Index 1.00 - Gültig ab: 29.03.2012
Erstellt von: |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten (V), Bereich Organisationsentwicklung (V OE) |
am 13.03.2012 |
Geprüft von: |
Abteilung Lehr- und Studienangelegenheiten: Leitung (V), Bereich Studienstrukturentwicklung (V B) |
am 14.03.2012 |
Freigegeben von: |
Präsidium (K, VP 3) |
am 29.03.2012 |
Zweck des Prozesses „Studiengänge weiterentwickeln“ ist es, das Studienangebot an der Freien Universität Berlin entsprechend den national sowie international anerkannten Wissenschafts- und Forschungsstandards weiterzuentwickeln. Ferner können Rückmeldungen von Studierenden, Lehrenden und Absolvent(inn)en zu Aspekten des bestehenden Studiengangs sowie veränderte institutionelle und fachliche Rahmenbedingungen an den Fachbereichen bzw. Zentralinstituten eine Überarbeitung erforderlich machen. Die Einhaltung der Rahmen- und Strukturvorgaben wird durch ein gestuftes Prüf- und Bestätigungsverfahren gewährleistet, das bereits in der Überarbeitungsphase eine Abstimmung innerhalb des Faches sowie zwischen dem Fach und den zentralen Beratungseinheiten Studienstrukturentwicklung und dem Rechtsamt vorsieht. Darüber sichert der Prozess der Überarbeitung und Weiterentwicklung eines Studiengangs die notwendigen administrativen Anpassungen u. a. im Bereich der Lehrplanung, Prüfungsverwaltung sowie ggf. des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens.
K.01.02.01.FU: Studiengang überprüfen und überarbeiten | K.01.02.02.FU: Überarbeiteten Studiengang prüfen |
K.01.02.03.FU: | K.01.02.04.FU: Überarbeiteten Studiengang administrativ anpassen |
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Ggf. weitere Prozessbeteiligte:
- Zur Veröffentlichung der Rechtsvorschriften: § 90 (5) BerlHG
- Zur Bestätigung der SPO: § 90 (1) BerlHG
- Zur Bestätigung der Zugangssatzung: § 90 (1)BerlHG
- Zum Erteilen von Auflagen im Bestätigungsverfahren: § 90 (1) BerlHG
- Zum Erlass der Ordnungen und Satzungen im FBR: § 14 (1) S. 1 Nr. 2 TGO-Erprobungsmodell
- Zum Erlass der Ordnungen und Satzungen im IR-ZI: § 14 (1) S. 1 Nr. 2 TGO-Erprobungsmodell in Verbindung mit § 83 (1) S. 2 BerlHG
- Zum Erlass der Ordnungen und Satzungen in der GK: § 14 (1) S. 1 Nr. 2 TGO-Erprobungsmodell in Verbindung mit § 74 (1) und (4) BerlHG
- Zum Erlass der Gebührensatzung durch das Kuratorium: § 12 (1) S. 1 Nr. 6 TGO-Erprobungsmodell
Prozessbeschreibung: Studiengänge weiterentwickeln (K.01.02.FU) (pdf-Datei, intern)