Prozesszweck
Zweck dieses Prozesses ist es, die im Rahmen der Immatrikulation und Rückmeldung eingenommenen Semestergebühren und -beiträge sowie die Studiengebühren für die weiterbildenden Masterstudiengänge gemäß ihrer zweckmäßigen Bestimmung sowie den geltenden Vorgaben zu verwalten und ggf. zu reduzieren oder rückzuerstatten.