Erwerbsminderungsrente kann es in mehreren Formen geben:
erhält, wer weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann (dabei spielt der erlernte Beruf und die bisherige Tätigkeit keine Rolle, es muss nur die Fähigkeit zur Arbeitsleistung bestehen)
Volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit: das Arbeitsverhältnis ruht für die Dauer der Rente.
Volle Erwerbsminderungsrente bis zum Beginn der Altersrente: Das Arbeitsverhältnis endet
erhält, wer 3 bis weniger als 6 Stunden pro Tag arbeiten kann (Bedingungen s. o.)
Bei der Personalstelle unbedingt innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Rentenbescheides die Weiterbeschäftigung beantragen! Man darf soviel hinzuverdienen, wie es im Rentenbescheid ausgewiesen ist.
Bei Teilerwerbsminderungsrente werden weiterhin Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung abgeführt. Achten Sie darauf, dass in diesem Fall auch bei der Krankenversicherung der volle Beitragssatz abgeführt wird, denn sonst haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld. Fragen Sie bei Ihrer Personalstelle nach!