Auswahlprozedere Akkreditierungsagentur II/2020
Zur Begleitung des Verfahrens der Systemreakkreditierung ist gemäß § 24 BlnStudAkkV eine Akkreditierungsagentur vorgesehen. Als Ergebnis eines öffentlichen Vergabeverfahrens, bei dem hochschulinterne Expertinnen und Experten einbezogen wurden, hat das Präsidium der Freien Universität Berlin damit im Juni 2020 das Akkreditierungs-, Zertifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut (ACQUIN) beauftragt.