Die Freie Universität Berlin gewährleistet die Einhaltung der relevanten Akkreditierungskriterien durch existierende Prozesse und Instrumente. Dazu zählen im Kern die bereits langjährig etablierten Verfahren der Qualitätssicherung und -überprüfung (konzeptionelle, kapazitäre und rechtliche Prüfung, Befragungen bzw. Evaluationsverfahren und das datengestützte Berichtswesen) sowie die Einbindung externer Fach- und Berufsperspektiven. Das neu implementierte Verfahren der Internen Akkreditierung dokumentiert – anstelle einer gesonderten kriterienbezogenen Prüfung – den tatsächlichen Einsatz der studiengangsbegleitenden Qualitätssicherungsverfahren und den Zeitpunkt, zu dem interne und externe Vorgaben studiengangsbezogen umgesetzt sind. Bei den Akkreditierungsfristen, Fristen zu Ergänzungen und Nachreichungen, zu der einmaligen Aussetzung der Akkreditierung sowie bei der Akkreditierungsentscheidung des Präsidiums orientiert sich die Freie Universität Berlin an den Regeln des Akkreditierungsrates. Die Entscheidungsregeln für die interne Akkreditierung sind eindeutig festgelegt.
Verfahren zur standardisierten Dokumentation der Anwendung regelhafter Qualitätssicherungsverfahren auf einen Studiengang im Zuge der Einrichtung sowie studiengangsbegleitend innerhalb einer festgelegten Akkreditierungsfrist: