Was sind die Quarantänebestimmungen beim studierendenWERK?
Darf ich einziehen?
a. Wenn ich NICHT aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet komme und mich bis 14 Tage vor meiner Ankunft NICHT in einem Risiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten habe:
Ja, Sie können sofort in Ihr Zimmer einziehen. Eine Quarantäne ist in diesem Fall nicht notwendig.
Was als "Hochrisikogebiet" und als "Virusvariantengebiet" gilt, wird auf der folgenden Website ausführlich beschrieben.
Bitte prüfen Sie insbesondere kurz vor der Abreise sorgfältig, ob Sie aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet kommen, da sich die Liste täglich ändern kann:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
b. Wenn ich aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet komme oder mich bis zu 14 Tage vor meiner Ankunft in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufhalte:
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html.
Die auf der oben angegebenen Website aufgeführten Vorschriften gelten auch für Ihren Einzug.
Das Robert-Koch-Institut gilt ebenfalls als gute und zuverlässige Quelle.
Kann ich die Quarantäne in der Residenz des studierendenWERKs verbringen?
Das studierendenWERK, das aus einem Gemeinschaftswohnbereich besteht, in dem die Sanitäranlagen und Küchen mit anderen Bewohnern geteilt werden, ist keine geeignete Unterkunft für die Quarantänezeit.
Zum Schutz des Personals der Wohnheimverwaltung und der anderen Bewohnerinnen und Bewohner empfehlen wir Ihnen dringend, sich auf einen Aufenthalt in einem Hotel oder einer Wohnung vorzubereiten, die zur Selbstisolierung geeignet ist, solange Sie Ihrer Wohnheimverwaltung kein negatives Testergebnis vorlegen können.
Weitere Informationen zu den Quarantänebestimmungen des studierendenWERKs finden Sie hier: https://www.stw.berlin/wohnen/themen/quarantaene-wohnheim.html.
Was soll ich tun, wenn ich aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet komme oder mich bis zu 14 Tage vor meiner Ankunft in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufhalte?
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html.
Bitte informieren Sie die Wohnheimverwaltung per E-Mail (wohnen@stw.berlin), wenn Sie bei Ihrer Ankunft in Quarantäne gehen müssen.
Wenn Sie in Quarantäne gehen müssen und diese Zeit in einem Hotel oder einer Wohnung verbringen, die zur Selbstisolierung geeignet ist (wie oben empfohlen), informieren Sie bitte Ihre Wohnheimverwaltung über Ihren verspäteten Einzugstermin.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie selbst für die Einhaltung der Quarantänebestimmungen verantwortlich sind.
Bitte beachten Sie schließlich, dass die Rechte und Pflichten, einschließlich der Stornierungsrichtlinien (wie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben), die in Kraft sind, seit wir Ihre Reservierungsgebühr erhalten haben, in Kraft bleiben.
Bitte beachten Sie auch, dass die Kosten für die Durchführung eines Tests können sich von Ort zu Ort unterscheiden. Bitte prüfen Sie im Voraus, ob Ihre Krankenversicherung diese Kosten übernehmen kann oder ob Sie sie eventuell selbst tragen müssen. Achten Sie darauf, dass Sie bei Bedarf genügend Geld mitbringen.