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Auswahlprozedere Akkreditierungsagentur II/2020

Zur Begleitung des Verfahrens der Systemreakkreditierung ist gemäß § 24 BlnStudAkkV eine Akkreditierungsagentur vorgesehen. Als Ergebnis eines öffentlichen Vergabeverfahrens, bei dem hochschulinterne Expertinnen und Experten einbezogen wurden, hat das Präsidium der Freien Universität Berlin damit im Juni 2020 das Akkreditierungs-, Zertifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut (ACQUIN) beauftragt.