Bis bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (fremdsprachliche Vorstudiensprachkurse, Studienkolleg, Fachstudium mit der Auflage studienbegleitender Deutschkurse, Austauschprogramm), bleibt die Immatrikulation befristet. Bei der Rückmeldung für das nächste Semester nach Ablauf der Frist muss der erforderliche Qualifikationsnachweis geführt werden.