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Interne Akkreditierung

Die Freie Universität Berlin gewährleistet die Einhaltung der relevanten Akkreditierungskriterien durch existierende Prozesse und Instrumente. Dazu zählen im Kern die bereits langjährig etablierten Verfahren der Qualitätssicherung und -überprüfung (konzeptionelle, kapazitäre und rechtliche Prüfung, Befragungen bzw. Evaluationsverfahren und das datengestützte Berichtswesen) sowie die Einbindung externer Fach- und Berufsperspektiven. Das neu implementierte Verfahren der Internen Akkreditierung dokumentiert – anstelle einer gesonderten kriterienbezogenen Prüfung – den tatsächlichen Einsatz der studiengangsbegleitenden Qualitätssicherungsverfahren und den Zeitpunkt, zu dem interne und externe Vorgaben studiengangsbezogen umgesetzt sind. Bei den Akkreditierungsfristen, Fristen zu Ergänzungen und Nachreichungen, zu der einmaligen Aussetzung der Akkreditierung sowie bei der Akkreditierungsentscheidung des Präsidiums orientiert sich die Freie Universität Berlin an den Regeln des Akkreditierungsrates. Die Entscheidungsregeln für die interne Akkreditierung sind eindeutig festgelegt.


Funktion

Verfahren zur standardisierten Dokumentation der Anwendung regelhafter Qualitätssicherungsverfahren auf einen Studiengang im Zuge der Einrichtung sowie studiengangsbegleitend innerhalb einer festgelegten Akkreditierungsfrist:

  • Konzeptionelle Prüfung
  • Rechtliche Prüfung
  • Kapazitäre Prüfung
  • Einbindung externer Expertise
  • Dezentrale Befragungen
  • Zentrale Befragungen
  • Qualitätsberichte

Verantwortung

  • Präsidium (Gesamtverfahrensverantwortung)
  • Koordinationsstelle Interne Akkreditierung, Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten (Vorbereitung und Koordination des Verfahrens, Überwachung der Fristen, Kommunikation der Akkreditierungsentscheidung)
  • Verantwortliche für die Umsetzung der qualitätssichernden Verfahren (Bestätigung der Durchführung auf Kurzmitteilung)

Turnus

  • Obligatorisch bei der Einrichtung von Studiengängen
  • 5 Jahre nach Erstakkreditierung bzw. alle 7 Jahre (Akkreditierungsfrist)

Grundlagen

  • Präsidiumsbeschluss zur Pilotierung vom 13.07.2015
  • Entscheidungsvorlage Interne Akkreditierung
  • Prozessbeschreibung „K.01.04.FU: Studiengänge intern akkreditieren“

Follow-up

  • Entscheidung über die Verleihung des Siegels des Akkreditierungsrates durch das Präsidium (Präsidiumsbeschluss, ggf. Akkreditierungsurkunde)
  • Meldung der Akkreditierungsentscheidung an Dekanat/ZI-Leitung sowie Akkreditierungsagentur
  • Veröffentlichung der Akkreditierungsentscheidung (FU-Website, Akkreditierungsdatenbank)
  • Überprüfung der fristgerechten Erfüllung von Auflagen

Seit wann?

  • Juni 2015 (Pilotverfahren)

Systemakkreditiert

systemakkreditierung-siegel

Seit dem 29.08.2016 ist die Freie Universität Berlin systemakkreditiert.

  • Pressemitteilung: Freie Universität Berlin erhält Gütesiegel für ihre interne Qualitätssicherung
  • Urkunde Systemakkreditierung
  • Abschlussgutachten Systemakkreditierung
  • Erfüllung der Auflage
  • Akkreditierungsrat
  • Akkreditierungsagentur (AQAS)

Aktualisierte Evaluationsrichtlinie verfügbar

Die Evaluationsrichtlinie der Freien Universität regelt das Verfahren für die Durchführung von Evaluationen im Bereich Studium und Lehre, definiert Verantwortung und Zuständigkeiten, Grundsätze, Anlässe und Rückmeldeformate für zentrale wie dezentrale Befragungen.

  • Evaluationsrichtlinie der Freien Universität Berlin (Stand: 29.5.2017)

Arbeitsstelle Lehr- und Studienqualität

Am Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie angesiedelte Serviceeinrichtung zur Qualitätssicherung und -entwicklung von Studium und Lehre

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Prozessportal

Prozesskarte

Prozessorientiertes Qualitätsmanagement für den Bereich Studium und Lehre

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Forschungsorientierte Lehre

Mitdenken lernen: Forschungskompetenzen zu erwerben, ist das Ziel Forschungsorientierter Lehre an der Freien Universität Berlin.

Mit dem Programm „Forschungsorientierte Lehre“ können Studierende aktiv an Forschungsprozessen teilnehmen.

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