3.6. Was ist bei Veranstaltungen nach 22:00 Uhr zu beachten?
Auch bei Veranstaltungen zwischen 22:00 und 06:00 Uhr sind Sie geschützt. Sollten Sie trotzdem daran teilnehmen wollen, wird hierzu eine Ausnahmegenehmigung von der Ansprechperson zum Mutterschutz Ihres Fachbereichs beim LAGetSi beantragt.
