Nach der Akkreditierung ist vor der Akkreditierung.
So wie Studiengänge in einem definierten Turnus intern akkreditiert werden, so wird auch das Qualitätsmanagementsystem selbst regelmäßig einer Prüfung unterzogen. Dies erfolgt unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter im Systemreakkreditierungsverfahren.
Das Verfahren der Systemreakkreditierung liegt in der Verantwortung des Präsidenten und zuständigen Vizepräsidenten für Studium und Lehre und wird von der Hochschulleitung, den Fachbereichen und Zentralinstituten sowie der ZUV gemeinsam umgesetzt.
Die Abteilung V Lehr- und Studienangelegenheiten, insbesondere die Stabsstelle Qualitätsmanagement, begleitet und unterstützt den Prozess.
Betreut wird die derzeit laufende Systemreakkreditierung durch das Akkreditierungs-, Zertifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut (ACQUIN). Die Akkreditierungsentscheidung liegt bei der Stiftung Akkreditierungsrat.