Zweck des Prozesses „Studierenden- und Prüfungsdaten melden“ ist es, die Studierenden- und Prüfungsdaten (einschließlich der Promovierendendaten) gemäß den §§ 3, 4 und 5 HStatG zu sammeln und diese zu den genannten Fristen an das Statistische Landesamt zu übermitteln.