Zweck des Prozesses „Studiengänge intern akkreditieren bzw. reakkreditieren“ ist es, die Durchführung regelhafter studiengangsbegleitender Qualitätssicherungsverfahren – die die Einhaltung der Akkreditierungskriterien sicherstellen – zu dokumentieren, um dem Studiengang – gemäß Selbstakkreditierungsrecht der Freien Universität Berlin – das Akkreditierungssiegel des Akkreditierungsrates zu verleihen. Die Dokumentation der Durchführung regelhafter studiengangsbegleitender Qualitätssicherungsverfahren erfolgt zum einen bei der Einrichtung neuer Studiengänge, d. h. neu eingerichtete Studiengänge werden für eine Frist von fünf Jahren akkreditiert. Zum anderen wird diese Dokumentation vor dem Ablauf der Akkreditierungsfrist – im Rahmen der Reakkreditierung – durchgeführt. Damit werden die Studiengänge für eine Frist von sieben Jahren reakkreditiert.