzt. Bei der Darstellung des Besonderen Teils liegt der Schwerpunkt auf den Eigentumsdelikten, insbesondere Diebstahl, Unterschlagung und Raubdelikte. Es werden Schritt für Schritt die Grundlagen des Strafrechts entwickelt und nach didaktischen Kriterien ausgewählte Fälle besprochen.

    Qualifikationsziele:

    Die Studierenden sollen die Funktion des Strafrechts zur Verhinderung zukünftiger Verbrechen und Vergehen verstehen lernen. Außerdem sollen sie einen Überblick über die wichtigsten Eigentumsdelikte erhalten, ihren Deliktsaufbau und den systematischen Zusammenhang innerhalb des Besonderen Teils des StGB verstehen lernen. Die Studierenden sollen darüber hinaus mit den Techniken der Falllösung im Strafrecht vertraut gemacht werden.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs

    Modulprüfung:

    • Abschlussklausur (4 Std.)

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung

    Dauer des Moduls:

    1 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes Sommersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • USP1: Strafverfahrens- und Gerichtsverfassungsrecht

    E15aF5.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt die wesentlichen Bereiche des nationalen (Straf-)Gerichtsverfassungs- und Strafverfahrensrechtes, verstärkt aber auch seine europarechtlichen Bezüge. Nach einem kurzen rechts- und entstehungsgeschichtlichen Seitenblick wird der Hergang des Strafverfahrens (Ermittlungsverfahren mit strafprozessualen Zwangsmaßnahmen, Hauptverfahren mit Fragen des Beweisrechts, Urteil und Rechtskraft) mit vertiefender Betrachtung der Rechtsstellung der einzelnen Verfahrensbeteiligten und ihrer verfahrensrechtlichen Möglichkeiten dargestellt. Darüber hinaus werden Rechtsmittelverfahren und besondere Verfahrensarten (z. B. Strafbefehls-, beschleunigtes und Wiederaufnahmeverfahren) thematisiert. Es wird insbesondere auf nationale Rechtsprechung (vor allem des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs sowie der Oberlandesgerichte) und supranationale Rechtsprechung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Bezug genommen.

    Qualifikationsziele:

    Das Modul soll vertiefte Kenntnisse im Bereich des Strafverfahrensrechts vermitteln, durch die gezielt vor allem auf die spätere berufliche Praxis als Staatsanwalt, Verteidiger oder Strafrichter vorbereiten werden soll. Das Modul soll außerdem dabei behilflich sein, unterschiedliche Interaktionszusammenhänge zu erkennen.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung; selbstständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn im Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • USP2: Kriminologie

    E15aF5.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    Bestandene Zwischenprüfung, § 3 Abs. 2 StO i. V. m. § 13 Abs. 1 PO oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses des Grundstudiums im Studiengang Rechtswissenschaft.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt zunächst den Gegenstand und die Aufgabe der Kriminologie sowie Theorien zur Erklärung von Kriminalität als Gesamterscheinung bzw. von der Straftat als Einzelerscheinung (kriminologische Theorien), dann aber auch die Befassung mit Zusammenhängen strafrechtlicher Beurteilung von Geschehensabläufen. Letzteres erfasst zum einen die Gesetzgebung auf den Gebieten des Straf- und Strafverfahrensrechts einschließlich des Verhältnisses von Straftatbeständen zu anderen Kontrollmechanismen sowie die Abläufe der Strafverfolgung (von der Anzeigeerstattung bis zur abschließenden Entscheidung). Außerdem werden Fragen der Kriminalphänomenologie und weitere Einzelaspekte (z. B. Täter-Opfer-Verhältnis, viktimologische Aspekte) thematisiert.

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit empirisch-kriminologischen Fragestellungen sind die künftig in den Bereichen der Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft und der Forschung tätigen jungen Juristen und Juristinnen schon früh mit den empirischen Seiten des "normativen" Strafrechts vertraut und für den möglichen Gewinn kriminologischer Erkenntnisse sensibilisiert.

    Lehr- und Lernformen:

    • Vorlesung
    • Anwendungskurs
    • Seminar

    Formen der aktiven Teilnahme:

    • Im Anwendungskurs: Lösung von Übungsfällen; selbstständige Nachbereitung und Vertiefung,
    • Im Seminar: Selbständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit und Vortrag der Arbeitsergebnisse.

    Dauer des Moduls:

    2 Semester

    Häufigkeit des Angebots:

    Jedes akademische Jahr, Beginn Wintersemester: Vorlesung und Seminar jedes Wintersemester, Anwendungskurs jedes Sommersemester. Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
    • Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person E15aA2.1
    • Vermögensdelikte und weitere ausgewählte Delikte E15aA2.3
    • Strafverfahrensrecht E15aE3.1
    • USP 3: Sondergebiete der Strafrechtspflege: Wirtschafts- / Umweltstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten E15aF5.3
    • Wahlveranstaltungen zum Strafrecht E15bB2.1
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