Mieten während COVID-19
Darf ich einziehen?
a. Wenn ich NICHT aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet komme und mich bis 14 Tage vor meiner Ankunft NICHT in einem Risiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten habe:
Ja, Sie können sofort in Ihr Zimmer einziehen. Eine Quarantäne ist in diesem Fall nicht notwendig.
Was als "Hochrisikogebiet" und als "Virusvariantengebiet" gilt, wird auf der folgenden Website ausführlich beschrieben.
Bitte prüfen Sie insbesondere kurz vor der Abreise sorgfältig, ob Sie aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet kommen, da sich die Liste täglich ändern kann:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
b. Wenn ich aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet komme oder mich bis zu 14 Tage vor meiner Ankunft in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufhalte:
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html.
Die auf der oben angegebenen Website aufgeführten Vorschriften gelten auch für Ihren Einzug.
Das Robert-Koch-Institut gilt ebenfalls als gute und zuverlässige Quelle.
Kann ich die Quarantäne in der Residenz des studierendenWERKs verbringen?
Das studierendenWERK, das aus einem Gemeinschaftswohnbereich besteht, in dem die Sanitäranlagen und Küchen mit anderen Bewohnern geteilt werden, ist keine geeignete Unterkunft für die Quarantänezeit.
Zum Schutz des Personals der Wohnheimverwaltung und der anderen Bewohnerinnen und Bewohner empfehlen wir Ihnen dringend, sich auf einen Aufenthalt in einem Hotel oder einer Wohnung vorzubereiten, die zur Selbstisolierung geeignet ist, solange Sie Ihrer Wohnheimverwaltung kein negatives Testergebnis vorlegen können.
Weitere Informationen zu den Quarantänebestimmungen des studierendenWERKs finden Sie hier: https://www.stw.berlin/wohnen/themen/quarantaene-wohnheim.html.
Was soll ich tun, wenn ich aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet komme oder mich bis zu 14 Tage vor meiner Ankunft in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufhalte?
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html.
Bitte informieren Sie die Wohnheimverwaltung per E-Mail (wohnen@stw.berlin), wenn Sie bei Ihrer Ankunft in Quarantäne gehen müssen.
Wenn Sie in Quarantäne gehen müssen und diese Zeit in einem Hotel oder einer Wohnung verbringen, die zur Selbstisolierung geeignet ist (wie oben empfohlen), informieren Sie bitte Ihre Wohnheimverwaltung über Ihren verspäteten Einzugstermin.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie selbst für die Einhaltung der Quarantänebestimmungen verantwortlich sind.
Bitte beachten Sie schließlich, dass die Rechte und Pflichten, einschließlich der Stornierungsrichtlinien (wie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben), die in Kraft sind, seit wir Ihre Reservierungsgebühr erhalten haben, in Kraft bleiben.
Bitte beachten Sie auch, dass die Kosten für die Durchführung eines Tests können sich von Ort zu Ort unterscheiden. Bitte prüfen Sie im Voraus, ob Ihre Krankenversicherung diese Kosten übernehmen kann oder ob Sie sie eventuell selbst tragen müssen. Achten Sie darauf, dass Sie bei Bedarf genügend Geld mitbringen.
Darf ich einziehen?
a. Wenn ich NICHT aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet komme und mich bis zu 14 Tage vor meiner Ankunft NICHT in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten habe:
ja, können Sie sofort in Ihr Zimmer einziehen. Eine Quarantäne ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Was als "Risikogebiet" gilt, finden Sie auf der folgenden Website.
Bitte prüfen Sie kurz vor Ihrer Reise sorgfältig, ob Sie aus einem Risikogebiet kommen, da sich die Liste mit den so genannten Risikogebieten täglich ändern kann:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
b. Wenn ich aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet komme oder mich bis zu 14 Tage vor meiner Ankunft in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufhalte:
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html.
Die auf der oben angegebenen Website aufgeführten Vorschriften gelten auch für Ihren Einzug.
Das Robert-Koch-Institut gilt ebenfalls als gute und zuverlässige Quelle.
Kann ich die Quarantäne im Studentenwohnheim des Studentendorfes Schlachtensee verbringen?
Ja, sie müssen für die gesamte Quarantänezeit in Ihrem Zimmer bleiben. Sprechen Sie mit Ihren Mitbewohner*innen Zeiten ab für die Nutzung von Badezimmer und Küche. Nur so können die anderen Mitbewohner und auch unsere Mitarbeiter bestmöglichen Schutz erhalten.
Sollten Sie aufgrund von Einreisebestimmungen unter Quarantäne gestellt werden, benötigt die Wohnheimverwaltung diese Information vor Ihrem Einzug.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie selbst für die Einhaltung der Quarantänebestimmungen verantwortlich sind.
Die Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete werden von der Bundesregierung festgelegt und vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.
Um eine Übertragung zu vermeiden, sollten Sie sicherstellen, dass Sie stets die Schutzmaßnahmen befolgen.
Hier sind die wichtigsten Schutzmaßnahmen aufgeführt:
- Halten Sie einen Abstand (mindestens zwei Meter) zu anderen Personen ein, insbesondere, wenn diese husten oder niesen.
- Niesen / husten Sie in ein Taschentuch. Werfen Sie dann das Taschentuch in den Abfalleimer.
- Niesen / Husten Sie in die Armbeuge.
- Waschen Sie Ihre Hände oft und regelmäßig für etwa 20 bis 30 Sekunden mit Seife.
- Vermeiden Sie das Händeschütteln oder anderen Körperkontakt bei der Begrüßung anderer Personen.
- Berühren Sie nicht Ihr Gesicht, insbesondere nicht Mund, Augen und Nase.
- Teilen Sie keine gebrauchten Tassen oder Flaschen mit anderen Menschen.
- Teilen Sie keine Gegenstände wie Geschirr, Handtücher oder Stifte mit anderen Personen.
- Reinigen / desinfizieren Sie häufig benutzte Gegenstände.
- Achten Sie darauf, dass Sie bei der Arbeit Ihre Hände waschen in Ihrer Bildungseinrichtung, zu Hause, nach Pausen und sportlichen Aktivitäten, nach Benutzung der Toilette, nach dem Naseputzen / Niesen / Husten und vor der Zubereitung von Speisen.
- Tragen Sie einen Mund-Nasen-Bedeckung bzw. einen Mund-Nasen-Schutz („medizinische Maske“)
Unterschätzen Sie die Bedeutung der Handhygiene nicht.
Wenn Sie Symptome entwickeln, kontaktieren Sie zunächst telefonisch einen Arzt. Der Arzt wird Sie über das weitere Vorgehen informieren, bevor Sie zum Arzt gehen. Wenn Sie zum Arzt gehen, ohne vorher anzurufen, riskieren Sie, auch andere Personen anzustecken.
Bei Fragen können Sie auch die Corona-Hotline täglich von 8:00 - 20:00 Uhr anrufen unter
+49 30 9028 2828.
Bevor Sie nach Berlin umziehen, möchten wir Sie auf die lokalen Quarantänebestimmungen in Bezug auf die Coronavirus-Pandemie und Ihren Wohnsitz aufmerksam machen.
Auf der Grundlage der aktuellen Regelungen (Mai 2022) haben wir für Sie Informationen vorbereitet, die Sie oben durch Anklicken der verschiedenen Fragen finden. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch und beachten Sie, dass sich die Regelungen in den folgenden Wochen ändern können. Wir behalten uns daher das Recht vor, wenn nötig Änderungen vorzunehmen und raten Ihnen dringend, die aktuellen Anweisungen der zuständigen Behörden zu befolgen.