Sofern in einer Studienordnung für einen Studiengang, insbesondere für ein weiterbildendes Studium, ausschließlich die Form des Teilzeitstudiums neben einer beruflichen Tätigkeit oder neben einer vergleichbaren zeitlichen Belastung vorgesehen ist, werden Studienbewerber/innen als Teilzeitstudierende automatisch für die gesamte Regelstudienzeit immatrikuliert. Somit ist keine separate Antragstellung notwendig.