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Rechtliche Informationen zu Streiks

News vom 01.02.2017

Anlässlich der aktuellen Tarifrunde zum TV-L und der zahlreichen Fragen von Beschäftigten im Zusammenhang mit angekündigten Warnstreiks möchten wir auf die entsprechenden Informationen der Gewerkschaften verweisen:

  • Streik-ABC (GEW)
  • Deine Rechte im Streik! (ver.di)

Insbesondere möchten wir darauf hinweisen, dass Beschäftigte vor einem Streik nicht mitteilen müssen, ob sie am Streik teilnehmen wollen und entsprechende Anfragen, E-Mails etc. ignorieren können.

Nach einem Streik gilt: Es besteht keine aktive Meldepflicht der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Die Beschäftigten sollten aber bei direkter Anfrage durch Personalverantwortliche im Nachhinein wahrheitsgemäß antworten (jedoch nach geltender Rechtsprechung nicht auf pauschale Anfragen, z.B. per Rundmail ohne namentliche Ansprache…)

24/28

Links zum Thema

  • ver.di . Tarif- und Besoldungsrunde der Länder 2017
  • GEW - TV-L Tarifrunde 2017
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